Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Ich habe schon sehr viele FRITZ!Boxen gehabt und habe immer noch einige. Ja, ich bin damit einverstanden das ich Modifikationen einspielen kann, mir die Version der Firmware aussuche, oder einfach mal entscheide, Asterisk darauf zu installieren.
Da bin ich auch nicht der Einzige.
Wie ich schon oft schrieb, wenn ich, andere als die von AVM freigegebene habe, und dann ein Problem vorhanden ist, brauche ich auch nicht bei AVM anrufen.
Arbeiten eigentlich einige von euch bei AVM oder woher kommt dieses vehemente zusammen schnitzen von nicht Änderungen einspielen wollen.
Wenn ihr nicht wollt ist ja alles prima. Es gibt aber genug die das wollen. Als Besitzer der Box und in den meisten Fällen Eigentümer, ist das meine Entscheidung. Hier im Forum gibt es auch jetzt schon eine Menge die weitere SIP Konten einspielen wollen. Eigentlich normal bei einem Internet Anschluss.
Wie auch in anderen Beiträgen von mir, das ist eine Meinung. Bei einigen kommt mir der Verdacht auf, das manches als Tatsache hingestellt werden soll.
Das überlassen wir doch lieber den Richtern.
Da bin ich auch nicht der Einzige.
Wie ich schon oft schrieb, wenn ich, andere als die von AVM freigegebene habe, und dann ein Problem vorhanden ist, brauche ich auch nicht bei AVM anrufen.
Arbeiten eigentlich einige von euch bei AVM oder woher kommt dieses vehemente zusammen schnitzen von nicht Änderungen einspielen wollen.
Wenn ihr nicht wollt ist ja alles prima. Es gibt aber genug die das wollen. Als Besitzer der Box und in den meisten Fällen Eigentümer, ist das meine Entscheidung. Hier im Forum gibt es auch jetzt schon eine Menge die weitere SIP Konten einspielen wollen. Eigentlich normal bei einem Internet Anschluss.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Aber darum geht doch in dem derzeitigen Verfahren garnicht.Donald hat geschrieben:Ich habe schon sehr viele FRITZ!Boxen gehabt und habe immer noch einige. Ja, ich bin damit einverstanden das ich Modifikationen einspielen kann, mir die Version der Firmware aussuche, oder einfach mal entscheide, Asterisk darauf zu installieren.
Nein, wir sehen nur einen Unterschied zwischen den Rechten, die mir eine OS-Lizenz wie die GPL gibt und der Möglichkeit, beliebige Software auf eine Fritte aufzubringen.Arbeiten eigentlich einige von euch bei AVM oder woher kommt dieses vehemente zusammen schnitzen von nicht Änderungen einspielen wollen.
Das ist ganz anders gelagert als irgendetwas anderes, was hier Diskutiert wurde. Es geht hier ja nicht darum, Firmware einzuspielen, die ein komplett anderes Leistungsspektrum beinhaltet. Auch wäre ein öffnen der Einstellungen aus Sicht der GPL wie auch der Produktqualität unproblematisch.Hier im Forum gibt es auch jetzt schon eine Menge die weitere SIP Konten einspielen wollen. Eigentlich normal bei einem Internet Anschluss.
Eine Firmware, welche die Produktqualität negativ beeinflusst, aber nicht vom augenscheinlichen Hersteller kommt, ist tatsächlich bededenklich. Genauso, wie Autohersteller gegen gefälschte Ersatzteile vorgehen kann und wird AVM gegen Firmwarefälscher vorgehen. Und du kannst mir nicht sagen, dass der Durchschnittsnutzer versteht, was eine löchrige Firewall im Router bedeutet.
Und deine Meinung darf hier denke ich diskutiert werden. Oder wolltest du nur mal was gesagt haben? Dann entschuldige.das ist eine Meinung. Bei einigen kommt mir der Verdacht auf, das manches als Tatsache hingestellt werden soll.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Es geht in dem Verfahren darum, ob Modifikationen zugelassen werden müssen von AVM. Schlicht und einfach.
