32 Vertrag - Fritzbox defekt
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt
Wieso? Hast du versucht, es aufs Modem umstellen zu lassen?
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt
Jetzt fängst du an zu nerven.berlin69er hat geschrieben:Wieso? Hast du versucht, es aufs Modem umstellen zu lassen?
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt
Dann hilf dir doch selbst... Nur verrenne dich nicht!
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt
@berlin69er:
Warum willst du nicht verstehen, dass der TE eine Fritz 7270 (Homebox I) von KD einsetzen will, diese auch zu seinem Vertrag gehört und sich KD lediglich zu "dämlich" anstellt, die richtigen Daten rauszurücken/zu provisionieren?
KD könnte ja auch einfach die VoIP-Daten rausgeben und den TE manuell eintragen lassen. Da sie das aber nicht wollen, jedoch per Vertrag verpflichtet sind, die zusätzlichen Dienste (welche nur per Homebox I/II/III verfügbar sind und eben halt nicht per Modem nutzbar sind) bereitzustellen, kann der TE sehr wohl darauf pochen, dass KD endlich mal liefert.
Und die von dir jetzt mehrfach genannte Option "Umschaltung auf die Anschlüsse am Modem" ist KEINE Lösung des Problems, da dadurch die damals extra beworbenen Komfortfunktionen (u.a. DECT-Basis, integrierter Faxempfang, integrierter Anrufbeantworter, ISDN-Umsetzung) nicht mehr funktionieren. Bevor du jetzt mit dem Argument "Schließ die Fritz mit dem DSL-Kabel an's Modem an" kommst: Das funktioniert zwar, jedoch nur mit extremen Einschränkungen (max. eine analoge Leitung, keine Signalisierung der angerufenen Nummer) - dementsprechend bringt das nichts.
Eine mögliche Lösung, sofern die "neue" Fritz 7270 aufgrund von Problemen von KD nicht provisioniert werden kann:
KD könnte ja als "Ersatz" einfach eine Homebox II/III kostenlos (sprich ohne Gerätemiete) bereitstellen, denn letzten Endes wurde damals ja explizit mit den Vorzügen der Fritz gegenüber der Modem-Only-Geschichte geworben, welche auch Vertragsbestandteil geworden sind.
Warum willst du nicht verstehen, dass der TE eine Fritz 7270 (Homebox I) von KD einsetzen will, diese auch zu seinem Vertrag gehört und sich KD lediglich zu "dämlich" anstellt, die richtigen Daten rauszurücken/zu provisionieren?
KD könnte ja auch einfach die VoIP-Daten rausgeben und den TE manuell eintragen lassen. Da sie das aber nicht wollen, jedoch per Vertrag verpflichtet sind, die zusätzlichen Dienste (welche nur per Homebox I/II/III verfügbar sind und eben halt nicht per Modem nutzbar sind) bereitzustellen, kann der TE sehr wohl darauf pochen, dass KD endlich mal liefert.
Und die von dir jetzt mehrfach genannte Option "Umschaltung auf die Anschlüsse am Modem" ist KEINE Lösung des Problems, da dadurch die damals extra beworbenen Komfortfunktionen (u.a. DECT-Basis, integrierter Faxempfang, integrierter Anrufbeantworter, ISDN-Umsetzung) nicht mehr funktionieren. Bevor du jetzt mit dem Argument "Schließ die Fritz mit dem DSL-Kabel an's Modem an" kommst: Das funktioniert zwar, jedoch nur mit extremen Einschränkungen (max. eine analoge Leitung, keine Signalisierung der angerufenen Nummer) - dementsprechend bringt das nichts.
Eine mögliche Lösung, sofern die "neue" Fritz 7270 aufgrund von Problemen von KD nicht provisioniert werden kann:
KD könnte ja als "Ersatz" einfach eine Homebox II/III kostenlos (sprich ohne Gerätemiete) bereitstellen, denn letzten Endes wurde damals ja explizit mit den Vorzügen der Fritz gegenüber der Modem-Only-Geschichte geworben, welche auch Vertragsbestandteil geworden sind.
