Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Dann müsstet ihr auch ein Problem damit haben das die Fritte oder euer Modem via TR-069 ( http://de.wikipedia.org/wiki/TR-069 ) für Telefonie konfiguriert wird wenn die Kiste mal reseted wurde... manchmal echt
Natürlich wäre es toller wenn KDG uns mit der 6360 machen lassen würde was wir wollen. Aber betrachtet es mal so, im Endeffekt ist es ein "komplizierter NTBA" und am NTBA der Telekom habt ihr doch auch nicht rumgebastelt.
Natürlich wäre es toller wenn KDG uns mit der 6360 machen lassen würde was wir wollen. Aber betrachtet es mal so, im Endeffekt ist es ein "komplizierter NTBA" und am NTBA der Telekom habt ihr doch auch nicht rumgebastelt.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Den Reset und/oder die Telefonie Konfiguration würde ja jeder Kunde selbst auslösen können.
Das mit dem NTBA hinkt ein wenig. Konntest du da nur Telekom/Siemens Telefone dran anschliesen (FB6360 nur KD Telefonie) oder durftest du auch andere Marken benutzen? Siehste, alle Marken. Hat sich dein NTBA mehrmals im Monat neu gestartet und du Firmware Updates bekommen? Siehste, auch nicht.
Mittlerweile scheint die Möglichkeit des Zugriffs von Aussen auf die FB6360 sogar noch weiter zu gehen. Konfiguration aus der Ferne lesen, kein Problem. Einstellungen lesen, kein Problem für KD. Konnte über einen NTBA auch nicht.
Da ich hier Kundendaten habe, werde ich dann mal nett bei KD anfragen, das zu unterlassen und mir Auskunft zu geben wie weit das möglich ist. Datenschutz für meine Kunden beinhaltet auch meine Daten auf der FB.
Zur Zeit vermute ich einfach mal, das beim Gedanken den Modemteil zu sichern, die Kabelbetreiber über das Ziel hinaus geschossen sind. Ich, und viele andere, habe überhaupt kein Problem mit dem Modem. Die FB dahinter ist aber eine andere Sache.
Es wird über kurz oder lang darauf hinauslaufen, das bei mir ein reines Modem dran kommt und dahinter ist meins.
Das mit dem NTBA hinkt ein wenig. Konntest du da nur Telekom/Siemens Telefone dran anschliesen (FB6360 nur KD Telefonie) oder durftest du auch andere Marken benutzen? Siehste, alle Marken. Hat sich dein NTBA mehrmals im Monat neu gestartet und du Firmware Updates bekommen? Siehste, auch nicht.
Mittlerweile scheint die Möglichkeit des Zugriffs von Aussen auf die FB6360 sogar noch weiter zu gehen. Konfiguration aus der Ferne lesen, kein Problem. Einstellungen lesen, kein Problem für KD. Konnte über einen NTBA auch nicht.
Da ich hier Kundendaten habe, werde ich dann mal nett bei KD anfragen, das zu unterlassen und mir Auskunft zu geben wie weit das möglich ist. Datenschutz für meine Kunden beinhaltet auch meine Daten auf der FB.
Zur Zeit vermute ich einfach mal, das beim Gedanken den Modemteil zu sichern, die Kabelbetreiber über das Ziel hinaus geschossen sind. Ich, und viele andere, habe überhaupt kein Problem mit dem Modem. Die FB dahinter ist aber eine andere Sache.
Es wird über kurz oder lang darauf hinauslaufen, das bei mir ein reines Modem dran kommt und dahinter ist meins.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Nur macht das KDG mit den Boxen, deren Eigentümer KDG ist.BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:Donald hat meine Bedenken auf den Punkt gebracht. Die Firmware-Updates bei der Fritz!Box können von außen - also von AVM oder KDG, und nicht wie bei Windows und sonstigen automatisierten Updates vom jeweiligen System selbst - initialisiert werden. Diese Funktion lässt sich bei frei verkäuflichen Boxen ausschalten, bei der von KDG nicht.
Eine "sichere" Variante wäre es, den Kunden kurz per Mail oder ähnlichem über eine aktualisierte Firmware zu benachrichtigen sowie ihm die Neuerungen der Firmware aufzuzeigen. Darauf wird es ihm überlassen, die Firmware - z.B. per Tastendruck an der Fritz!Box, durch Telefon-Code oder selbst über die Konfigurationsoberfläche einzuspielen.
Ob die Box nun überlassen wurde oder vermietet, macht hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse keinen Unterschied!
Andere (DSL-) Anbieter, machen ihre FW-Updates sogar bei Boxen, die sie ihren Kunden verkauft haben (z.B. Vodafone).
Also an Boxen, die ganz klar Eigentum der Kunden sind.
Also ich glaube schon daß KDG ein berechtigtes Interesse und auch das Recht hat, über die FW der im KDG-Netz angeschlossenen Geräte frei zu bestimmen.