Wenn ich die Sperre auf nur KD SIP Konten Aufhebe, ist das meiner Meinung nach eine Modifikation der Originalen Firmware. Da die Anwälte von AVM sehr schnell gemerkt haben, das die Verteidigung der gesamten Firmware keine gute Strategie ist, einzelne Module auch nicht toll zu verteidigen ist, geht es nun um Markenrecht.
Ich will auf der FB6360 die ich besitze, weitere SIP Konten einrichten. Andere möchten die Beschränkung auf zwei gleichzeitige Verbindungen (Privat Kunden) aufheben. Darum hoffe ich, das hier entschieden wird, das Modifikationen zugelassen werden müssen.
Zur Diskussion fehlt mir wahrscheinlich der Holztisch in der Mitte und das Bier in den Gläsern der Leute die diskutieren. Hier fehlen eindeutig Smilies die ein Bierglas in der Hand haben. Die für danach haben wir ja schon:
Wenn ich die Sperre auf nur KD SIP Konten Aufhebe, ist das meiner Meinung nach eine Modifikation der Originalen Firmware. Da die Anwälte von AVM sehr schnell gemerkt haben, das die Verteidigung der gesamten Firmware keine gute Strategie ist, einzelne Module auch nicht toll zu verteidigen ist, geht es nun um Markenrecht.
Ich will auf der FB6360 die ich besitze, weitere SIP Konten einrichten. Andere möchten die Beschränkung auf zwei gleichzeitige Verbindungen (Privat Kunden) aufheben. Darum hoffe ich, das hier entschieden wird, das Modifikationen zugelassen werden müssen.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Modifikationen der AVM Firmware.Donald hat geschrieben:Es geht in dem Verfahren darum, ob Modifikationen zugelassen werden müssen von AVM. Schlicht und einfach.
AVM hat kein Problem damit, wenn jemand komplett seine eigene Firmware schreibt (freetz z.B.), allerdings schon damit,wenn man sich die Arbeit spart und nur seine Software reinpatcht.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Tun sie doch. Der von der GPL lizensierte Teil kann nach Gutdünken von jedermann im Rahmen der GPL verwendet werden. Für AVM eigene Softwareteile, die nicht auf GPL basieren ist natürlich eine entsprechende Lizenz zu erwerben. Das ist hier anscheinend nicht passiert.Donald hat geschrieben:Es geht in dem Verfahren darum, ob Modifikationen zugelassen werden müssen von AVM. Schlicht und einfach.
Ja und nein. Musst du dafür irgendwas recompilieren? Nein. Du brauchst nur Zugang zum Terminal. Gut, da beißt sich die Katze. Ein Terminal ist aber ein wesentlich kleinerer Eingriff als eine Fremdfirmware.Wenn ich die Sperre auf nur KD SIP Konten Aufhebe, ist das meiner Meinung nach eine Modifikation der Originalen Firmware.
Die Strategie, dass hier mehrere grundsätzlich mehrere Lizenzen in der Firmware verwendet werden, ist der Hauptgegenstand des Verfahrens, über den es zu entscheiden gilt. Daher wäre das Fallenlassen dieses Punkte ein Schuss ins eigene Knie - mit einer Panzerfaust.Da die Anwälte von AVM sehr schnell gemerkt haben, das die Verteidigung der gesamten Firmware keine gute Strategie ist, einzelne Module auch nicht toll zu verteidigen ist, geht es nun um Markenrecht.
Ich frage mich erneut, warum du ein Recht darauf haben solltest. Ich würde das zwar auch begrüßen, dass es prinzipiell möglich ist, wird hier so aber nicht kommen. Zum einen, da du kein Eigentum an der Box hast und zum anderen wird das in diesem Verfahren nicht entschieden.Ich will auf der FB6360 die ich besitze, weitere SIP Konten einrichten. Andere möchten die Beschränkung auf zwei gleichzeitige Verbindungen (Privat Kunden) aufheben. Darum hoffe ich, das hier entschieden wird, das Modifikationen zugelassen werden müssen.
