Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
koaschten hat geschrieben:Hmmm wenn man dann freetzmäßig seine eigene Firmware erstellen kann und verhindert das KDG eigene sip Konten blockt und der Rest funktioniert wäre für mich nen "pro 6360" Argument.
Stellt sich nur die Frage, ob Kabel D dies in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen zulässt. Ich schlage das mal nach, während ich auf den Techniker warte. *ggg*
Tante Edit meint: Nach einem kurzen Überfliegen der AGB sollte die Nutzung dritter VoIP-Anbieter nicht untersagt sein. Sofern also die Homebox es zulässt, sehe ich keine Probleme. Auch einer Anpassung der Firmware der Homebox 6360 sollte jedenfalls nicht verboten sein. Kabel D schließt in dem Fall nur die eigene Haftung aus.
Hallo,
aber wenn ich es richtig gelesen habe ist es doch garnicht möglich die Firmware zu updaten. Und was ist wenn man mal bei KD kündigt wo bekommt man dann die Original KD Firmware her?
André_Neustadt hat geschrieben:aber wenn ich es richtig gelesen habe ist es doch garnicht möglich die Firmware zu updaten.
Na klar ist es möglich. Wäre auch schlimm, wenn nicht.
Die Frage hier ist aber nicht die generelle Möglichkeit, sondern die Möglichkeit für den Kunden, die Firmware auf dem Gerät selbst zu bestimmen und eigene Firmwarevarianten einzuspielen. Und die ist eben derzeit nicht gegeben.
Newty hat geschrieben:
Die Frage hier ist aber nicht die generelle Möglichkeit, sondern die Möglichkeit für den Kunden, die Firmware auf dem Gerät selbst zu bestimmen und eigene Firmwarevarianten einzuspielen. Und die ist eben derzeit nicht gegeben.
Wird sich auch nicht ändern.
Die Box ist ja auch nur gemietet.
Eigentümer ist KDG und der Eigentümer hat das Bestimmungrecht über sein Eigentum.
guenter24 hat geschrieben:
Die Box ist ja auch nur gemietet.
Eigentümer ist KDG und der Eigentümer hat das Bestimmungrecht über sein Eigentum.
Der Eigentümer KD, kann aber nicht nachträglich einfach die Vertragsgrundlage der Überlassung ändern. Wurde hier aber schon diskutiert, was der Besitzer bei "vollständiger Überlassung" machen darf und was nicht. Ausserdem mieten nicht alle die FB6360, bei mir zB steht das nirgendwo und ich zahle auch keinen extra aufgeführten Betrag.
KD Internet & Telefon Business 32 über HomeBox 2 / FRITZ!Box 6360 Cable
Backup EWETEL DSL 2 Mbit/s
AVM FRITZ!Box 7390/3270/7270
guenter24 hat geschrieben:
Die Box ist ja auch nur gemietet.
Eigentümer ist KDG und der Eigentümer hat das Bestimmungrecht über sein Eigentum.
Der Eigentümer KD, kann aber nicht nachträglich einfach die Vertragsgrundlage der Überlassung ändern. Wurde hier aber schon diskutiert, was der Besitzer bei "vollständiger Überlassung" machen darf und was nicht. Ausserdem mieten nicht alle die FB6360, bei mir zB steht das nirgendwo und ich zahle auch keinen extra aufgeführten Betrag.
Auf was für eine Vertragsgrundlage berufst Du dich da?
Ob das nun Miete oder Überlassung heißt, dürfte egal sein.
Tatsache ist, daß die Eigentumsrechte bei KDG sind.
Und selbst, wenn die Box Kundeneigentum sein könnte, dürfte KDG n.m.M. bestimmen, unter welchen Voraussetzungen (Anforderungen an die Firmware) die Kunden mit eigenen Geräten sich am KDG-Netz anschließen dürfen.
guenter24 hat geschrieben:
Auf was für eine Vertragsgrundlage berufst Du dich da?
