IP-Telefonie bei Kabel Deutschland

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Fabian
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland

Beitrag von Fabian »

Gestern ist eine Mail von der Bundesnetzagentur gekommen, in der mitgeteilt wurde, dass KDG den Router als Netzbestandteil ansieht.
In diesem Falle hätte die Bundesnetzagentur nach eigenen Aussagen keine rechtliche Handhabe.
Im Moment denke ich noch darüber nach, ob es Sinn hat, die Sache weiter zu verfolgen, da die Netzebene 4, in der dieser Netzbestandteil betrieben wird, nicht KDG gehört.
Allerdings ginge es dann nicht nur um Router, sondern auch um Kabelmodems.
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VBE-Berlin
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland

Beitrag von VBE-Berlin »

Fabian hat geschrieben:da die Netzebene 4, in der dieser Netzbestandteil betrieben wird, nicht KDG gehört.
Was meinst Du, warum es, wenn nicht der Eigentümer solch einen Vertrag abschließt, Multimediagestattungen gibt?

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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland

Beitrag von Fabian »

Die Multimediagestattung schliesst die Verwendung eigener Geräte aus ?
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland

Beitrag von VBE-Berlin »

Fabian hat geschrieben:Die Multimediagestattung schliesst die Verwendung eigener Geräte aus ?
Das habe ich nicht geschrieben.

Aber Du hast was ganz anderes beanstandet:
Fabian hat geschrieben:da die Netzebene 4, in der dieser Netzbestandteil betrieben wird, nicht KDG gehört.
Die MMG gestattet den Betrieb über das Hausnetz, also praktisch die Einbindung in das KDG-Netz.

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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland

Beitrag von Fabian »

MB-Berlin hat geschrieben: Die MMG gestattet den Betrieb über das Hausnetz, also praktisch die Einbindung in das KDG-Netz.
Es geht darum, wo die Schnittstelle ist, am HÜP, am Modem oder am dahinter geschaltetem Router.
KDG vertritt den Standpunkt, dass die Schnittstelle des Netzes am Router ist, falls KDG den Router (Homebox) liefert.
Wäre der HÜP die Netzschnittstelle, sähe das etwas anders aus.
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland

Beitrag von VBE-Berlin »

Fabian hat geschrieben:Es geht darum, wo die Schnittstelle ist, am HÜP, am Modem oder am dahinter geschaltetem Router.
Hier war es noch:
Fabian hat geschrieben:Im Moment denke ich noch darüber nach, ob es Sinn hat, die Sache weiter zu verfolgen, da die Netzebene 4, in der dieser Netzbestandteil betrieben wird, nicht KDG gehört.
Ich kann nur auf das antworten, was Du geschrieben hast.

Zu dem neuen Fakt hast du geschrieben:
Fabian hat geschrieben:Gestern ist eine Mail von der Bundesnetzagentur gekommen, in der mitgeteilt wurde, dass KDG den Router als Netzbestandteil ansieht.
In diesem Falle hätte die Bundesnetzagentur nach eigenen Aussagen keine rechtliche Handhabe.
Das Bundeskartellamt sieht also keine handhabe.

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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland

Beitrag von Samchen »

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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland

Beitrag von Fabian »

MB-Berlin hat geschrieben: Hier war es noch:
Fabian hat geschrieben:Im Moment denke ich noch darüber nach, ob es Sinn hat, die Sache weiter zu verfolgen, da die Netzebene 4, in der dieser Netzbestandteil betrieben wird, nicht KDG gehört.
Zur Netzebene 4 gibt es nur ein Nutzungsrecht aus der Multimediagestattung.
Der Vertragspartner gestattet Kabel Deutschland die Installation und den Betrieb eines Übergabepunktes und eines
Hausverteilnetzes oder einzelner wohnungsbezogener Verteillinien (im folgenden „Anlage“ genannt) in umseitig aufgeführten
Objekten.
Ist die Netzschnittstelle der Übergabepunkt, könnte, sowie ich das verstanden habe, die Bundesnetzagentur einschreiten.
Ist die Netzschnittstelle allerdings am Modem oder Router, hält sich die Bundesnetzagentur für nicht zuständig.
MB-Berlin hat geschrieben:Ich kann nur auf das antworten, was Du geschrieben hast.

Zu dem neuen Fakt hast du geschrieben:
Fabian hat geschrieben:Gestern ist eine Mail von der Bundesnetzagentur gekommen, in der mitgeteilt wurde, dass KDG den Router als Netzbestandteil ansieht.
In diesem Falle hätte die Bundesnetzagentur nach eigenen Aussagen keine rechtliche Handhabe.
Das Bundeskartellamt sieht also keine handhabe.
Das Bundeskartellamt wurde von mir nicht eingeschaltet, wahrscheinlich auch nicht von der Bundesnetzagentur.
Das Bundeskartellamt könnte hier schon noch tätig werden. Schliesslich dehnt ja KDG seinen Einfluss auf die Netzebene 4 sehr weit aus und ist hierzu nur aufgrund seiner Monopolstellung in der Lage.
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland

Beitrag von VBE-Berlin »

Fabian hat geschrieben:Das Bundeskartellamt wurde von mir nicht eingeschaltet, wahrscheinlich auch nicht von der Bundesnetzagentur.
War auch ein Schreibfeher von mir.
Ich meinte nicht das Bundesschneckenamt sondern die Budesnetzagentur.

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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland

Beitrag von Kunterbunter »

Fabian hat geschrieben:Gestern ist eine Mail von der Bundesnetzagentur gekommen, in der mitgeteilt wurde, dass KDG den Router als Netzbestandteil ansieht.
In diesem Falle hätte die Bundesnetzagentur nach eigenen Aussagen keine rechtliche Handhabe.
Ist also ausgegangen wie das Hornberger Schießen. :grin: Hatte ich auch von Anfang an vermutet. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, das sogar die Bundesnetzagentur das Kabelmodem als Netzabschluss anerkennt. Braucht sie aber offenbar gar nicht, wie wir jetzt wissen. Ihr reicht es einfach aus, das die KDG das so sieht. :P
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