Nein. Dir fehlt nur ein Fisch <°)XXX><Zur Diskussion fehlt mir wahrscheinlich der Holztisch in der Mitte und das Bier in den Gläsern der Leute die diskutieren. Hier fehlen eindeutig Smilies die ein Bierglas in der Hand haben. Die für danach haben wir ja schon:
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Das lese ich bei Heise Open anscheinen anders als du.Newty hat geschrieben:Die Strategie, dass hier mehrere grundsätzlich mehrere Lizenzen in der Firmware verwendet werden, ist der Hauptgegenstand des Verfahrens, über den es zu entscheiden gilt. Daher wäre das Fallenlassen dieses Punkte ein Schuss ins eigene Knie - mit einer Panzerfaust.Donald hat geschrieben: Da die Anwälte von AVM sehr schnell gemerkt haben, das die Verteidigung der gesamten Firmware keine gute Strategie ist, einzelne Module auch nicht toll zu verteidigen ist, geht es nun um Markenrecht.
Das ist genau das was ich bei dieser Diskussion oft bemängel. Ich schreibe das "Ich will" und das "ich hoffe" oder "Andere möchten". Du liest, warum auch immer, das ich meine "ein Recht" zu haben das zu tun. Das ist aber nicht meine Formulierung und auch nicht die Intention. Es wird in dem Verfahren darüber entschieden ob man modifizieren darf. Dabei ist es egal ob es eine große oder kleine Modifikation ist. Also könnte man dann doch auch das mit den SIP Konten anpassen. Da KD mit vertraglich die FB6360 zu vollen Nutzung überlässt, kann ich als Besitzer auch in der Nutzungszeit damit machen was ich möchte. Natürlich darf ich kein Eigentum beschädigen. Von Miete steht übrigens bei meinem Kleingedruckten nichts.Newty hat geschrieben:Ich frage mich erneut, warum du ein Recht darauf haben solltest. Ich würde das zwar auch begrüßen, dass es prinzipiell möglich ist, wird hier so aber nicht kommen. Zum einen, da du kein Eigentum an der Box hast und zum anderen wird das in diesem Verfahren nicht entschieden.Donald hat geschrieben: Ich will auf der FB6360 die ich besitze, weitere SIP Konten einrichten. Andere möchten die Beschränkung auf zwei gleichzeitige Verbindungen (Privat Kunden) aufheben. Darum hoffe ich, das hier entschieden wird, das Modifikationen zugelassen werden müssen.
Über Recht gesprochen, wo hat AVM oder KD denn den Source Code der FB6360? Hat den schon jemand gefunden? Zumindest hier sollte doch Einigkeit herrschen, das dies ein Lizenzverstoß ist. Was denkt ihr dazu?
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Die Frage ist, ob avm den Quellcode für eine Fritzbox zur Verfügung stellen muss, die nicht frei im Handel, sondern nur über die Netzbetreiber ausgeliefert wird.
Und es scheint ja so, als wenn sich KD und UM 6360 in Sachen SIP Konten unterscheiden .
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Stimmt. Bei heise wirds sehr emotional. Is halt heise Ich berufe mich hier auf http://www.golem.de/1106/84360.html und http://www.golem.de/1106/84313.htmlDonald hat geschrieben:Das lese ich bei Heise Open anscheinen anders als du.Newty hat geschrieben: Die Strategie, dass hier mehrere grundsätzlich mehrere Lizenzen in der Firmware verwendet werden, ist der Hauptgegenstand des Verfahrens, über den es zu entscheiden gilt. Daher wäre das Fallenlassen dieses Punkte ein Schuss ins eigene Knie - mit einer Panzerfaust.
Das Problem am diesem Verfahren ist eindeutig, dass hier gefühlte 20 Themen in einem Schiedsspruch behandelt werden sollen, es ist ja nicht so, dass von diesen Problemen nur AVM betroffen ist.
- Generelle Öffnung von Bootloadern, wenn OSS eingesetzt wird. Hat u.A. Einfluß auf Router, Receiver, Mobiltelefone.
- Bei "Sammelwerken" mit verschiedener Lizenz: Ist eine Gesamtlizenz möglich oder muss diese sogar gegeben? Hat Einflußuf jede Linuxdistribution. Es handelt sich bei beidem um vollständig getrennte Pakete bzw. Module, wo klare Abgrenzung möglich ist.