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt
Dieses Problem wird vermutlich noch massenhaft auf KD zukommen, da es wohl noch eine Menge an Altverträgen mit der 7270 gibt. Leider wird ein großer Teil der betroffenen Kunden auf die Überredungskünste der Hotline hereinfallen. Die meisten sind doch vom technischen Verständnis her gar nicht in der Lage, die Zusammenhänge zu durchblicken. Oder sie können mit komplizierten und vor allem sehr kleingedruckten AGB-Vorschriften wenig anfangen oder sie gar in ihrer Komplexität verstehen. Ich bin gespannt, wie sich das noch entwickelt. Vielleicht wird KD sogar froh sein, den Routerzwang aufgeben zu müssen, damit Altverträge nicht zum Bumerang werden. Außerdem wird die Konkurrenz immer schneller.
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt
@reneromann: Lies doch bitte mal meine Posts hier! Ich hab doch sehr wohl geschrieben, dass es dem TE zusteht, die getauschte Box, von KDG wieder einpflegen zu lassen! Das Problem ist nur, dass die HL damit meist überfordert ist, da die die Kombi Modem + Homebox 1 garnicht mehr kennen. Daher mein Hinweis auf die Kabelhelden, wo das Thema schon zigfach gelöst wurde. Zudem gabs beim TE ja auch noch Empfamgsprobleme, so wie es aussieht.
Der Hinweis zum Modem kam, als der TE zum Schluss schrieb, dass selbst das nicht funktionieren würde.
Und nein, warum die Fritz Box nicht zum Vertrag gehört, schrieb ich doch bereits. Und du solltest bitte nicht, die Unterscheidung, auch in den AGB, zwischen HB 1 und 2/3 unterschlagen. Was KDG könnte oder in Zukunft vielleicht sogar muss, spielt genauso wenig eine Rolle, wie das was der TE, du oder ich mir wünsche. Der Vertrag wäre am Modem erfüllt.
Mit ist auch kein Fall bekannt, bei dem es jemand geschafft hat, eine fremde Box provisionieren zu lassen, mit Hinweis auf "Vertragserfüllung". Vielleicht opfert sich mal einer, dieser "armen" Kunden und klagt das ein?! Beim TE ist das ja aber nicht nötig, denn seine Box wurde ja "offiziell" von AVM getauscht.
Der Hinweis zum Modem kam, als der TE zum Schluss schrieb, dass selbst das nicht funktionieren würde.
Und nein, warum die Fritz Box nicht zum Vertrag gehört, schrieb ich doch bereits. Und du solltest bitte nicht, die Unterscheidung, auch in den AGB, zwischen HB 1 und 2/3 unterschlagen. Was KDG könnte oder in Zukunft vielleicht sogar muss, spielt genauso wenig eine Rolle, wie das was der TE, du oder ich mir wünsche. Der Vertrag wäre am Modem erfüllt.
Mit ist auch kein Fall bekannt, bei dem es jemand geschafft hat, eine fremde Box provisionieren zu lassen, mit Hinweis auf "Vertragserfüllung". Vielleicht opfert sich mal einer, dieser "armen" Kunden und klagt das ein?! Beim TE ist das ja aber nicht nötig, denn seine Box wurde ja "offiziell" von AVM getauscht.
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt
Wo steht denn in den AGB irgendetwas mit dem Hinweis auf Homebox 1, 2 oder 3? Diese Bezeichnungen gibt es nicht!berlin69er hat geschrieben:@reneromann: .... Und du solltest bitte nicht, die Unterscheidung, auch in den AGB, zwischen HB 1 und 2/3 unterschlagen.
