Selbst das ist seit kurzem nicht mehr der Fall, mit Hitron-Router und DS Lite. Dann erhältst du eine öffentliche IPv6 Adresse.MagicMight hat geschrieben:Dazu gehört in meinem Fall auch dass es eine öffentliche IPv4 Adresse bekommt auf die ich mich von extern per VPN dann verbinden kann.
IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
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Telefone: Siemens OpenStage 40 SIP, Siemens optipoint 400/600 SIP, FON1 Siemens Gigaset A2
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
Der Gedanke, der dahinter steht, liegt im EU-Wettbewerbsrecht begründet. Der ist dann in nationales Recht umgesetzt worden.MagicMight hat geschrieben: irgendwie hab ich bei der ganzen Diskussion nicht verstanden wo für mich als Kunde der Vorteil liegen soll?
Es geht darum, dass bei Endgeräten in der Telekommunikation Wettbewerb möglich sein soll.
Das klingt zunächst mal sehr abstrakt.
Konkret müsste es bei KDG Kunden möglich sein, für die IP-Telefonie beliebige Geräte einzusetzen und für VoIP z.B. nicht nur die FB 6360.
Vorteil für den Kunden könnte z.B. sein, vorhandene Geräte weiter zu betreiben. Er könnte auch Geräte auswählen, die qualitativ besser sind.
Schliesslich bietet es auch anderen Firmen die Möglichkeit, KDG Kunden zu beliefern.
Du kannst ja das angebotene Modem nehmen. Das ist aber doch kein Grund dafür, dass andere das auch tun.MagicMight hat geschrieben:Welches Modem an dem Anschluss hängt ist mir doch eigentlich egal sofern es die technischen Parameter erfüllt und transparent den Netzzugang herstellt.
Zu den Fritzboxen wurde hier schon genug gesagt. Noch besser hätte sich die Diskussion bei der damaligen FB 7270 geeignet. Allerdings sprechen die Einschränkungen der FB 6360 und deren Qualitätsprobleme auch schon für eine freiere Gerätewahl, wie sie eigentlich per Gesetz vorgegeben ist.
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
@Fabian:
Gut erklärt.
Danke!
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Mein Anschluss am Zweitwohnsitz (allerdings bei den lokalen Stadtwerken, die FTTH bieten):
[img]https://www.speedtest.net/result/2818053949.png[/img]
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
Was bedeutet "eigentlich"?Fabian hat geschrieben:Allerdings sprechen die Einschränkungen der FB 6360 und deren Qualitätsprobleme auch schon für eine freiere Gerätewahl, wie sie eigentlich per Gesetz vorgegeben ist.
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
Nationaler Gesetzestext:dbpdw hat geschrieben:Was bedeutet "eigentlich"?Fabian hat geschrieben:Allerdings sprechen die Einschränkungen der FB 6360 und deren Qualitätsprobleme auch schon für eine freiere Gerätewahl, wie sie eigentlich per Gesetz vorgegeben ist.
Edit:(3) Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an die entsprechende Schnittstelle aus technischen Gründen nicht verweigern, wenn die Endeinrichtungen die geltenden grundlegenden Anforderungen erfüllen.
Die zugrundeliegende EU-Richtlinie.
http://preview.tinyurl.com/cfnp2eb
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
"...dürfen den Anschluss von Telekommunikationsendeinrichtungen an die entsprechende Schnittstelle aus technischen Gründen nicht verweigern..."
Aus technischen Gründen nicht, aber aus anderen schon... Ich mag solche Gummi-Paragraphen nicht. Ich habe auch leider keinen Rechtsanwalt im Familien- oder Bekanntenkreis, den ich fragen könnte, ob sich ein Rechtsstreit lohnen würde.
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
Dafür gibt es die Bundesnetzagentur. Die interpretiert den § 11 Absat 3 des FTEG so:dbpdw hat geschrieben:Ich habe auch leider keinen Rechtsanwalt im Familien- oder Bekanntenkreis, den ich fragen könnte, ob sich ein Rechtsstreit lohnen würde.
möchten sich aber nur im konkretem Einzelfall einschalten, siehe auch mein Eröffnungsposting.Jeder Anbieter ist gemäß § 11 Absatz 3 des FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) verpflichtet, den Anschluss alternativer Hardware (z.B. Fritzbox) zu gestatten und dafür dem Kunden u.a. etwaige Netzzugangspasswörter zu nennen, damit Sie z.B. Ihre Hardware entsprechend konfigurieren können.