- Muss generell bei OSS ein kompilierbares Sourceabbild geschaffen werden? Insbesondere, wenn man Lizenzen modularisiert mischen darf?
Naja, das ist tatsächlich ein wenig zu weit von mir gesponnen - tut mir leid. Aber sollte man deiner Meinung sein, so hast du natürlich ein Recht daraufDonald hat geschrieben: Du liest, warum auch immer, das ich meine "ein Recht" zu haben das zu tun.
Nein, dort steht nur "Zur Nutzung überlassen". Siehe auch AGB 3.2.5 3.2.6 - ich bin mir nicht sicher, ob 3.2.5 die Verhinderung einer anderen Firmware rechtfertigt(meinetwegen auch nachträglich, also dass ein Anmelden nicht möglich ist) oder lediglich ne Sicherheitsklausel ist.Natürlich darf ich kein Eigentum beschädigen. Von Miete steht übrigens bei meinem Kleingedruckten nichts.
Der Sourcecode dürfte größtenteils mit dem der DSL-Schwester vergleichbar sein. Ansonsten ist das zur Verfügungstellen auf Anfrage auch erlaubt. Und @spooky: JaÜber Recht gesprochen, wo hat AVM oder KD denn den Source Code der FB6360? Hat den schon jemand gefunden? Zumindest hier sollte doch Einigkeit herrschen, das dies ein Lizenzverstoß ist. Was denkt ihr dazu?
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Die FSFE sieht das schon richtig, ein Router ist heute ein Kleincomputer der eine Systembasis und einen modularen Aufbau ausführt. Die AVM Systembasis besteht zu Teilen aus GPL Komponenten und eigenen die unteren deren Lizenzmodelle fallen. Cybits hat allerdings wie bei Windowsrechnern auch üblich seine Funktion über das zerstören anderer Funktionen realisiert. Ab dem Punkt steht der Nutzer wie jemand mit Windowsrechner vor dem Fragezeichen, wer die Chose denn nun zu supporten hat. AVM muss durch das Verbraucherrecht für 2 Jahre gewährleisten das die Fritte funktioniert, auch wenn Cybits darin herummanipuliert.
Der Ausgang dieses Prozesses dürfte spannend sein.
P.S. Ich habe TP-Link auch aus der Haftung genommen, indem ich ein anderes System darauf flashte.
Der Ausgang dieses Prozesses dürfte spannend sein.
P.S. Ich habe TP-Link auch aus der Haftung genommen, indem ich ein anderes System darauf flashte.
Hitron CVE-30360 (Bridge), TP-Link WDR3600 (OpenWRT), PS3, Denon X2000, Avox TMA-1, Noxon-360, Denon Ceol-P
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Ja. Und? Bedeutet das nun, dass jeder Hersteller, der nicht vollständig Spezial-CPUs verbaut seine Bootloader öffnen soll?Linuxfarmer-HH hat geschrieben:Die FSFE sieht das schon richtig, ein Router ist heute ein Kleincomputer der eine Systembasis und einen modularen Aufbau ausführt.
Wir sind hier nicht bei heise.Cybits hat allerdings wie bei Windowsrechnern auch üblich seine Funktion über das zerstören anderer Funktionen realisiert.(...)
Auch das könnte hier nebenbei mitentschieden werden. Wenn unautorisierte Dritte an der Basisbetriebssoftware herumpfuschen, hat AVM nur in den ersten 6 Monaten den Ärger zu behaupten, dass der Defekt darauf zurückzuführen ist. In den anderen 18 Monaten darf der Kunde dann beweisen, dass der defekt auch mit echter AVM-Software passiert wäre. Das bedeutet also, dass der Kunde dann schauen darf, ob elementare Betriebsparameter wie Taktungen, Leistungen, Spannungen - evtl sogar Auslastungen - weiterhin exakt den Parametern entsprechen, die auch AVM einsetzt.AVM muss durch das Verbraucherrecht für 2 Jahre gewährleisten das die Fritte funktioniert