Es wird im Abschnitt "Leistungsumfang" unterschieden zwischen gekauften, gemieteten und kostenfrei zur Verfügung gestellten Geräten und die Mängelhaftung
hierfür geregelt.
In den Besonderen GB zur Telefonie gibt es diese Unterscheidung nicht: " Nutzt der Kunde den Telefonieanschluss auf Basis der Homebox, wird KD den Telefondienst ausschließlich an diesem von KD zur Verfügung gestellten integrierten Zusatzgerät bereitstellen." Und nach allgemeiner Rechtsprechung tritt bei einem wegen eines Mangels ausgetauschten Gerätes das neue Gerät die Rechtsnachfolge des ursprünglichen an. Deswegen verlängert sich auch nicht (nicht nur bei AVM) die Garantiefrist bei Tausch eines Gerätes.
Deswegen hat KD das von AVM ausgetauschte Gerät genauso zu behandeln wie das ursprüngliche und die Telefonie am ausgetauschten Gerät bereitzustellen.
Das Wort "integriert" weist sogar extra noch einmal darauf hin, dass die Homebox Teil das Kabelanschlusses und somit Vertragsbestandteil ist.
Gibt es irgendwann keine Homebox 1 mit dem KDG-Branding mehr, kann ich zwar durch meine ausdrückliche Willenserklärung auf die Nutzung der Homebox verzichten und darum bitten, die Telefonie auf das Modem zu legen. Wenn ich das aber nicht will, kann ich mich bereiterklären, eine HB3 zu mieten, aber das ist bereits eine Vertagsänderung (weil gemietetes Gerät mit anderen und z.T. weniger Features) . Und wenn ich das auch nicht will, kann der Vertrag seitens KD nicht mehr vollständig erfüllt werden. Dann gibt es 2 Möglichkeiten für KD, um eventuellen Schadenersatzansprüchen zu entgehen: Entweder sie entlassen den Kunden sofort aus dem Vertrag bzw. kündigen selbst zum Laufzeitende und reduzieren den monatl. Preis bis dahin um den Anteil der Telefonie oder sie pflegen fremde, verfügbare, baugleiche Fritzboxen in ihr System ein.
Eins kann KD jedoch nicht: Mich zwingen, über das Modem die Telefonie abzuwickeln. Das bleibt meine Entscheidung!
Ich bin da auch ganz sicher, dass meine Auslegung der AGB durchaus einer gerichtlichen Prüfung standhält.
Wenn der Technikereinsatz am Montag erfolglos bleibt, aus welchen Gründen auch immer, werde ich mit KD eine dieser Lösungen aushandeln, wahrscheinlich die mit der Reduzierung der Kosten um den Telefonieanteil und gehe mit den Rufnummern (die müssen ja auch nach TKG während der Vertragslaufzeit freigegeben werden) zu Sipgate. Da klappts auch mit dem Telefonieren.
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt
HB1 gab es nur zum Kauf, HB2, 3 und die Modems nur zur Miete bzw. zur Bereitstellung, während der Laufzeit. Damit hast du doch deine Unterscheidung...
Und nochmal: dein Fall ist eindeutig, weil du die Box bei AVM hast tauschen lassen. Hättest du dir selbst eine gekauft (welche auch immer), hätte das so nicht geklappt. In dem Fall, hätte dir KDG die Telefonie aufs Modem geschaltet, fertig aus. Ob das rechtlich irgendwas standhält? Keine Ahnung! Die ursprüngliche Fritte gehört jedenfalls dir ganz alleine, weshalb schon deshalb KDG da garnichts garantieren kann.
Und nochmal: dein Fall ist eindeutig, weil du die Box bei AVM hast tauschen lassen. Hättest du dir selbst eine gekauft (welche auch immer), hätte das so nicht geklappt. In dem Fall, hätte dir KDG die Telefonie aufs Modem geschaltet, fertig aus. Ob das rechtlich irgendwas standhält? Keine Ahnung! Die ursprüngliche Fritte gehört jedenfalls dir ganz alleine, weshalb schon deshalb KDG da garnichts garantieren kann.
