Wie soll ich das verstehen?Kunterbunter hat geschrieben:Stimmt. Nur beginnt dann die 8 Wochen Frist sofort und nicht erst dann, wenn dir die Buchung bekannt wird, so wie es bisher war!Doc. Sis hat geschrieben:Bei Abbuchungen, Einzugsermächtigungen kann der Kunde innerhalb von 6 Wochen widersprechen ...
Ab 9. Juli 2012 beträgt diese Widerspruchsfrist sogar 8 Wochen!
Wenn ich aus Bequemlichkeit nur mal alle drei Monate meine Kontoauszüge anschaue, kann ich mich derzeit immer noch auf die 6-Wochen-Frist berufen!?