KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Verklagungsfähiger Vorgang?
Um das es doch, dass der "verklagungsfähige Vorgang" durch das mittlweile eingespielte Zusammenspiel unseriöser Anwaltskanzleien und Filmproduzenten und einer sehr fragwürdigen Methode bei der Ermittlung der IP Adresse etc. plus das Durchwinken von Gerichtsbeschlüssen mal eben so easy herbeigeschafft werden kann und das sogar im Massen- und Schnellverfahren innerhalb von 24 Stunden! Wieviel Unschuldige dabei sind, dass interessiert doch keinen.
Zudem kritisiere ich, wie du auch schreibst, man regelrecht angestiftet wird, etwas illegales zu machen und vielen ist es nichtmal bewusst, um anschließend dick abzurechnen. Es gibt soviele freie pornographische Filme im Internet die durch Werbeanzeigen finanziert werden, wie soll da ein kleiner Pornoproduzent in Deutschland noch sein Geld verdienen? Ganz einfach: Er stellt seine Filme, die man wirklich nicht braucht und wahrscheinlich nicht mehr als 1000 Euro Produktionskosten hatten in Tauschbörsen, arbeitet mit Spionagefirmen und einem guten Freund zusammen der Anwalt ist - das wars. Im Anschluss wird die Rechnung geschickt und zwar über 1000 Euro!
Tja, jetzt hat man evtl. wirklich was gemacht, was urheberrechtlich geschützt ist und nicht darf. Nur sitzt man in der Falle, wenn die Frau davon erfährt, oder es öffentlich im Gericht ausgetragen wird - denn nicht jeder geht offen damit um und kann es sich leisten. Ich denke, dass hier durch diesen Druck erst recht viele Leute bezahlen werden, da es Ihnen einfach peinlich ist, wenn es um eine gerichtliche Sache geht zwecks einem Porno mit vulgärem Titel!
Ich muss gestehen, das System ist unmenschlich, aber mit Sicherheit eine Gelddruckmaschine. Im bloßen Verkauf würde wahrscheinlich niemand für so etwas viel Geld ausgeben. Aber wenn man schnell nur mal ein Knöpfchen drücken muss - dann kann die Neugier schonmal teuer werden.
Und das wirklich Unschuldige durch Fehlermittlung oder sonstigen technischen nicht einwandfrei arbeitenden System mit reingerissen werden die überhaupt keine Chance haben diesen Vorwürfen mehr auszukommen - das ist der absolute Hammer wie ich finde....
Um das es doch, dass der "verklagungsfähige Vorgang" durch das mittlweile eingespielte Zusammenspiel unseriöser Anwaltskanzleien und Filmproduzenten und einer sehr fragwürdigen Methode bei der Ermittlung der IP Adresse etc. plus das Durchwinken von Gerichtsbeschlüssen mal eben so easy herbeigeschafft werden kann und das sogar im Massen- und Schnellverfahren innerhalb von 24 Stunden! Wieviel Unschuldige dabei sind, dass interessiert doch keinen.
Zudem kritisiere ich, wie du auch schreibst, man regelrecht angestiftet wird, etwas illegales zu machen und vielen ist es nichtmal bewusst, um anschließend dick abzurechnen. Es gibt soviele freie pornographische Filme im Internet die durch Werbeanzeigen finanziert werden, wie soll da ein kleiner Pornoproduzent in Deutschland noch sein Geld verdienen? Ganz einfach: Er stellt seine Filme, die man wirklich nicht braucht und wahrscheinlich nicht mehr als 1000 Euro Produktionskosten hatten in Tauschbörsen, arbeitet mit Spionagefirmen und einem guten Freund zusammen der Anwalt ist - das wars. Im Anschluss wird die Rechnung geschickt und zwar über 1000 Euro!
Tja, jetzt hat man evtl. wirklich was gemacht, was urheberrechtlich geschützt ist und nicht darf. Nur sitzt man in der Falle, wenn die Frau davon erfährt, oder es öffentlich im Gericht ausgetragen wird - denn nicht jeder geht offen damit um und kann es sich leisten. Ich denke, dass hier durch diesen Druck erst recht viele Leute bezahlen werden, da es Ihnen einfach peinlich ist, wenn es um eine gerichtliche Sache geht zwecks einem Porno mit vulgärem Titel!
Ich muss gestehen, das System ist unmenschlich, aber mit Sicherheit eine Gelddruckmaschine. Im bloßen Verkauf würde wahrscheinlich niemand für so etwas viel Geld ausgeben. Aber wenn man schnell nur mal ein Knöpfchen drücken muss - dann kann die Neugier schonmal teuer werden.
Und das wirklich Unschuldige durch Fehlermittlung oder sonstigen technischen nicht einwandfrei arbeitenden System mit reingerissen werden die überhaupt keine Chance haben diesen Vorwürfen mehr auszukommen - das ist der absolute Hammer wie ich finde....
