Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

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guenter24
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von guenter24 »

nexusle hat geschrieben:
Donald hat geschrieben:das der Eigentümer Kabel Deutschland ist, der Besitzer aber der Kunde.
Nur der Richtigkeit halber, Der Kunde ist MIETER, nicht BESITZER.

BESITZER und EIGENTÜMER ist ein und das selbe.
Nein ganz bestimmt nicht.
Du fährst z.B. ein Leasing-Auto, dann bist Du der BesItzer, also die Person, die das Fahrzeug tatsächlich im Besitz hat.
Eigentümer ist aber der Leasing-Geber.
Und wenn das Fahrzeug gestohlen wird, ist der Dieb der (unrechtmäßige) Besitzer. :D

Du wohnst in Miete, dann bist Du der Besitzer der Wohnung, weil Du die Person bist, die die Wohnung in Besitz hat.
Eigentümer ist aber die Person, welche als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
usw...
Natürlich ist in den meisten Fällen der Besitzer auch gleichzeitig der Eigentümer, aber halt nicht immer :wink:
Ein Besitzer hat eine Sache in Besitz und dem Eigentümer gehört die Sache.

Ein Mieter kann immer nur Besitzer einer Sache sein, aber kein Eigentümer :shock:
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Kabelmensch
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von Kabelmensch »

Newty hat geschrieben:
nexusle hat geschrieben: BESITZER und EIGENTÜMER ist ein und das selbe.
Nö: "Vom Eigentum zu unterscheiden ist der Besitz, der sich auf die tatsächliche Herrschaft über eine Sache bezieht. Bei Miete oder Leihe fallen Eigentum und Besitz regelmäßig auseinander." Wikipedia: Eigentum
Sehn wir doch einfach mal dahin, wo "Besitzer" definiert ist. Nämlich ins Gesetz. Hier wäre das das BGB, z.B. bei www.rechtliches.de zu finden.

"§ 854 Erwerb des Besitzes
(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die
Sache erworben."

Aha.
Nicht durch Kauf, sondern durch die "tatsächliche Gewalt" über eine Sache wird man Besitzer.
Zu dem einfachen Fall oben: Der Eigentümer ist immer (mindestens mittelbarer) Besitzer; ein unmittelbarer Besitzer muß aber nicht unbedingt Eigentümer sein ;-)
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BastardLawyerFrmHell
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von BastardLawyerFrmHell »

Kabelmensch hat geschrieben:
Newty hat geschrieben:Der Eigentümer ist immer (mindestens mittelbarer) Besitzer (...)
Hi,

das ist so nicht richtig. Der Eigentümer ist nicht unbedingt auch der Besitzer einer Sache. Man kann Eigentum auch erwerben, ohne den un-/mittelbaren Besitz einer Sache zu erlangen.

Mittelbarer Besitz ist im Übrigen dadurch gekennzeichnet, dass man den Besitz, also die tatsächlich Sachherrschaft, über einen Dritten ausübt. So z.B. im Verhältnis Arbeitgeber und Arbeitnehmer, während der Arbeitnehmer die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel benutzt.

Der Vermieter einer Sache ist z.B. in der Regel der Eigentümer des Mietobjekts, obwohl der Mieter der (alleinige) Besitzer ist.

Nach dem, was ich hier jedoch gelesen habe, hat das mit dem hier thematisierten Fall allerdings relativ wenig zu tun. Was der Eigentümer einer Fritz!Box damit anstellt, ist grundsätzlich ihm überlassen. Da kann ihm niemand reinreden, sofern seine Eigentumsrechte an der Fritz!Box nicht - z.B. per Lizenzvertrag oder per Gesetz - eingeschränkt werden. Das heißt: Jeder, der eine Fritzbox käuflich erwirbt, kann damit anstellen, was er will. Das Aufspielen einer anderen Firmware ist also grundsätzlich ohne weiteres möglich.

Hier geht es darum, dass eine andere Firma als AVM deren Firmware "nimmt", modifiziert und dann - gegen Entgelt - an Dritte abgibt. Sofern AVM aber für die modifizierten Teile der Firmware Lizenzrechte daran innehat, die eine Modifizierung untersagen, könnte AVM auf Unterlassung klagen. Das scheint hier ja - wenn ich den Fall richtig in Erinnerung habe - der Fall gewesen zu sein.