Den Gesetzestext halte ich ohne die Erläuterung der Bundesnetzagentur auch für unklar.
Häufig gibt es ja zu Gesetzen auch Durchführungsbestimmungen, d.h. unklare Gesetze sind keine Seltenheit.
Bei den Kommentaren zur Telekom war ich auch sehr überrascht. Da waren ja erstmals solche Kommentare in den Zeitungen aufgetaucht.
Ich habe am ketzten Mittwoch mal eine Mail an KDG geschickt und warte auf Antwort.
Die wird sicher auf sich warten lassen.
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
Der Unterschied Telekom/KD sollte dir aber klar sein.
Telekom war/ist in der Position der größte Festnetz-Anbieter zu sein und noch einen hohen Marktanteil zu haben..
wenn man dann die KD vergleicht, was Internet&Telefon belangt, liegt das wahrscheinlich im einstelligen % Bereich.
Und damit wahrscheinlich nicht Regulierungsnötig.
Telekom war/ist in der Position der größte Festnetz-Anbieter zu sein und noch einen hohen Marktanteil zu haben..
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
Da gehts doch schon wieder los. ...nur im konkreten Einzelfall.Fabian hat geschrieben: Dafür gibt es die Bundesnetzagentur. Die interpretiert den § 11 Absat 3 des FTEG so:
möchten sich aber nur im konkretem Einzelfall einschalten, siehe auch mein Eröffnungsposting.Jeder Anbieter ist gemäß § 11 Absatz 3 des FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) verpflichtet, den Anschluss alternativer Hardware (z.B. Fritzbox) zu gestatten und dafür dem Kunden u.a. etwaige Netzzugangspasswörter zu nennen, damit Sie z.B. Ihre Hardware entsprechend konfigurieren können.
Wenn KDG hier Gesetzeswidrig handeln würde, wäre doch schon längst eine Behörde, bzw. Einzelperson darauf aufmerksam geworden und hätte dies zur Anzeige gebracht.
KDG hat ja auch ihre Anwälte und ich kann mir nicht vorstellen (würde mich freuen, wenn ich mich irre) dass die so dumm sind und in ihren AGB's etwas verankern, dass nicht dem Gesetz entspricht.
..aber wir driften ab.
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
Der konkrete Einzelfall bezog sich auf meine Person, da ich angefragt hatte.dbpdw hat geschrieben: Da gehts doch schon wieder los. ...nur im konkreten Einzelfall.
Wenn KDG hier Gesetzeswidrig handeln würde, wäre doch schon längst eine Behörde, bzw. Einzelperson darauf aufmerksam geworden und hätte dies zur Anzeige gebracht.
Bitte überschätz nicht die Macht einer Behörde bzw. eines Referats, ohne sogenannten "Vorgang" tätig zu werden. Ich war lange Jahre bei einer Behörde und habe mich ab und zu über diese Gewohnheit hinweggesetzt. Dann darf aber nichts schief gehen.
Das Gesetz haben wahrscheinlich die meisten Betröffenen überhaupt nicht gekannt, bevor in der Presse darüber berichtet wurde, mich eingeschlossen. Den Antrag, sich um diese Angelegenheit zu kümmern (Anzeige), hat die Bundesnetzagentur von mir und, soweit mir bekannt, auch für O2/Alice von Anderen. Die ganze Sache wurde erst bei der Telekom losgetreten, obwohl da wahrscheinlich am wenigsten zu reklamieren ist.
Die Wettbewerbsregeln gelten unabhängig davon, was in der AGB steht.dbpdw hat geschrieben:KDG hat ja auch ihre Anwälte und ich kann mir nicht vorstellen (würde mich freuen, wenn ich mich irre) dass die so dumm sind und in ihren AGB's etwas verankern, dass nicht dem Gesetz entspricht.