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Zum einen möchte ich feststellen, daß es sich bei den Abmahnungen die meine Bekannten bekommen haben nicht das Verbreiten
von pornografischen Werken zugrunde liegt.
Zum anderen wird das jetzt doch zu sehr OT, weshalb ich mich in diese Richtung nicht mehr äußern möchte, sorry!
von pornografischen Werken zugrunde liegt.
Zum anderen wird das jetzt doch zu sehr OT, weshalb ich mich in diese Richtung nicht mehr äußern möchte, sorry!
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
naja. und immer noch nicht wissen wir, warum bei kunden von vodafone keine abmahnungen kommen und über kabel deutschland gleich mit dem 1. Tag.
Was meinst du mit OT?
Was meinst du mit OT?
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
OT = OffTopic
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
ja, du hast recht....
Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Um mal einiges zusammenfassend zu sagen (zu viel Arbeit, alles zu zitieren)
1. bezweifel ich nach wie vor, dass, wie hier vermutet wird, KDG von sich aus Traffic auswertet und das an Rechteinhaber weitergibt. Das wäre seitens KDG strafbar und würde für eine massenhafte Abwanderung der Kunden sorgen.
2. liegt ein Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Daten vor (wie es hier ja wohl der Fall war), kann KDG nichts tun, ausser die Daten herauszugeben. Klar könnte KDG sich dagegen zu wehren versuchen, aber wer erstattet die entstehenden kosten ? Mal abgesehen von den Chancen, die KDG in solch einem Fall hätte ? Nicht umsonst wären sich auch andere Provider nicht in solchen Fällen.
3. Selber ein Fakevideo unter einem einschlägen und überwachten Namen in die Tauschbörsen stellen, um den Abmahnern eine Falle zu stellen: viel Spass beim auswerten deiner Logfiles.
Wie willst du herausfinden, welche IP von solch einer Überwachungsfirma ist ? Einfach alle geloggten IP´s abmahnen, also selbst zum Massenabmahner werden ? Mal abgesehen davon, dass diese Dateien einen sogenannten HASHwert haben, den du passend erzeugen müsstest. Ach ja, und da die Titel/Namen der betreffenden Werke meist auch geschützt sind, würdest du dich mit nem Fake gleichen Namens schon wieder in die Sch*** reiten
4. Das anbieten/betreiben von Tauschbörsen war schon immer legal. Niemand kann einem verbieten, seine privaten Fotos und Werke anderen zur Verfügung zu stellen. Lediglich der Tausch der geschützten Werke ist hier das illegale. Wenn man so leichtgläubig ist und meint, man würde schon nicht erwischt werden, ist das schlicht eigene Risikobereitschaft, deren folgen man dann auch tragen muss. In meinem Bekanntenkreis gibt es genug, die dieses Risiko eingehen trotz aller Warnungen. Und es geht auch oft genug durch die Presse, so dass heutzutage keiner mehr mit Unwissenheit plädieren kann (wobei die Unwissenheit eh nicht vor Strafe schützt)
Im Endeffekt ist jeder selber schuld, der bei Nutzung dieser Tauschbörsen auf die Schnauze fällt. Da kann er noch sehr auf Datenschutz pochen und den Provider verfluchen.
1. bezweifel ich nach wie vor, dass, wie hier vermutet wird, KDG von sich aus Traffic auswertet und das an Rechteinhaber weitergibt. Das wäre seitens KDG strafbar und würde für eine massenhafte Abwanderung der Kunden sorgen.
2. liegt ein Gerichtsbeschluss zur Herausgabe von Daten vor (wie es hier ja wohl der Fall war), kann KDG nichts tun, ausser die Daten herauszugeben. Klar könnte KDG sich dagegen zu wehren versuchen, aber wer erstattet die entstehenden kosten ? Mal abgesehen von den Chancen, die KDG in solch einem Fall hätte ? Nicht umsonst wären sich auch andere Provider nicht in solchen Fällen.
3. Selber ein Fakevideo unter einem einschlägen und überwachten Namen in die Tauschbörsen stellen, um den Abmahnern eine Falle zu stellen: viel Spass beim auswerten deiner Logfiles.
