Prinzipiell sollte man natürlich nicht selbstständig mindern, ohne sich rechtlichen Rat zu holen.
Wobei da einige LG und AG durchaus schon interessante Urteile gefällt haben - insbesondere hat ja der BGH mal zur Frage nach der Notwendigkeit eines Internetanschlusses schon mal einen Provider zum Schadenersatz an Privatpersonen verurteilt. Insofern dürfte schon absehbar sein, dass ein solches Verhalten des Vermieters (Kappung aller Medien und Wiederherstellung nur gegen Zusatzgebühr) von Gerichten definitiv gekippt wird.
Mal davon abgesehen, dass der Kunde einen Vertrag mit dem Dienstanbieter hat und dementsprechend eine Unterbrechung durch einen unberechtigten Dritten (denn der Vermieter kann nicht gleichzeitig NE4-Betreiber auf der eigenen Infrastruktur sein; das schließt sich halt aus) durchaus rechtliche Konsequenzen haben kann.
Teilweise gar nicht wegen der Genossenschaft selbst, sondern weil dort NE4-Betreiber die Daumenschrauben anziehen:Ich mache mir viel mehr Gedanken, dass eine Genossenschaft so handelt.
Entweder man schließt einen MNV ab und übernimmt das (bei Mietern nicht mehr zulässige) Sammel-Inkasso -oder- das ganze Haus wird abgeklemmt.
Gerade bei kleineren NE4-Klitschen ist nämlich die Buchhaltung und der "Kundenservice" gar nicht darauf ausgelegt, alle möglichen Einzelverträge zu verwalten.