Genau. Und eine andere rechtliche Verpflichtung, dem Vermieter seine Kabel-TV-Kosten zu erstatten gibt es für Mieter nicht.
[VFKD] Nebenkostenprivileg
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Dem Kabelnetzbetreiber kann es doch völlig egal sein, ob er sein Geld vom Vermieter oder vom Mieter bekommt - solange der KNB sein Geld bekommt, kann es ihm doch egal sein, ob der Vermieter die Kosten umlegen kann oder nicht. Denn zwischen KNB und Vermieter gibt es einen geschlossenen Vertrag und der Vermieter ist zur Zahlung an den KNB verpflichtet, solange der Vermieter den Vertrag nicht kündigt - egal ob der Vermieter die Kosten umlegen kann oder nicht.Wechsler hat geschrieben: ↑06.09.2024, 10:38Selbst schuld sind die Vermieter und Kablenetzbetreiber, wenn sie die Übergangsfrist seit 2021 ungenutzt verstreichen lassen haben. Sie hätten seitdem Einzelverträge mit Mietern machen und Anschlüsse sperren können. Tatsächlich ärgert sich aber nur Zattoo darüber. Die KNB interessiert Kabel-Internet viel mehr als Kabel-TV.
Einzig Schuld an der Misere sind die Vermieter - und die sind aber am Ende auch diejenigen, die bei nicht erfolgter Kündigung auf den Kosten sitzenbleiben.
Dem KNB ist's egal, wer die Kosten zahlt - und der Mieter nimmt das Geschenk des Vermieters sicherlich auch dankbar an.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Eben. Aber Zattoo ärgert sich eben öffentlich darüber und sieht KNBs und Vermieter in der Pflicht, ihnen möglichst viele Neukunden zu beschaffen, damit niemand "schwarz" sieht.reneromann hat geschrieben: ↑10.09.2024, 13:53 Dem KNB ist's egal, wer die Kosten zahlt - und der Mieter nimmt das Geschenk des Vermieters sicherlich auch dankbar an.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Du siehst deinen eigenen Widerspruch aber schon, oder? Denn blöd wird es für den KNB, wenn der einen Grundvertrag mit dem Vermieter hat, und mit den Mietern darauf aufbauende Verträge, wenn der Vermieter dann kündigt. Das ist ja genau das Problem, mit dem sie gerade zu kämpfen hatten.reneromann hat geschrieben: ↑10.09.2024, 13:53 Dem Kabelnetzbetreiber kann es doch völlig egal sein, ob er sein Geld vom Vermieter oder vom Mieter bekommt - solange der KNB sein Geld bekommt, kann es ihm doch egal sein, ob der Vermieter die Kosten umlegen kann oder nicht. Denn zwischen KNB und Vermieter gibt es einen geschlossenen Vertrag und der Vermieter ist zur Zahlung an den KNB verpflichtet, solange der Vermieter den Vertrag nicht kündigt
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Da ist kein Widerspruch in meiner Aussage!robert_s hat geschrieben: ↑10.09.2024, 16:49Du siehst deinen eigenen Widerspruch aber schon, oder? Denn blöd wird es für den KNB, wenn der einen Grundvertrag mit dem Vermieter hat, und mit den Mietern darauf aufbauende Verträge, wenn der Vermieter dann kündigt. Das ist ja genau das Problem, mit dem sie gerade zu kämpfen hatten.reneromann hat geschrieben: ↑10.09.2024, 13:53 Dem Kabelnetzbetreiber kann es doch völlig egal sein, ob er sein Geld vom Vermieter oder vom Mieter bekommt - solange der KNB sein Geld bekommt, kann es ihm doch egal sein, ob der Vermieter die Kosten umlegen kann oder nicht. Denn zwischen KNB und Vermieter gibt es einen geschlossenen Vertrag und der Vermieter ist zur Zahlung an den KNB verpflichtet, solange der Vermieter den Vertrag nicht kündigt
Dem KNB ist es schnurzpiepegal, ob der Vermieter oder der Mieter bezahlt - Hauptsache er bekommt sein Geld.
Und selbst wenn der Vermieter gekündigt und der Mieter keinen Vertrag abgeschlossen hat UND der KNB bisher nicht gesperrt hat, dann ist es eine betriebswirtschaftliche Rechenaufgabe, ob es sich lohnt, den nichtzahlenden Mieter abzuklemmen -oder- die Schwarznutzung zu dulden.
