IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
Gestern ist eine Mail von der Bundesnetzagentur gekommen, in der mitgeteilt wurde, dass KDG den Router als Netzbestandteil ansieht.
In diesem Falle hätte die Bundesnetzagentur nach eigenen Aussagen keine rechtliche Handhabe.
Im Moment denke ich noch darüber nach, ob es Sinn hat, die Sache weiter zu verfolgen, da die Netzebene 4, in der dieser Netzbestandteil betrieben wird, nicht KDG gehört.
Allerdings ginge es dann nicht nur um Router, sondern auch um Kabelmodems.
In diesem Falle hätte die Bundesnetzagentur nach eigenen Aussagen keine rechtliche Handhabe.
Im Moment denke ich noch darüber nach, ob es Sinn hat, die Sache weiter zu verfolgen, da die Netzebene 4, in der dieser Netzbestandteil betrieben wird, nicht KDG gehört.
Allerdings ginge es dann nicht nur um Router, sondern auch um Kabelmodems.
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- ehemals MB-Berlin
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
Was meinst Du, warum es, wenn nicht der Eigentümer solch einen Vertrag abschließt, Multimediagestattungen gibt?Fabian hat geschrieben:da die Netzebene 4, in der dieser Netzbestandteil betrieben wird, nicht KDG gehört.
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
Die Multimediagestattung schliesst die Verwendung eigener Geräte aus ?
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- ehemals MB-Berlin
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
Das habe ich nicht geschrieben.Fabian hat geschrieben:Die Multimediagestattung schliesst die Verwendung eigener Geräte aus ?
Aber Du hast was ganz anderes beanstandet:
Die MMG gestattet den Betrieb über das Hausnetz, also praktisch die Einbindung in das KDG-Netz.Fabian hat geschrieben:da die Netzebene 4, in der dieser Netzbestandteil betrieben wird, nicht KDG gehört.
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
Es geht darum, wo die Schnittstelle ist, am HÜP, am Modem oder am dahinter geschaltetem Router.MB-Berlin hat geschrieben: Die MMG gestattet den Betrieb über das Hausnetz, also praktisch die Einbindung in das KDG-Netz.
KDG vertritt den Standpunkt, dass die Schnittstelle des Netzes am Router ist, falls KDG den Router (Homebox) liefert.
Wäre der HÜP die Netzschnittstelle, sähe das etwas anders aus.
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
Hier war es noch:Fabian hat geschrieben:Es geht darum, wo die Schnittstelle ist, am HÜP, am Modem oder am dahinter geschaltetem Router.
Ich kann nur auf das antworten, was Du geschrieben hast.Fabian hat geschrieben:Im Moment denke ich noch darüber nach, ob es Sinn hat, die Sache weiter zu verfolgen, da die Netzebene 4, in der dieser Netzbestandteil betrieben wird, nicht KDG gehört.
Zu dem neuen Fakt hast du geschrieben:
Das Bundeskartellamt sieht also keine handhabe.Fabian hat geschrieben:Gestern ist eine Mail von der Bundesnetzagentur gekommen, in der mitgeteilt wurde, dass KDG den Router als Netzbestandteil ansieht.
In diesem Falle hätte die Bundesnetzagentur nach eigenen Aussagen keine rechtliche Handhabe.
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
Das Bundeskartellamt wurde von mir nicht eingeschaltet, wahrscheinlich auch nicht von der Bundesnetzagentur.MB-Berlin hat geschrieben: Hier war es noch:
Zur Netzebene 4 gibt es nur ein Nutzungsrecht aus der Multimediagestattung.Fabian hat geschrieben:Im Moment denke ich noch darüber nach, ob es Sinn hat, die Sache weiter zu verfolgen, da die Netzebene 4, in der dieser Netzbestandteil betrieben wird, nicht KDG gehört.
Ist die Netzschnittstelle der Übergabepunkt, könnte, sowie ich das verstanden habe, die Bundesnetzagentur einschreiten.Der Vertragspartner gestattet Kabel Deutschland die Installation und den Betrieb eines Übergabepunktes und eines
Hausverteilnetzes oder einzelner wohnungsbezogener Verteillinien (im folgenden „Anlage“ genannt) in umseitig aufgeführten
Objekten.
Ist die Netzschnittstelle allerdings am Modem oder Router, hält sich die Bundesnetzagentur für nicht zuständig.
MB-Berlin hat geschrieben:Ich kann nur auf das antworten, was Du geschrieben hast.
Zu dem neuen Fakt hast du geschrieben:
Das Bundeskartellamt sieht also keine handhabe.Fabian hat geschrieben:Gestern ist eine Mail von der Bundesnetzagentur gekommen, in der mitgeteilt wurde, dass KDG den Router als Netzbestandteil ansieht.
In diesem Falle hätte die Bundesnetzagentur nach eigenen Aussagen keine rechtliche Handhabe.
Das Bundeskartellamt könnte hier schon noch tätig werden. Schliesslich dehnt ja KDG seinen Einfluss auf die Netzebene 4 sehr weit aus und ist hierzu nur aufgrund seiner Monopolstellung in der Lage.
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
War auch ein Schreibfeher von mir.Fabian hat geschrieben:Das Bundeskartellamt wurde von mir nicht eingeschaltet, wahrscheinlich auch nicht von der Bundesnetzagentur.
Ich meinte nicht das Bundesschneckenamt sondern die Budesnetzagentur.
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Re: IP-Telefonie bei Kabel Deutschland
Ist also ausgegangen wie das Hornberger Schießen. Hatte ich auch von Anfang an vermutet. Ich bin eigentlich davon ausgegangen, das sogar die Bundesnetzagentur das Kabelmodem als Netzabschluss anerkennt. Braucht sie aber offenbar gar nicht, wie wir jetzt wissen. Ihr reicht es einfach aus, das die KDG das so sieht.Fabian hat geschrieben:Gestern ist eine Mail von der Bundesnetzagentur gekommen, in der mitgeteilt wurde, dass KDG den Router als Netzbestandteil ansieht.
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