So, dann werden wir mal den ganzen Unsinn den du geschrieben hast mal auseinander nehmen:
Escorpio hat geschrieben:ich sage aber mal so viel, mit einer Kontonummer und BLZ. kann morgen dein ganzes Konto abgeräumt sein ohne das geringste Fehlverhalten des Kontoinhabers...
Richtig, aber dann wäre es ein "Fehlverhalten" des Kontoabräumers oder der Bank. Entweder hat der Kontoabräumer eine Einzugsermächtigung von mir und zieht einen unberechtigten Betrag ein oder die Bank lässt etwas abbuchen ohne dass eine Einzugsermächtigung vorliegt (dann beträgt die Widerspruchsfrist sogar 13 Monate). In beiden Fällen kein Problem für den Kunden. Buchung wird rückgängig gemacht und gut ist.
Escorpio hat geschrieben:Und der schlaue Laie würde jetzt sagen "Aber ich kann doch eine Rücklastschrift machen"... klar kann man das und wird in der Regel auch gemacht aber eine Rücklastschrift heißt nicht gleich, dass eine Forderung damit abgegolten ist, dafür bedarf es einiges mehr, wenn der Gläubiger Ärger macht.
Ja was denn nun? Es geht um berechtigte Forderungen, die von deinem Konto eingezogen werden? Und dann ist das Konto plötzlich leer? Ein Wunder? Entweder ist eine Forderung berechtigt oder nicht. Wenn ich eine Einzugsermächtigung erteile und dann Verbindlichkeiten aufbaue, die durch mein Einkommen nicht mehr gedeckt sind, dann ist das weder das Problem der Bank, noch des Gläubigers, noch ein Fehler im System der Lastschriften.
Escorpio hat geschrieben:Auch muss es ja gar keine Lastschrift sein, die das Konto abgeräumt hat... und diese Sachen rückgängig zu machen geht nur innerhalb sehr sehr weniger Tage und merkst du das erst nach circa 3 Tagen, dann kann das Geld in der Regel für immer weg sein.
Welche Möglichkeiten gibt es denn noch nur mit den Daten, die ich für eine Lastschrift angebe, mein Konto leerzuräumen, so dass ein "rückgängig machen" nur innerhalb weniger Tage möglich ist?
Escorpio hat geschrieben:Du brauchst keine "Karte" um eine Karte zu fälschen... Teilweise gehen Banken sogar schon soweit, dass gar keine EC Karten mehr ausgegeben werden bzw. ausgetauscht, die außerhalb Europas funktionieren.
Dass man eine Karte relativ leicht zur Nutzung mit Unterschrift fälschen kann, ist zwar korrekt, aber da die Bank so ein unsicheres System verwendet, haftet sie auch dafür (für das fälschen sind aber nicht mal echte Kontodaten notwendig). Das sieht man ja auch an deinen Ausführungen zur Sperrung der Karte im Ausland. Die Banken sind sich des Risikos bewußt und wissen, dass sie dafür haften müssen. Insofern sind deine Ausführungen irrelevant. Wirklich "gefährlich" ist quasi das Bezahlen (oder Geld abheben) mit der Karte und PIN. Denn dann kann eine Kopie der Karte erzeugt werden, die rein technisch nicht von einer Originalkarte zu unterscheiden ist. Kreditkarten waren schon immer wie Bargeld zu behandeln. Dass erst jetzt die Banken die Kreditkarten mit Chip ausstatten und jetzt auch Zahlungen mit PIN bei einer Kreditkarte möglich sind, zeigt: das Problem ist selbst bei Kreditkarten nicht sonderlich groß. Die Banken kalkulieren die Erstattungen an den Kunden einfach mit ein und gut ist.
Ansonsten bleibe ich dabei: die Weitergabe der Kontodaten für das Lastschriftverfahren ist an sich ungefährlich. Dein einziges Gegenargument bisher: der Kontostand könnte durch berechtigte Forderungen reduziert werden.