Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Eine Frage die zur Zeit neue Beachtung findet.
Beispiel sei die FRITZ!Box 6360, Telnet ist nicht ermöglicht/erlaubt, weitere SIP Konten werden verhindert, Zusatztools bis hin zu Asterisk sind undenkbar.
Morgen gibt es dazu eine Gerichtsverhandlung die einiges bewirken könnte:
FSFE wirft AVM die Verletzung der GPL vor
Natürlich würde es viele Nutzer und Kunden freuen wenn AVM mehr Freiheiten gewähren müsste. Bleibt dann aber im Beispiel der HomeBox 2 aka FRITZ!Box 6360 noch der Punkt, das der Eigentümer Kabel Deutschland ist, der Besitzer aber der Kunde.
Beispiel sei die FRITZ!Box 6360, Telnet ist nicht ermöglicht/erlaubt, weitere SIP Konten werden verhindert, Zusatztools bis hin zu Asterisk sind undenkbar.
Morgen gibt es dazu eine Gerichtsverhandlung die einiges bewirken könnte:
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Natürlich würde es viele Nutzer und Kunden freuen wenn AVM mehr Freiheiten gewähren müsste. Bleibt dann aber im Beispiel der HomeBox 2 aka FRITZ!Box 6360 noch der Punkt, das der Eigentümer Kabel Deutschland ist, der Besitzer aber der Kunde.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Das wird ja noch interessant. Sollte AVM siegreich sein, müsste ich, als Konsequenz, eigentlich meine Box zurück geben. Die spinnen wohl bei. AVM.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Diese Frage kannst du im ip-phone Forum stellen.
Diese Box ist nicht frei verkäuflich, d.h. Der Anbieter (hier KD) kann sich eine Firmware bestellen.
Denkt mal and die Alice-Boxen, die sind genauso verrammelt.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Das ist ja das Interessante. Klar kann KD sich die Firmware bestellen. Aber wenn KD und/oder der Hersteller sich nicht an das Lizenzabkommen der Software hält, dann ist das nicht OK. Deswegen ja auch nun vor Gericht. Wenn KD seine eigene Firmware machen würde, also ohne andere Bausteine von Außen, dann könnten Sie in der Tat vieles bestimmen.spooky hat geschrieben: Diese Box ist nicht frei verkäuflich, d.h. Der Anbieter (hier KD) kann sich eine Firmware bestellen.
Denkt mal and die Alice-Boxen, die sind genauso verrammelt.
Warum hier im Forum klang da noch als Frage durch. Das betrifft sehr viele KD Kunden. Die Frage alleine nach weiteren SIP Konten hier im Forum ist Legion. Passt meiner Meinung nach.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Ich weiß nicht inwieweit AVM dazu verpflichtet ist, seinen Quellcode freizugeben.
Der Telekom Speedport w920v ist eine OEM Fritz 7570. Den Quellcode zum w920v findet man im Downloadbereich der Telekom
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Wobei man hier klar unterscheiden muss zwischen veröffentlicht und "brauchbar". Brauchbar in dem Sinne, dass man daraus eine eigene Firmware basteln kann und diese auch aufspielen.
Ich vermute, es wird dann eher auf eine Veröffentlichung herauslaufen, mit der man nicht wirklich was anfangen kann
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Da AVM Teile der GPL für die Produkte nutzt, muss AVM sich auch an die Lizenz halten. Das bedeutet, das AVM auch alles veröffentlichen muss was dazu entwickelt wird. Viele andere Hersteller die zB Linux für ihre Boxen nutzen, sind schon erfolgreich abgemahnt worden.
AVM veröffentlicht ja auch auf dem FTP Server. Ob da die FB6360 dabei ist, kann ich im Moment nicht sagen.
Warten wir mal ab, was morgen in der mündlichen Verhandlung rauskommt.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Hier: ftp://ftp.avm.de/develper/opensrc/ sind die Sourcen.
Die 6390 habe ich aber nicht gefunden.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Die gibts ja auch nicht. 6360 wäre richtig.MB-Berlin hat geschrieben: Die 6390 habe ich aber nicht gefunden.
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