Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
BastardLawyerFrmHell
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von BastardLawyerFrmHell »

Nunja, die AGB Kabel Deutschlands enthalten keine derartige Passage. Es wird der Zugang zum Internet über Kabel Deutschland gewährt. Einfach so dem Kunden zu verbieten, eigene Hardware zu nutzen, ist nicht drin - mit der Einschränkung, dass nur verifizierte Zugänge ermöglicht werden, wie z.B. über die mit einem Branding versehene Fritz!Box 6360. Wenn man dann an der FW rumfummelt, was ja nicht unbedingt auch eine Veränderung des den Betrieb des Kabelmodems betreffenden Teil berühren muss, handelt halt auf eigene Gefahr.

Jedenfalls habe ich keine Klausel in den AGB entdeckt, die etwas Anderes aussagt.
Fabian
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von Fabian »

Das Thema Zulassung erinnert ein wenig an die Geschichte des Modems.

http://de.wikipedia.org/wiki/Modem

Natürlich kann KDG in einem Mietvertrag verlangen, dass an der Firmware nichts verändert werden kann. Solche Verträge muss man ja nicht abschliessen.
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Paco
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von Paco »

BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:Nunja, die AGB Kabel Deutschlands enthalten keine derartige Passage. Es wird der Zugang zum Internet über Kabel Deutschland gewährt. Einfach so dem Kunden zu verbieten, eigene Hardware zu nutzen, ist nicht drin - mit der Einschränkung, dass nur verifizierte Zugänge ermöglicht werden, wie z.B. über die mit einem Branding versehene Fritz!Box 6360. Wenn man dann an der FW rumfummelt, was ja nicht unbedingt auch eine Veränderung des den Betrieb des Kabelmodems betreffenden Teil berühren muss, handelt halt auf eigene Gefahr.

Jedenfalls habe ich keine Klausel in den AGB entdeckt, die etwas Anderes aussagt.

sowas z.B.
3.2.5. Stellt Kabel Deutschland dem Kunden Endgeräte nach Maßgabe der Ziffern 3.2.1 bis 3.2.4 zur
Verfügung und betreibt der Kunde diese am Netz von Kabel Deutschland im Zusammenhang
mit den bei Kabel Deutschland gebuchten Diensten, haftet Kabel Deutschland nicht für
ordnungsgemäße Erbringung ihrer Leistungen, wenn der Kunde von Kabel Deutschland nicht
freigegebene Firmware oder sonstige Software aufspielt oder an den Endgeräten technische
Veränderungen vornimmt.

Kann man durchaus auch so lesen, das KD die Leistungen einstellen kann, weil sie z.B. die eigene infrastuktur gefährdet sieht
und der Kunde KD dafür nicht haftbar machen kann, bis der orginalzustand wieder hergestellt ist.

btw. KD sieht welche FW auf den Homeboxen instaliert ist, und ob diese u.U. verändert wurde z.B. durch aktivierung von Telnet.
(sowohl bei 7270 als auch bei 6360)
noname_
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von noname_ »

Paco hat geschrieben:btw. KD sieht welche FW auf den Homeboxen instaliert ist, und ob diese u.U. verändert wurde z.B. durch aktivierung von Telnet.
(sowohl bei 7270 als auch bei 6360)
Ist auch definitiv so - man sieht die aktuelle FW.
Ob auch dieser Wert (FW-Stand) ggf. manipuliert werden kann? Keine Ahnung.
BastardLawyerFrmHell
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von BastardLawyerFrmHell »

Paco hat schon Recht, man könnte die Passage so auslegen. Aber das würde bedeuten, dass KDG sich das Recht verbehält, den Zugang zum Internet zu vereiteln, wenn man die Homebox pp. modifizieren sollte. Das gibt die Passage nach meinem Dafürhalten jedoch nicht her. Hier wird nur davon gesprochen, dass KDG den Zugang bei modifizierten FWs nicht garantiert. Ein Nicht-Garantieren ist aber kein bewusstes sperren.

Das Problem ist nur: Wie will man die Firmware "hacks0rn"? Habe gestern mal Telnet eingeschaltet und der Zugang wird dennoch zurückgewiesen. Ein manuelles FW-Update ist auch nicht ohne Weiteres möglich. Man benötigt also nähere, sicherlich unter Verschluss gehaltene Informationen über die Box. Dazu kommt noch, dass KDG die FW bestimmt schnellstmöglich wieder auf Original zurückschrauben würde.

Mich persönlich ärgert letzterer Punkt allerdings unter dem Aspekt der Sicherheit sehr, da dieser FW-Update von außerhalb ein absolutes Sicherheitsrisiko darstellt.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von VBE-Berlin »

BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:da dieser FW-Update von außerhalb ein absolutes Sicherheitsrisiko darstellt.
Wenn mit dem Update Sicherheitslücken geschlossen werden, dann wohl das genaue Gegenteil.

So, wie Du schreibst, würden auch die automatischen Windowsupdates ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Ein noch höheres Sicherheitsrisiko ist allerdings, diese nicht zu machen.

Welcher "Normaluser" macht denn Fritzboxupdates von alleine?
Das werden wohl die wenigsten sein.

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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von spooky »

BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:
Mich persönlich ärgert letzterer Punkt allerdings unter dem Aspekt der Sicherheit sehr, da dieser FW-Update von außerhalb ein absolutes Sicherheitsrisiko darstellt.
fritzboxen nehmen nur signierte FW. Das sollte nicht das Problem sein. Außerdem kannst du ja auch z.b. bei der 7270 die Firmware durch einen click automatisch aufspielen lassen.
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Donald
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von Donald »

Ich finde es schon einen Unterschied, ob ich (auch per einfachem Klick) ein Update einspiele, oder das von Außen passiert, ohne Nachfrage, ohne Vorankündigung und, passend zum Thema, ohne das ich mitgeteilt bekomme was geändert wurde.

Meine FB6360 ist mir für die Laufzeit überlassen worden, andere mieten die Box. Stellen wir uns mal vor ein Vermieter kommt Nachts, ohne Ankündigung in die Wohnung und verändert etwas, hinterlässt nur einen kleinen Zettel aber keiner weiß was anders ist.

Dabei wäre es für KD doch recht einfach, wenigstens der Form halber, einen kleinen Hinweis zu machen. Auch wenn z.B. nur "Stabilitätsverbesserung WLAN" drin stünde.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von Kunterbunter »

spooky hat geschrieben:fritzboxen nehmen nur signierte FW.
Welche Fritzboxen sollen das sein? Sicher nicht die handelsüblichen.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?

Beitrag von BastardLawyerFrmHell »

Donald hat meine Bedenken auf den Punkt gebracht. Die Firmware-Updates bei der Fritz!Box können von außen - also von AVM oder KDG, und nicht wie bei Windows und sonstigen automatisierten Updates vom jeweiligen System selbst - initialisiert werden. Diese Funktion lässt sich bei frei verkäuflichen Boxen ausschalten, bei der von KDG nicht.

Eine "sichere" Variante wäre es, den Kunden kurz per Mail oder ähnlichem über eine aktualisierte Firmware zu benachrichtigen sowie ihm die Neuerungen der Firmware aufzuzeigen. Darauf wird es ihm überlassen, die Firmware - z.B. per Tastendruck an der Fritz!Box, durch Telefon-Code oder selbst über die Konfigurationsoberfläche einzuspielen.