Kabelgebühren brauchst ja nicht zahlen... gibt es da nicht sowas wie: wenn man keinen vollwertigen Kabelanschluß haben möchte, das mindestens 5-8 Sender zu sehen sein müssen?KDNewbie hat geschrieben:Und den VF Kunden bringt das Ganze auch nichts - oder erstattet VF jetzt etwa seinen Kunden rückwirkend für die Einschränkungen Kabelgebühren?
Hauptsache schön abkassieren bei den ÖR und den eigenen Kunden...
Und noch einmal:
wenn der Einspeisevertrag also weiterhin gilt - muss VF dann nicht sämtliche Beschränkungen aufheben sobald die ÖR bezahlt haben?
KDNewbie
Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Ne, das gibts glaube ich seit DVB-T nicht mehr. Zudem ist es eine Frage des Mietrechts, da es ja im Mietvertrag festgehalten ist.
Zum unsinnigen Vergleich mit dem ISP:
der Fall ist ja hier schon etwas anders.
Zunächst mal bekommen die KNB bereits Geld von den Kunden für den Kabelanschluss. Und außerdem stellen die ÖR ihren Mux kostenfrei zur Verfügung, von den Rechtekosten mal abgesehen. Im Moment fallen doch wohl eher zusätzliche Kosten für die mutwillige Qualitätsverschlechterung an! So wichtig können die fehlenden Gelder für KDG also doch nicht sein.
Ein Vergleich würde ich eher so sehen: mein Vermieter DVB-T einspeisen würde, ich für Antenne und Receiver selbst aufkommmen müsste, aber er dennoch eine Gebühr von mir haben will, weil es sein Haus ist. Und wenn ich diese nicht bezahle, installiert er einen Störsender.
Zum unsinnigen Vergleich mit dem ISP:
der Fall ist ja hier schon etwas anders.
Zunächst mal bekommen die KNB bereits Geld von den Kunden für den Kabelanschluss. Und außerdem stellen die ÖR ihren Mux kostenfrei zur Verfügung, von den Rechtekosten mal abgesehen. Im Moment fallen doch wohl eher zusätzliche Kosten für die mutwillige Qualitätsverschlechterung an! So wichtig können die fehlenden Gelder für KDG also doch nicht sein.
Ein Vergleich würde ich eher so sehen: mein Vermieter DVB-T einspeisen würde, ich für Antenne und Receiver selbst aufkommmen müsste, aber er dennoch eine Gebühr von mir haben will, weil es sein Haus ist. Und wenn ich diese nicht bezahle, installiert er einen Störsender.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Die Gebühren für den Unterhalt, die Wartung und die Stromkosten für die DVB-T-Anlage bezahlst Du als Mieter selbstverständlich über die Nebenkosten. (PS: Falls Du es so verstehst, dass der Mieter seine eigene Antenne anbaut, ist natürlich nichts in den Nebenkosten, dann mußt Du aber auch für Kabel-TV das Kabel zum POC selbst verlegen)berlin69er hat geschrieben: mein Vermieter DVB-T einspeisen würde, ich für Antenne und Receiver selbst aufkommmen müsste, aber er dennoch eine Gebühr von mir haben will, weil es sein Haus ist.
berlin69er hat geschrieben:Und außerdem stellen die ÖR ihren Mux kostenfrei zur Verfügung, von den Rechtekosten mal abgesehen.
Zuletzt geändert von VBE-Berlin am 26.07.2017, 12:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Die 3,5 Mio. Euro dürften aber nur die Entgelte sein, die allein der WDR an VFKD nachzahlen muss, da es in dem Prozess nur um den WDR ging.Knidel hat geschrieben:Möglicherweise wurde das alles schon vom Gericht berücksichtigt und deswegen sollen die Sender nur 3,5 Mio. Euro für 1,25 Jahre zahlen. Früher hatte KDG vermutlich um die 30-40 Mio. Euro jährlich bekommen.
Und was die Rechtekosten angeht: Die werden sehr schnell mal unter dem Tisch fallen gelassen...
Ich hab ja schon mal vorgeschlagen, dass man es (als Kompromissansatz) so macht wie in Österreich, also keine Einspeisegebühren, aber auch keine Rechtegebühren mehr seitens der KNB.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Leider ist die Pressemitteilung des Gerichts sehr ungenau und das Urteil wurde auch nicht online gestellt. Hoffentlich kommt das noch.DerSarde hat geschrieben:Die 3,5 Mio. Euro dürften aber nur die Entgelte sein, die allein der WDR an VFKD nachzahlen muss, da es in dem Prozess nur um den WDR ging.