Ob das nun Miete oder Überlassung heißt, dürfte egal sein.
Tatsache ist, daß die Eigentumsrechte bei KDG sind.
Und selbst, wenn die Box Kundeneigentum sein könnte, dürfte KDG n.m.M. bestimmen, unter welchen Voraussetzungen (Anforderungen an die Firmware) die Kunden mit eigenen Geräten sich am KDG-Netz anschließen dürfen.
Deine Formulierung gibt mir im Moment klar den Eindruck, das du hier nicht alles gelesen hast zum Thema. Sonst wüsstest du bestimmt was Eigentum, Besitz, Überlassung so bedeuten.
Weil dann könntest du auch lesen, was ich (und andere) zu all deinen Kommentaren hier schon geantwortet haben.
KD Internet & Telefon Business 32 über HomeBox 2 / FRITZ!Box 6360 Cable
Backup EWETEL DSL 2 Mbit/s
AVM FRITZ!Box 7390/3270/7270
guenter24 hat geschrieben:Die Box ist ja auch nur gemietet.
Eigentümer ist KDG und der Eigentümer hat das Bestimmungrecht über sein Eigentum.
Das stimmt nur bedingt. Ausschlaggebend ist, wie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, bei KDG in der Regel der Mietvertrag, geregelt ist. Grundsätzlich hat der Mieter die volle Verfügungsgewalt über die Mietsache. Dafür zahlt er schließlich auch den Mietzins an den Vermieter. Das heißt, in diesem Fall dürften wir, die wir eine Hombox 2 von KDG mieten, grundsätzlich auch eigene Firmware-Modifikationen etc. auf das Gerät spielen. Es muss nur sichergestellt sein, dass nach dem Ablauf des Mietverhältnisses der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt ist. Andernfalls hat KDG einen Schadensersatzanspruch, der sich bis auf den Zeitwert der Box ausweiten könnte.
Problematisch ist es jedoch, wenn durch Modifikationen an der Homebox der Internet- und Telefoniezugang vereitelt wird. KDG hat in seinen AGB ausdrücklich geregelt, dass in diesem Fall der Support wegfällt, bzw. die Kosten vollständig zu Lasten des Kunden gehen. (Was in meinen Augen auch völlig normal ist.)
guenter24 hat geschrieben:Die Box ist ja auch nur gemietet.
Eigentümer ist KDG und der Eigentümer hat das Bestimmungrecht über sein Eigentum.
Das stimmt nur bedingt. Ausschlaggebend ist, wie das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, bei KDG in der Regel der Mietvertrag, geregelt ist. Grundsätzlich hat der Mieter die volle Verfügungsgewalt über die Mietsache. Dafür zahlt er schließlich auch den Mietzins an den Vermieter. Das heißt, in diesem Fall dürften wir, die wir eine Hombox 2 von KDG mieten, grundsätzlich auch eigene Firmware-Modifikationen etc. auf das Gerät spielen. Es muss nur sichergestellt sein, dass nach dem Ablauf des Mietverhältnisses der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt ist. Andernfalls hat KDG einen Schadensersatzanspruch, der sich bis auf den Zeitwert der Box ausweiten könnte.
Problematisch ist es jedoch, wenn durch Modifikationen an der Homebox der Internet- und Telefoniezugang vereitelt wird. KDG hat in seinen AGB ausdrücklich geregelt, dass in diesem Fall der Support wegfällt, bzw. die Kosten vollständig zu Lasten des Kunden gehen. (Was in meinen Augen auch völlig normal ist.)
Gruß, BLFH
Aber auch das dürfte in diesem Falle mit der FB6360 nur die halbe Wahrheit sein.
KDG ist nicht nur der Vermieter/Eigentümer der Box, sondern auch Betreiber und Eigentümer des Netzwerkes, an dem die Box betrieben wird.
Also kann KDG nach meiner Vorstellung bestimmen, was für Geräte und unter welchen Vorausetzungen (Firmware) diese am KDG-Netzwerk betrieben werden dürfen.