Wie willst du herausfinden, welche IP von solch einer Überwachungsfirma ist ? Einfach alle geloggten IP´s abmahnen, also selbst zum Massenabmahner werden ? Mal abgesehen davon, dass diese Dateien einen sogenannten HASHwert haben, den du passend erzeugen müsstest. Ach ja, und da die Titel/Namen der betreffenden Werke meist auch geschützt sind, würdest du dich mit nem Fake gleichen Namens schon wieder in die Sch*** reiten
4. Das anbieten/betreiben von Tauschbörsen war schon immer legal. Niemand kann einem verbieten, seine privaten Fotos und Werke anderen zur Verfügung zu stellen. Lediglich der Tausch der geschützten Werke ist hier das illegale. Wenn man so leichtgläubig ist und meint, man würde schon nicht erwischt werden, ist das schlicht eigene Risikobereitschaft, deren folgen man dann auch tragen muss. In meinem Bekanntenkreis gibt es genug, die dieses Risiko eingehen trotz aller Warnungen. Und es geht auch oft genug durch die Presse, so dass heutzutage keiner mehr mit Unwissenheit plädieren kann (wobei die Unwissenheit eh nicht vor Strafe schützt)
Im Endeffekt ist jeder selber schuld, der bei Nutzung dieser Tauschbörsen auf die Schnauze fällt. Da kann er noch sehr auf Datenschutz pochen und den Provider verfluchen.
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Das hatte ich zwei Seiten weiter vorn doch schon erklärt und einen Link gepostet.tecel hat geschrieben:naja. und immer noch nicht wissen wir, warum bei kunden von vodafone keine abmahnungen kommen und über kabel deutschland gleich mit dem 1. Tag.
Die Antwort ist sehr einfach: Vodafone speichert als ein Anbieter von sehr wenigen keine IP-Adressen.
Kabel Deutschland liegt mit nur zwei Tagen aber noch gut im Rennen.
Siehe: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Das glaube ich so auch nicht.sunday hat geschrieben: 1. bezweifel ich nach wie vor, dass, wie hier vermutet wird, KDG von sich aus Traffic auswertet und das an Rechteinhaber weitergibt. Das wäre seitens KDG strafbar und würde für eine massenhafte Abwanderung der Kunden sorgen.
Es würde mich aber interessieren, warum es dem Anschein nach (zumindest für mich) bei zwei Neukunden nach 4 - 6 wöchiger Nutzung von KDG zur Abmahnung kommen konnte, was ja vorher bei Vodafone (beide) in vielen Jahren und gleichen "Internetverhalten" nicht einmal der Fall war.
Hätte es jetzt einen meiner Bekannten erwischt, hätte ich gesagt: " Das musste ja mal so kommen!"
Aber so macht mich das schon nachdenklich.
Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
Aus dem Link von cable_guycable_guy hat geschrieben:Das hatte ich zwei Seiten weiter vorn doch schon erklärt und einen Link gepostet.tecel hat geschrieben:naja. und immer noch nicht wissen wir, warum bei kunden von vodafone keine abmahnungen kommen und über kabel deutschland gleich mit dem 1. Tag.
Die Antwort ist sehr einfach: Vodafone speichert als ein Anbieter von sehr wenigen keine IP-Adressen.
Kabel Deutschland liegt mit nur zwei Tagen aber noch gut im Rennen.
Siehe: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Speicherdauer
Kabel Deutschland
Laut dem Kabel Deutschland Support werden IP-Adressen nur für 48 Stunden nach der jeweiligen Internetaktivität gespeichert und auch nur zum Zwecke der Störungsbeseitigung.
Da die IP an die Mac-Adresse des jeweiligen Routers gebunden ist, sollte die Mac-Adresse für einen Wechsel der IP geändert bzw. der Router ausgetauscht werden.
[bearbeiten] 15.06.2011
Sehr geehrter Herr ***,
Sie möchten mehr über die Speicherung Ihrer Verbindungsdaten wissen. Das erklären wir Ihnen natürlich gerne: Kabel Deutschland hält sich an das aktuell geltende Recht und speichert zurzeit Informationen über den Inhaber einer bestimmten IP-Adresse nur für Zwecke der Störungsbeseitigung und dies auch nur für 48 Stunden nach der jeweiligen Internetaktivität.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an! Wir sind unter unserer Service-Nummer gerne für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Kabel Deutschland Service-Team
Das wird wohl die pausibelste Lösung sein.
Wobei das mit der Zuordnung von MAC und IP wieder ein Thema ist, über das man diskutieren kann. Ändern der MAC bringt ja nix, da diese ja an Stelle sonstiger Zugangsinformationen verwendet wird.
Auch in meinem Bekanntenkreis tummeln sich einige, bei dene es mich wundert, dass es sie noch nicht erwischt hat. Wobei ich die meisten davon überzeugt habe, die Finger von Tauschbörsen zu lassen.
Einige treiben es so weit, dass sie sich auf Teufel komm raus alles an Filmen und Musik laden, was sie nur finden; unabhängig davon, dass sie gar nicht alles sehen und hören können.
Das geht von Zeichentrickfilm für 3jährige bis zum Hardcoreporno und von Heino bis Heavy Metal.
Frei nach dem Motto: Ich hab Platz auf meinen Festplatten und die Flatrate ist eh bezahlt.
