Das kann ich mir aus logischen Gesichtspunkten nicht vorstellen.BastardLawyerFrmHell hat geschrieben: Entweder: Der Kunde genießt ein Sonderkündigungsrecht ab dem Zeitpunkt, sobald feststeht, wohin er umziehen wird und dass am Ort des Umzuges die Leistung nicht vollumfänglich angeboten wird.
Ich baue ein Haus und weiß, dass ich in 1,5 Jahren umziehe und dort kein Kabel ist, hätte ich dann ja schon jetzt das Sonderkündigungsrecht in 3 Monaten.
so wird es derzeit gehandhabt.BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:Oder: Erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde an dem neuem Wohnort auch tatsächlich wohnt und die Leistung nicht angeboten wird, hat er das Sonderkündigungsrecht.
Wenn die Rechtsexperten keine andere Möglichkeit sehen, halte ich die zweite Variante für logischer.
Selbst im Todesfall muss man (bzw. die Erben) z.B. auch die Miete noch 3 Monate weiter zahlen.
MB-Berlin