Hier ist das ursprüngliche Urteil in dem Verfahren VI-U (Kart) 16/13 von 2014:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/due ... 40521.html
In diesem Verfahren gibt es also 10 Beklagte, die neun Landesrundfunkanstalten und die ARD. Das ZDF ist dann also offenbar auch in dem jetzt aktuellen Urteil gar nicht mit eingeschlossen!?
Das würde es allerdings noch undurchsichtiger machen, denn warum sollten sich nicht mal die Anstalten innerhalb der ARD koordinieren und gemeinsam handeln dürfen?
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
@VBE formerly known as MB, du hast den Sinn meines Beitrags nicht verstanden!
Wieso sollten die ÖR für die Unterhaltung des Kabelnetzes bezahlen?
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Das würde nur dann funktionieren, wenn dafür die FTA-Programme komplett kostenlos wären, sprich kein Kabelanschluss als Grundlage mehr nötig wäre.berlin69er hat geschrieben:@VBE formerly known as MB, du hast den Sinn meines Beitrags nicht verstanden!
Wieso sollten die ÖR für die Unterhaltung des Kabelnetzes bezahlen?
Wäre auch eine meiner Ideen, um aus der verfahrenen Situation herauszukommen...
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Die Frage könnte man dann aber auch bei der beitragsgestützten Finanzierung des DVB-T2-Netzes als auch des Sat-Gebühren fragen...berlin69er hat geschrieben:@VBE formerly known as MB, du hast den Sinn meines Beitrags nicht verstanden!
Wieso sollten die ÖR für die Unterhaltung des Kabelnetzes bezahlen?
Die ÖR könnten dort ebenfalls ihr Signal kostenlos(*) anliefern und darauf bauen, dass der entsprechende Anbieter durch ein Must-Carry verpflichtet wird, die Sender ohne Vergütung auszustrahlen...
Komischerweise wird sich da aber nicht drüber aufgeregt...
(*) Kostenlos ist es aufgrund der zu zahlenden Vergütungen an die Verwertungsgesellschaften eben nich...
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Du vergisst einen Punkt, den du vielleicht nicht kennen kannst, da du ja noch nicht so lange hier dabei bist.reneromann hat geschrieben:Die Frage könnte man dann aber auch bei der beitragsgestützten Finanzierung des DVB-T2-Netzes als auch des Sat-Gebühren fragen...berlin69er hat geschrieben:@VBE formerly known as MB, du hast den Sinn meines Beitrags nicht verstanden!
Wieso sollten die ÖR für die Unterhaltung des Kabelnetzes bezahlen?
Die ÖR könnten dort ebenfalls ihr Signal kostenlos(*) anliefern und darauf bauen, dass der entsprechende Anbieter durch ein Must-Carry verpflichtet wird, die Sender ohne Vergütung auszustrahlen...
Komischerweise wird sich da aber nicht drüber aufgeregt...
(*) Kostenlos ist es aufgrund der zu zahlenden Vergütungen an die Verwertungsgesellschaften eben nich...
Die ÖR haben extra ein KCC für unsere KNB gebaut, um deren Programme zu den KNB zuführen zu können, die KNB wollten nicht mehr von SAT abgreifen.
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Re: Streit mit ARD/ZDF nun vor dem BGH
Danke! Außerdem scheint ihm der Unterschied der Übertragungsarten nicht so ganz geläufig zu sein.
Astra und jetzt Freenet (zumindest was die ÖR angeht) sind Dienstleister für die Sender und vermarkten keine eigenen Pakete oder haben eigene Endverbraucher.
Diese Diskussionen haben wir schon mit Beginn der Auseinandersetzung geführt! Und seit dem haben die ÖR in 99 Prozent der Fälle Recht gesprochen bekommen.
Persönliche oder gar beruflich motivierte Meinungen sind also letztlich unerheblich.
Nun gab es mal eine Entscheidung pro VF. Da hat offenbar die Lobby Arbeit mal funktioniert.
Astra und jetzt Freenet (zumindest was die ÖR angeht) sind Dienstleister für die Sender und vermarkten keine eigenen Pakete oder haben eigene Endverbraucher.
Diese Diskussionen haben wir schon mit Beginn der Auseinandersetzung geführt! Und seit dem haben die ÖR in 99 Prozent der Fälle Recht gesprochen bekommen.
Persönliche oder gar beruflich motivierte Meinungen sind also letztlich unerheblich.
Nun gab es mal eine Entscheidung pro VF. Da hat offenbar die Lobby Arbeit mal funktioniert.
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