Also Kündigung folgt zum Datum der Preiserhöhung innerhalb der Frist? Mir interessiert ob man nach dem Eintreten der Preiserhöhung bis zum Ende der Mindestlaufzeit beim alten Preis bleiben darf oder sofort gekündigt wird wenn man der Preiserhöhung widerspricht.
[VFKD] Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Zuletzt geändert von seifenkiste am 02.08.2023, 19:04, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Keine Kündigung, sondern eine Kündigungsbestätigung zum Tag, bevor die Preisanpassung wirksam würde.seifenkiste hat geschrieben: ↑02.08.2023, 18:59 Also Kündigung folgt zum Datum der Preiserhöhung innerhalb der Frist?
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Wie soll das gehen? Da musst du schon aktiv kündigen.seifenkiste hat geschrieben: ↑02.08.2023, 18:12wenn man nach Ablauf der 3-monatigen Frist (Sonderkündigungsrecht), der Preiserhöhung widerspricht?
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Wenn die Erhöhung rechtlich nicht haltbar ist, hat man nicht unbedingt nur deshalb Pech, weil man die Frist verpasst hat...
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Ich will ja nicht den Vertrag kündigen sondern die 5 EUR mehr im Monat widersprechen, darum geht es. "Basispreisanpassung 5 EUR (monatlich)" wird sogar auf der Rechnung getrennt erwähnt wie eine buchbare Option sonst. Dafür dass man der Preiserhöhung widerspricht gibt es ja keine Frist oder?cartridge_case hat geschrieben: ↑02.08.2023, 20:15Wie soll das gehen? Da musst du schon aktiv kündigen.seifenkiste hat geschrieben: ↑02.08.2023, 18:12wenn man nach Ablauf der 3-monatigen Frist (Sonderkündigungsrecht), der Preiserhöhung widerspricht?
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Korrekt, hat dann aber auch keinerlei Auswirkungen.seifenkiste hat geschrieben: ↑02.08.2023, 23:33Dafür dass man der Preiserhöhung widerspricht gibt es ja keine Frist oder?
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Doch!
Wenn das ganze vor Gericht wieder einkassiert wird, kann man für sich die Rückerstattung verlangen. Und dann ist es egal welche Fristen Vodafone gesetzt hat. Unrechtmäßig bleibt unrechtmäßig!
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Wenn ein Gericht feststellt, dass die Erhöhung nichtig ist, kann man auch ohne Widerspruch sein Geld zurückverlangen, ohne vorher widersprochen zu haben, weil das Verfahren die Verjährung hemmen dürfte.
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Also laut Kommentaren hier und anderswo waren die Auswirkungen: entweder hat VF 1) den Widerspruch als Sonderkündigung betrachtet und zum Anfang der Preisanpassung gekündigt oder 2) den alten Preis weitergeführt ohne Preisanpassung(!)cartridge_case hat geschrieben: ↑03.08.2023, 06:34Korrekt, hat dann aber auch keinerlei Auswirkungen.seifenkiste hat geschrieben: ↑02.08.2023, 23:33Dafür dass man der Preiserhöhung widerspricht gibt es ja keine Frist oder?
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Re: Preiserhöhung bei DSL- und Kabel-Internet-Bestandskunden ab Mai 2023
Ja, aber halt nur innerhalb der Frist. Und bei 2) kamen natürlich wieder neue 24 Monate Vertragslaufzeit dazu.seifenkiste hat geschrieben: ↑03.08.2023, 17:24entweder hat VF 1) den Widerspruch als Sonderkündigung betrachtet und zum Anfang der Preisanpassung gekündigt oder 2) den alten Preis weitergeführt ohne Preisanpassung(!)
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