Wenn ich den Aktivierungsprozess richtig interpretiere, gleichen die Provider also offenbar anhand der MAC Adresse des Routers (z.B. Fritzbox) ab ob es sich um ein Mietgerät oder ein kundeneigenes Gerät handelt.
Was mir jetzt beim Thema Home Box Option noch nicht ganz klar ist:
angenommen ich habe bisher einen Vertrag mit der Homebox Option (z.B. eine Fritzbox 6360 oder 6490). Ich habe beispielsweise Internet & Telefon 50 (NICHT Business), bei mir im Kundenportal steht bei gebuchten Optionen Homebox Option (24 Monate).
Das heißt also dass es verschiedene Arten der Homebox Option gibt:
- Tarife inklusive der Home Box Option (z.B. die Business Tarife)
- alte Verträge wo die Home Box Option von Anfang an mitgebucht wurde
- Verträge bei denen die Home Box Option erst während der Laufzeit dazugebucht wurde
Bei den Business Tarifen scheint das Nutzen von eigener Hardware aktuell noch nicht vorgesehen zu sein:
Bei alten Verträge wo die Home Box Option mitgebucht war, kann ich die Option vermutlich erst am Ende der Laufzeit kündigen.Funktioniert der Business-Vertrag mit fester IP auch mit eigenem Router?
Ab 01.08.2016 wird das noch nicht möglich sein. Wir arbeiten aber an einer Lösung.
Bei Verträgen wo die Home Box Option erst während der Laufzeit gebucht wurde heisst es:
Abgesehen davon hält Vodafone beim "Gerätetausch" auch noch einmal die Hand auf. Will heißen ich kündige die Homebox Option um eigene Hardware zu nutzen, bekomme dennoch ein Leihgerät und muss dafür auch noch Wechselgebühr bezahlen???Verlängert sich meine Vertragslaufzeit, wenn ich eine HomeBox bestelle?
Nein, die HomeBox-Option ist eine Zusatzoption. Sie schließen sie zusätzlich zu Ihrem aktuellen Kabelvertrag ab.
Diese Zusatzoption können Sie jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen. Dann müssen Sie die HomeBox an uns zurückschicken. Sie bekommen dafür einen Kabel-Router. Sie finden die Kosten für den Gerätetausch in der Preisliste.
KDNewbieMuss ich bei Kündigung der Homebox Option die Wechselgebühr auf das Leihgerät weiterhin bezahlen, obwohl ich ein eigenes Endgerät nutze und das Leihgerät nicht verlangt habe?
Der Gerätewechsel bleibt weiterhin kostenpflichtig.