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt
Diese Unterscheidung gibt's aber nicht in den Regelungen zum Telefoniedienst.berlin69er hat geschrieben:HB1 gab es nur zum Kauf, HB2, 3 und die Modems nur zur Miete bzw. zur Bereitstellung, während der Laufzeit. Damit hast du doch deine Unterscheidung...
Dort wird -wie schon geschrieben- nicht zwischen gekauften und gemieteten Geräten unterschieden, ergo sind sowohl gekaufte als auch gemietete Geräte gleichermaßen über die Regelungen zum Telefoniedienst.
Sofern KD dort, wie bereits verwiesen, explizit darauf hinweist, dass sie es auf den Geräten freischalten, hat KD dies auch auf einem gekauften Ersatzgerät zu tun.
Und genau dies ist eine Vertragsänderung durch KD, welche der Kunde genehmigen muss. Sofern der Kunde dies nicht wünscht, hat KD ein Problem, denn KD ist prinzipiell per Vertrag darauf gebunden, auf einer entsprechenden Homebox (egal woher sie kommt), den Telefondienst freizuschalten.Und nochmal: dein Fall ist eindeutig, weil du die Box bei AVM hast tauschen lassen. Hättest du dir selbst eine gekauft (welche auch immer), hätte das so nicht geklappt. In dem Fall, hätte dir KDG die Telefonie aufs Modem geschaltet, fertig aus.
Das hält keiner rechtlichen Prüfung stand, weil eben halt KD selbst in den Vertragsunterlagen eben jene Homebox (egal welche es ist) als Endgerät für den Telefoniedienst benannt hat.Ob das rechtlich irgendwas standhält? Keine Ahnung!
Dementsprechend ist KD in der Pflicht, den Telefoniedienst auf einer Homebox (= KDG Fritz 7270, KDG Fritz 6360 oder KDG Fritz 6490) freizuschalten, egal woher die Homebox kommt.
Die Eigentumsverhältnisse der Fritz haben nichts mit der Leistungsbeschreibung des KD-Anschlusses zu tun.Die ursprüngliche Fritte gehört jedenfalls dir ganz alleine,[...]
KD schuldet die Telefonie lt. eigener Vertragsbeschreibung an der Fritz, ergo hat KD auch dafür zu sorgen, dass die Telefonie auf der Fritz läuft.
Eine Veränderung des Verhältnisses (sprich Umschaltung auf das Modem) ist eine (wesentliche) Vertragsänderung, die der expliziten Zustimmung des Kunden erfordert.
KD muss lt. Vertrag garantieren, dass die Telefonie auf der Fritz läuft.[...] weshalb schon deshalb KDG da garnichts garantieren kann.
Sofern KD selbst die Telefoniedaten nicht herausgibt, muss KD dafür sorgen, dass die korrekten Daten durch Fernprovisionierung auf die Fritz aufgebracht werden.
Andernfalls könnte KD ja auch einfach die Daten (wie jeder andere "vernünftige" VoIP-Betreiber) herausrücken und der Kunde könnte die Daten selbst eintragen.
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Re: 32 Vertrag - Fritzbox defekt
In der Theorie klingen deine Ausführungen ja sehr gut, nur widersprechen sie trotzdem der Realität und den (zugegeben feinen) Formulierungen in den AGB. Dort steht ganz wörtlich "dieser" Box, sprich, ist die Box nicht mehr da, ist es Essig, mit der Lieferung der Telefonie. Andernfalls, müsste KDG die Telefonie nämlich auch auf unterschlagenen eBay Boxen freischalten... Merkst du, wo deine Theorie hakt? Und da kommt eben wieder der Unterschied Kauf- und Mietbox ins Spiel: du kannst nicht einzelne Punkte der AGB separat betrachten! Es gelten immer die kompletten Punkte!
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