Nö, der Homespot ist eine Option ("Beiwerk"), der Hauptvertrag ist ein Internetvertrag (mit Telefonieoption, die nutzt er dann bestimmt). Darauf ist hier abzustellen. Nicht auf die tatsächliche Nutzung. Es kommt darauf an wozu dieses Netz ganz bzw. überwiegend dient (also der Verwendungszweck, der ist mit dem Anbieter vereinbart), nicht wozu es genutzt wird (die Verwendung, die ist jedem selbst überlassen). Wenn es da auf die tatsächliche Nutzung ankäme dann könnte, beispielsweise durch eine urlaubsbedingte Abwesenheit und damit verbundene nicht-Nutzung des Internetanschlusses, die Hausverteilanlage mitsamt Modem und Router zu einem öffentlichen Telekommunikationsnetz werden was weitreichende Folgen hätte. Der Betrieb wäre dann plötzlich illegal.
Ein neu errichtetes Netz kann zum Beispiel auch noch gar nicht dazu genutzt werden um öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienstleistungen zu erbringen, weil zunächst die Schnittstellenbeschreibung im Amtsblatt der BNetzA veröffentlicht werden muss. Die beabsichtigte Nutzung (also wozu dieses Netz da ist) ist dennoch die Erbringung öffentlich zugänglicher Telekommunkationsdienste, auch wenn das zu dem Zeitpunkt rechtlich noch nicht möglich ist.
[VF West] Erstinstallation Fritzbox 6660 scheitert, verbindet sich nicht mit Internet
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Re: [VF West] Erstinstallation Fritzbox 6660 scheitert, verbindet sich nicht mit Internet
Heute war ein Techniker von einem Subunternehmer von Vodafone da. Ursache für die Störung war ein Rückkanalfilter der am HÜP verbaut war. Siehe Foto. Es wurde in der Wohnung eine Multimediadose verbaut. Die Verbindung läuft jetzt einwandfrei.
Angesprochen darauf, was er gemacht hätte, wenn das Hauskabelnetz marode gewesen und eine Installation deshalb nicht möglich gewesen wäre, sagte der Techniker mit 15 Jahren Berufserfahrung, dass Vodafone in 99% der Fälle die Kosten für die Sanierung der Hausverkabelung übernehmen würde, sofern eine Zustimmung des Eigentümers vorliegt.
Explizit darauf angesprochen, ob er es schon einmal erlebt hätte, dass Vodafone sich auf den Standpunkt stellt, den Internetanschluss lediglich am HÜP bereitstellen zu müssen, musste er ungläubig lachen. Das habe er noch nie erlebt. Könne man den Internetanschluss in der Wohnung des Kunden aufgrund technischer oder rechtlicher Hürden nicht bereitstellen, würde der Vertrag storniert. Für den Kunden würden keine Kosten anfallen. Lediglich beim Kabel-TV komme es vor, dass die Kosten des Technikereinsatzes dem Kunden in Rechnung gestellt werden können, wenn das Problem mit dem TV-Empfang in der Hausverkabelung liege und am HÜP keine Störung vorliege. Beim Kabel-TV sei Vodafone nur bis zum HÜP zuständig.
Festzuhalten ist somit, dass der Netzabschlusspunkt in der Multimediadose des Kunden zu sehen ist. Als Konsequenz aus dieser rechtlichen Gegebenheit stellt Vodafone den Internetanschluss auch in der Praxis an dieser Stelle bereit. Scheitert dies, darf Vodafone den Technikereinsatz dem Kunden nicht in Rechnung stellen.
Aber das sind bestimmt nur Einzelfälle und Vodafone macht das lediglich aus Kulanz, nicht wahr?
Dieser Thread kann gerne zu. Das Thema wurde abschließend erörtert.
Angesprochen darauf, was er gemacht hätte, wenn das Hauskabelnetz marode gewesen und eine Installation deshalb nicht möglich gewesen wäre, sagte der Techniker mit 15 Jahren Berufserfahrung, dass Vodafone in 99% der Fälle die Kosten für die Sanierung der Hausverkabelung übernehmen würde, sofern eine Zustimmung des Eigentümers vorliegt.
Explizit darauf angesprochen, ob er es schon einmal erlebt hätte, dass Vodafone sich auf den Standpunkt stellt, den Internetanschluss lediglich am HÜP bereitstellen zu müssen, musste er ungläubig lachen. Das habe er noch nie erlebt. Könne man den Internetanschluss in der Wohnung des Kunden aufgrund technischer oder rechtlicher Hürden nicht bereitstellen, würde der Vertrag storniert. Für den Kunden würden keine Kosten anfallen. Lediglich beim Kabel-TV komme es vor, dass die Kosten des Technikereinsatzes dem Kunden in Rechnung gestellt werden können, wenn das Problem mit dem TV-Empfang in der Hausverkabelung liege und am HÜP keine Störung vorliege. Beim Kabel-TV sei Vodafone nur bis zum HÜP zuständig.
Festzuhalten ist somit, dass der Netzabschlusspunkt in der Multimediadose des Kunden zu sehen ist. Als Konsequenz aus dieser rechtlichen Gegebenheit stellt Vodafone den Internetanschluss auch in der Praxis an dieser Stelle bereit. Scheitert dies, darf Vodafone den Technikereinsatz dem Kunden nicht in Rechnung stellen.
Aber das sind bestimmt nur Einzelfälle und Vodafone macht das lediglich aus Kulanz, nicht wahr?
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Re: [VF West] Erstinstallation Fritzbox 6660 scheitert, verbindet sich nicht mit Internet
Und beim TV wandert der Netzabschlusspunkt plötzlich? Das ist Unsinn und nicht mit dem TKG vereinbar. Es kann daher nur anders herum sein: Der Netzabschlusspunkt ist der HÜP und nur deshalb kann Vodafone sich für das Hausnetz aus der Verantwortung ziehen. Du hast es also richtig erkannt nur die falsche Schlussfolgerung gezogen.flakeo hat geschrieben: ↑21.12.2024, 10:27 Lediglich beim Kabel-TV komme es vor, dass die Kosten des Technikereinsatzes dem Kunden in Rechnung gestellt werden können, wenn das Problem mit dem TV-Empfang in der Hausverkabelung liege und am HÜP keine Störung vorliege. Beim Kabel-TV sei Vodafone nur bis zum HÜP zuständig.
Festzuhalten ist somit, dass der Netzabschlusspunkt in der Multimediadose des Kunden zu sehen ist.
Fälle wo Vodafone sagt "Hausverteilanlage in Ordnung bringen" findest du hier im Forum.