Nun streiten sich die Parteien darüber, ob die Lizenzen, die AVM behauptet zu haben, nicht eventuell gegen die Lizenzrechte eines Dritten verstoßen und somit selbst unwirksam weil rechtswidrig sein könnten. Darum ist der Kernel-Entwickler auch der Berufungsverhandlung als Nebenintervinient beigetreten, weil er behauptet, Lizenzinhaber der fraglichen Teile zu sein.
spooky
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von spooky »

AVM hat eine Stellungnahme rausgebracht:
http://www.avm.de/de/News/artikel/2011/ ... urznotiert
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Donald
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von Donald »

Danke für den Link. Interessant das mal 100% aus der Sicht von AVM zu lesen.

Spontan stört mich eine Sache direkt, weiterhin sehe ich nirgendwo den Quelltext für die FB6360. Die Frage dabei für mich bleibt, muss AVM als Hersteller, Programmierer und Nutzer von Komponenten unter GPL, Verkäufer das bereit stellen, oder KD als Käufer, Vermieter? Ist die FB6360 als OEM Produkt zu sehen? Steht zwar KD auf meiner FB6360 (aber nicht bei jedem KD Kunden) aber die FB6360 kommt in einem typischen AVM Karton.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von spooky »

Donald hat geschrieben:Danke für den Link. Interessant das mal 100% aus der Sicht von AVM zu lesen.

Spontan stört mich eine Sache direkt, weiterhin sehe ich nirgendwo den Quelltext für die FB6360. Die Frage dabei für mich bleibt, muss AVM als Hersteller, Programmierer und Nutzer von Komponenten unter GPL, Verkäufer das bereit stellen, oder KD als Käufer, Vermieter? Ist die FB6360 als OEM Produkt zu sehen? Steht zwar KD auf meiner FB6360 (aber nicht bei jedem KD Kunden) aber die FB6360 kommt in einem typischen AVM Karton.
Da die 6360 eine Auftragsbox ist und es verschiedene FW-Versionen gibt (siehe UM und KD) obliegt es diesen Providern, den Quelltext anzubieten. Schliesslich kann man die Box nicht frei im Handel bekommen.

Mein Vergleich: Telekom Speedport W920v (OEM FritzBox 7570), quelltext gibt es nur bei Telekom.

Im Karton der 6360 ist übrigens ein grosser Gelber KD Bogen zum Anschluss drin
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von Donald »

Hier sind wir dann wieder an dem Punkt, ob eine andere Konfig Datei gleich eine andere Firmware macht. Der Quelltext bleibt trotzdem der gleiche.

Außerdem führt AVM diese klar unter ihren Produkten auf der Webseite auf. Das es ohne Zweifel deren Produkt ist, muss AVM auch den Quelltext raus geben. In der AVM Presse Meldung ist am Schluss ja noch der deutliche Hinweis, das AVM das doch für alle Produkte macht. :wink:

Hier mal die "andere" Seite. In dem Artikel sind andere Dokumente verlinkt. Interessant auch, wer gut Englisch lesen kann, der Blog Beitrag von Harald Welte.

https://netzpolitik.org/2011/fsfe-zu-av ... -computer/

http://laforge.gnumonks.org/weblog/2011 ... rt_hearing

Letzterer Beitrag erklärt die Sache meiner Meinung nach sehr schlüssig.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von Fabian »

Ich finde die Begründungen nicht so überzeugend.
Vermutlich wird sich das Gericht auf einen wesentlichen Aspekt konzentrieren und in der Urteilsbegründung mit technischen Details anreichern.
Dazu würden dann Gutachter hinzugezogen.

Das könnte z.B. so ein Aspekt sein:

"While AVM did not deny that GPL-licensed software installed on its routers may be changed by users, it maintained that the reinstallation of such altered software was not allowed."

http://www.itwire.com/opinion-and-analy ... al-hearing

Demnach würde es gleichgültig sein, ob es sich um GPL Software handelt oder nicht.

Das private Verändern der Firmware durch den Besitzer der individuellen Fritzbox wird AVM aber nicht per Gerichtsbeschluss verhindern können, den gewerblichen Vertrieb von Firmware für die Fritzboxen m.E. aber schon.

Bin gespannt, ob es da überhaupt zu einem Urteil kommt, oder ob es einen Vergleich gibt.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von Donald »

Interessanterweise gibt es seit gestern Nachmittag den Quelltext für die FB6360.

Zur Wahl des Zeitpunktes für die Veröffentlichung kann sich jetzt jeder seinen Teil dazu denken. Nach einigen deutlichen Anfragen und vielleicht sogar wegen des Verfahrens, reiner Zufall, ging nicht eher...

Quelltext 314 MB 24.06.11 15:39:00
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von koaschten »

Hmmm wenn man dann freetzmäßig seine eigene Firmware erstellen kann und verhindert das KDG eigene sip Konten blockt und der Rest funktioniert wäre für mich nen "pro 6360" Argument.