Das Anbieter wie Zattoo natürlich am liebsten sehen würden, wenn die KNB sofort am 01.07. alle "Schwarzseher" abgeschaltet hätten, ist eine ganz andere Aussage, hat aber nichts mit der (von dir sinnentstellend nicht mit zitierten) Aussage des Users Wechsler zu tun, der diesen Umstand auch den KNB anlasten wollte. Denn den KNB ist es egal (und kann es egal sein), ob MNV über den Vermieter -oder- ENV mit den Mietern direkt bestehen - Hauptsache sie bekommen ihr Geld. Und da die KNB selbst kein Sonderkündigungsrecht hatten, sondern dies alleinig beim Vermieter lag, ist hier auch alleinig der Vermieter Schuld an der Sache, wenn die Übergangsfrist von Dezember 2021 bis Juni 2024 (2 1/2 Jahre) ungenutzt verstreicht bzw. verstrichen ist.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Grundsätzlich nicht, kann man aber vereinbaren.
Darüber hinaus zahlt der Mieter weiter, wenn der Kabelanschluss in der Nettokaltmiete enthalten ist oder aber eine Mieterhöhung ansteht...
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Ich erkläre nur, warum ich Recht habe und Du nicht!
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Nein, kann man nicht - auch wenn es einige Vermieter versuchen.
Die Auflistung in der Betriebskostenverordnung ist abschließend - alle dort nicht aufgeführten Posten sind NICHT über die Nebenkosten umlegbar, selbst wenn der Vermieter etwas Anderes vereinbaren möchte.
Klitzekleines Problem: Eine Umstellung der Abrechnung von Nebenkosten auf Nettokaltmiete ist NICHT ohne komplett neuen Mietvertrag möglich, wo dann schon der Vermieter das Problem hat, dass er seinerseits nicht einfach den Mietvertrag (änderungs-)kündigen kann. Auch eine Erhöhung der Kosten für den Kabelanschluss wäre KEIN Grund für eine Anpassung der Nettokaltmiete - anders als solch gestiegene Kosten über die Nebenkosten umlegbar waren.Darüber hinaus zahlt der Mieter weiter, wenn der Kabelanschluss in der Nettokaltmiete enthalten ist oder aber eine Mieterhöhung ansteht...
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Du hast das Wörtchen "andere" überlesen.reneromann hat geschrieben: ↑11.09.2024, 00:11Nein, kann man nicht - auch wenn es einige Vermieter versuchen.
Die Auflistung in der Betriebskostenverordnung ist abschließend - alle dort nicht aufgeführten Posten sind NICHT über die Nebenkosten umlegbar, selbst wenn der Vermieter etwas Anderes vereinbaren möchte.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Sagen wir es mal so, in den Fällen, in denen der Vermieter nichts macht, also MNV läuft weiter, mit Mieter wird keine Vereinbarung getroffen, wandern die Kosten automatisch von den Betriebskosten in die Kaltmiete.reneromann hat geschrieben: ↑11.09.2024, 00:11Klitzekleines Problem: Eine Umstellung der Abrechnung von Nebenkosten auf Nettokaltmiete ist NICHT ohne komplett neuen Mietvertrag möglich, wo dann schon der Vermieter das Problem hat, dass er seinerseits nicht einfach den Mietvertrag (änderungs-)kündigen kann. Auch eine Erhöhung der Kosten für den Kabelanschluss wäre KEIN Grund für eine Anpassung der Nettokaltmiete - anders als solch gestiegene Kosten über die Nebenkosten umlegbar waren.
Ein neuer Mietvertrag ist in keinem Fall notwendig.
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Re: [VFKD] Nebenkostenprivileg
Nein, da wandert nichts automatisch in die Kaltmiete!Karl. hat geschrieben: ↑11.09.2024, 06:55Sagen wir es mal so, in den Fällen, in denen der Vermieter nichts macht, also MNV läuft weiter, mit Mieter wird keine Vereinbarung getroffen, wandern die Kosten automatisch von den Betriebskosten in die Kaltmiete.reneromann hat geschrieben: ↑11.09.2024, 00:11Klitzekleines Problem: Eine Umstellung der Abrechnung von Nebenkosten auf Nettokaltmiete ist NICHT ohne komplett neuen Mietvertrag möglich, wo dann schon der Vermieter das Problem hat, dass er seinerseits nicht einfach den Mietvertrag (änderungs-)kündigen kann. Auch eine Erhöhung der Kosten für den Kabelanschluss wäre KEIN Grund für eine Anpassung der Nettokaltmiete - anders als solch gestiegene Kosten über die Nebenkosten umlegbar waren.
Ein neuer Mietvertrag ist in keinem Fall notwendig.
Bestandteile der Kaltmiete müssen genau so im Mietvertrag definiert werden, wie auch die Bestandteile der Nebenkosten im Mietvertrag definiert werden müssen.
Wenn der Kabelanschluss also bisher in den Nebenkosten enthalten war, entfällt die Bezahlung dafür seit dem 01.07. komplett -- woher der Vermieter dann das Geld für den MNV nimmt, also ob er dann aus den verbleibenden Einnahmen weniger Gewinn macht, spielt keine Rolle. Es wandern aber nicht einfach die Kosten "automatisch von den Betriebskosten in die Kaltmiete".