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Re: KDG und Abmahnungen wegen Video-Tauschbörse
@ cable_guy, danke für den link. Hab ich wahrscheinlich übersehen. Aber das erklärt doch alles! Kann man jetzt annehmen, dass Filesharing über Vodafone sicher ist???
@ guenter24, ist doch jetzt klar... wie ich verstanden habe, speichert vodafone überhaupt keine IP Adressen sobald die Internetverbindung beendet ist, ist die IP auch gelöscht, so dass auch nichts rausgegeben werden kann. Bei Kabel Deutschland sind es 2 Tage, was ausreichend ist und somit die Verhaftung perfekt ist... Warum Kabel Deutschland und alle anderen nicht gleich wie Vodafone verfahren, würde mich schon interessieren zumal auch die Anbieter weniger zu tun hätten.
Hier der Link von cable_guy zu den Infos bezüglich IP Adressenspeicherung:
Arcor/Vodafone
[bearbeiten] 13.07.2010
Hat am 13.07.2010 geantwortet:
„Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Mail vom 03.07.2010. Darin fragen Sie an, wie lange dynamisch vergebene IP-Adressen in unserem Hause gespeichert werden.
Diesbezüglich können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Die Zuordnung Ihres Accounts zu einer dynamisch vergebenen IP-Adresse bei der DSL-Einwahl wird nicht zur Abrechnung benötigt. Weiterhin sind zur Zeit die Speicherverpflichtungen der sog. Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzt worden.
Demgemäß wird die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse zu einem DSL-Nutzeraccount bereits kurz nach Beendigung der DSL-Verbindung gelöscht.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Datenschutzbeauftragter“
[bearbeiten] 24.11.2010
Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei Vodafone und Arcor überhaupt nicht gespeichert.
[bearbeiten] 06.12.2010
Auskunft vom 06.12.2010 (Auskunft als Privatkunde)
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
die Zuordnung einer dynamische vergebenen IP-Adresse zu einem DSL-Kunden wird zur Zeit am Ende der Verbindung gelöscht. Ebenso werden Dauer der Verbindung und Datenvolumen bei Pauschaltarifen nach Verbindungsende verworfen. Dies gilt bis zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung durch den Gesetzgeber.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. XXXXXXXX XXXX Datenschutz/Informationssicherheit
Vodafone D2 GmbH Adresse: Alfred-Herrhausen-Allee 1, 65760 Eschborn
@ guenter24, ist doch jetzt klar... wie ich verstanden habe, speichert vodafone überhaupt keine IP Adressen sobald die Internetverbindung beendet ist, ist die IP auch gelöscht, so dass auch nichts rausgegeben werden kann. Bei Kabel Deutschland sind es 2 Tage, was ausreichend ist und somit die Verhaftung perfekt ist... Warum Kabel Deutschland und alle anderen nicht gleich wie Vodafone verfahren, würde mich schon interessieren zumal auch die Anbieter weniger zu tun hätten.
Hier der Link von cable_guy zu den Infos bezüglich IP Adressenspeicherung:
Arcor/Vodafone
[bearbeiten] 13.07.2010
Hat am 13.07.2010 geantwortet:
„Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Mail vom 03.07.2010. Darin fragen Sie an, wie lange dynamisch vergebene IP-Adressen in unserem Hause gespeichert werden.
Diesbezüglich können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Die Zuordnung Ihres Accounts zu einer dynamisch vergebenen IP-Adresse bei der DSL-Einwahl wird nicht zur Abrechnung benötigt. Weiterhin sind zur Zeit die Speicherverpflichtungen der sog. Vorratsdatenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzt worden.
Demgemäß wird die Zuordnung einer dynamischen IP-Adresse zu einem DSL-Nutzeraccount bereits kurz nach Beendigung der DSL-Verbindung gelöscht.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Datenschutzbeauftragter“
[bearbeiten] 24.11.2010
Am 24. November 2010 erklärte der Bayerische Innenminister vor dem Verfassungsausschuss des Landtags, IP-Adressen würden bei Vodafone und Arcor überhaupt nicht gespeichert.
[bearbeiten] 06.12.2010
Auskunft vom 06.12.2010 (Auskunft als Privatkunde)
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
die Zuordnung einer dynamische vergebenen IP-Adresse zu einem DSL-Kunden wird zur Zeit am Ende der Verbindung gelöscht. Ebenso werden Dauer der Verbindung und Datenvolumen bei Pauschaltarifen nach Verbindungsende verworfen. Dies gilt bis zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung durch den Gesetzgeber.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. XXXXXXXX XXXX Datenschutz/Informationssicherheit
Vodafone D2 GmbH Adresse: Alfred-Herrhausen-Allee 1, 65760 Eschborn