Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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dermitohne hat geschrieben:Die erste Rechnung ist nun auch da. Soweit alles in Ordnung. Keine Zusatzkosten aufgetreten.
Streiten könnte man sich jetzt noch um ein paar Tage Gebühr fürs TV, welches mir eher berechnet wurde, wie der Receiver mir zur Verfügung stand, aber wegen 2,50€ mache ich jetzt auch keinen Aufstand.
Da sag ich nur: TV-Vertrag beginnt mit Tag der Installation und Freischaltung des TV-Signals. Die Zusatzprodukte, die nur digital einzeln angeboten werden, werden erst ab Erhalt der Smartcard berechnet. Wenn du also nen Tarif Kabelanschluss..... hast, ist darin die Grundgebühr enthalten und digital meist nicht einzeln aufgeschlüsselt. Daher berechnet man auch schon vor Erhalt der Geräte, da du ja schon analog schauen konntest.
dermitohne hat geschrieben:Die erste Rechnung ist nun auch da. Soweit alles in Ordnung. Keine Zusatzkosten aufgetreten.
Streiten könnte man sich jetzt noch um ein paar Tage Gebühr fürs TV, welches mir eher berechnet wurde, wie der Receiver mir zur Verfügung stand, aber wegen 2,50€ mache ich jetzt auch keinen Aufstand.
Du wirst aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach Ablauf der drei Testmonate für das Sicherheitspaket eine Rechnung über einen anteiligen Betrag für den vierten Monat erhalten. Dieser wird eingezogen aber mit der nächsten Rechnung wieder gutgeschrieben. So etwas müsste auch in der Kündigungsbestätigung stehen. Ich finde diese Praxis nicht gut aber KDG begründet das immer wieder mit den automatisierten Abläufen.
Eine Rückbuchung des Betrages deinerseits bringt nichts außer Ärger.
dermitohne hat geschrieben:Die erste Rechnung ist nun auch da. Soweit alles in Ordnung. Keine Zusatzkosten aufgetreten.
Streiten könnte man sich jetzt noch um ein paar Tage Gebühr fürs TV, welches mir eher berechnet wurde, wie der Receiver mir zur Verfügung stand, aber wegen 2,50€ mache ich jetzt auch keinen Aufstand.
Du wirst aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach Ablauf der drei Testmonate für das Sicherheitspaket eine Rechnung über einen anteiligen Betrag für den vierten Monat erhalten. Dieser wird eingezogen aber mit der nächsten Rechnung wieder gutgeschrieben. So etwas müsste auch in der Kündigungsbestätigung stehen. Ich finde diese Praxis nicht gut aber KDG begründet das immer wieder mit den automatisierten Abläufen.
Eine Rückbuchung des Betrages deinerseits bringt nichts außer Ärger.
Gruß
Andreas
Das ist abhängig davon, ob der bestätigte Kündigungstermin vor oder nach dem Termin der Rechnungslegung liegt.
Das Problem ist, dass das Abrechnungssystem eine eingestellte Kündigung zum Ende des Gratiszeitraumes nicht erkennen kann (2 unterschiedliche Systeme). Das bedeutet: Ist der Tag der Rechnungsstellung vor dem Termin der Kündigung ist das Produkt(welches gekündigt wird) zu diesem Zeitpunkt der Rechnungslegung noch Bestandteil des Vertrages. Daher wird mit Ablauf des Gratiszeitraumes die restliche Gebühr für den Monat berechnet.
Liegt der Tag der Rechnungslegung nach dem Kündigungstermin ist zu diesem Zeitpunkt das Produkt bereits aus dem Vertrag entfernt und wird daher auch nicht unnötig berechnet.
Sollte der 1. Fall eintreffen erfolgt wie du bereits geschrieben hast die automatische Korrektur im nächsten Rechnungslauf.