Der erste Entwurf ist im Mitzeichnungsgang der Ministerien gescheitert.
Er hat den Bundestag erst überhaupt nicht erreicht.
Das ist aus den Bundestagsprotokollen zu ersehen.
Hier sind die zu beteiligenden Ministerien aufgeführt
http://dejure.org/gesetze/TKG/45n.html
Jetzt wurde der Entwurf so überarbeitet, dass er Transparenz zu der derzeitigen Situation verlangt,
d.h. mit IAD bzw. Router oder ohne, auch mit Zugangsdaten, wenn vorhanden.
Er gilt erst ab 6 Monate nach Verkündigung statt 3 Monate im erten Entwurf.
Im Mitzeichnungsgang ist m.E. gescheitert, weil über die Regelung mit dem Router die Netzschnitstelle bzw. der Netzzugang geregelt werden sollte.
Das muss wohl doch auf Gesetzesebene geschehen.
Die können von den Ministerien, dem Bundestag und dem Bundesrat eingebracht werden.
Wahrscheinlich würde es reichen, das TKG im § 45d Netzzugang entsprechend zu verändern.
http://dejure.org/gesetze/TKG/45d.html
Solange es keine gesetzliche Regelung zum Routerzwang gibt, bleibt der Routerzwang.
Routerzwang / Zugangsdaten (VoIP) / Funktionseinschränkung
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Insider
- Beiträge: 3207
- Registriert: 14.06.2009, 14:21
- Bundesland: Rheinland-Pfalz