Zumindest bis zum Modem oder Modem-Router-Einheit.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Wenn Du wissen willst, was möglich ist oder auc nicht, warum schaust Du Dir nicht einfach die Spezifikation TR069 an?Donald hat geschrieben:Da ich hier Kundendaten habe, werde ich dann mal nett bei KD anfragen, das zu unterlassen und mir Auskunft zu geben wie weit das möglich ist.
Schon kennst Du alle Möglichkeiten.
Sollten sie Dir nicht gefallen, bleibt nur der Providerwechsel.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Den Standard kenne ich, bin schon was länger unterwegs als Erpel .MB-Berlin hat geschrieben:Wenn Du wissen willst, was möglich ist oder auc nicht, warum schaust Du Dir nicht einfach die Spezifikation TR069 an?Donald hat geschrieben:Da ich hier Kundendaten habe, werde ich dann mal nett bei KD anfragen, das zu unterlassen und mir Auskunft zu geben wie weit das möglich ist.
Schon kennst Du alle Möglichkeiten.
Ich schrieb aber von Dingen, die Kabelprovider anscheinend können, die über TR069 hinaus gehen, und davon garnicht abgedeckt sind.
Wie dem auch sei, ich habe mich auf den bestimmt steinigen und mühevollen Weg gemacht, und an KD als meinem Lieferant geschrieben, mir Auskunft zu geben (auch wegen Datenschutz meiner eigenen Daten). Ich werde berichte...
PS Das ich jetzt blos keiner Hoffnung auf "Zeitnah" macht
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Nein, da kann ich Dir ganz klar bestätigen, dass der Eigentümer ein vermietetes Objekt nicht ohne Weiteres wie sein Eigentum behandeln darf. Denn dafür bezahlt der Mieter nämlich seinen Mietzins; nämlich um die vertraglich eingeräumte Verfügungsgewalt über das Mietobjekt zu haben. Das Beispiel mit der Wohnung ist schon ganz passend; nur dass Wohnungen/Mietshäuser noch viel umfangreicher gesetzlich geschützt werden als andere Mietobjekte. Dennoch: Eine per Mietvertrag überlassene Sache ist grundsätzlich vom Verfügungsrecht des Eigentümers ausgeschlossen.guenter24 hat geschrieben:Nur macht das KDG mit den Boxen, deren Eigentümer KDG ist.BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:Donald hat meine Bedenken auf den Punkt gebracht. Die Firmware-Updates bei der Fritz!Box können von außen - also von AVM oder KDG, und nicht wie bei Windows und sonstigen automatisierten Updates vom jeweiligen System selbst - initialisiert werden. Diese Funktion lässt sich bei frei verkäuflichen Boxen ausschalten, bei der von KDG nicht.
Eine "sichere" Variante wäre es, den Kunden kurz per Mail oder ähnlichem über eine aktualisierte Firmware zu benachrichtigen sowie ihm die Neuerungen der Firmware aufzuzeigen. Darauf wird es ihm überlassen, die Firmware - z.B. per Tastendruck an der Fritz!Box, durch Telefon-Code oder selbst über die Konfigurationsoberfläche einzuspielen.
Ob die Box nun überlassen wurde oder vermietet, macht hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse keinen Unterschied!
Andere (DSL-) Anbieter, machen ihre FW-Updates sogar bei Boxen, die sie ihren Kunden verkauft haben (z.B. Vodafone).
Also an Boxen, die ganz klar Eigentum der Kunden sind.
Also ich glaube schon daß KDG ein berechtigtes Interesse und auch das Recht hat, über die FW der im KDG-Netz angeschlossenen Geräte frei zu bestimmen.
Zumindest bis zum Modem oder Modem-Router-Einheit.
Etwas anderes gilt, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung ausgehandelt wurde. An etwas entsprechendes kann ich mich gerade aus dem Kopf nicht erinnern.
Vodafone hätte ich, sofern ich auf derartige Updates nicht angewiesen sein sollte, aufgefordert, mit sofortiger Wirkung die Zugriffe auf mein Eigentum zu unterlassen. Ohne eine entsprechende Berechtigung - z.B. per Vertrag - muss ich niemandem den Zugriff auf mein Eigentum erlauben.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Um bei dem von Dir gewähltemn Beispiel zu bleiben:BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:Nein, da kann ich Dir ganz klar bestätigen, dass der Eigentümer ein vermietetes Objekt nicht ohne Weiteres wie sein Eigentum behandeln darf. Denn dafür bezahlt der Mieter nämlich seinen Mietzins; nämlich um die vertraglich eingeräumte Verfügungsgewalt über das Mietobjekt zu haben. Das Beispiel mit der Wohnung ist schon ganz passend; nur dass Wohnungen/Mietshäuser noch viel umfangreicher gesetzlich geschützt werden als andere Mietobjekte. Dennoch: Eine per Mietvertrag überlassene Sache ist grundsätzlich vom Verfügungsrecht des Eigentümers ausgeschlossen.guenter24 hat geschrieben:Nur macht das KDG mit den Boxen, deren Eigentümer KDG ist.BastardLawyerFrmHell hat geschrieben:Donald hat meine Bedenken auf den Punkt gebracht. Die Firmware-Updates bei der Fritz!Box können von außen - also von AVM oder KDG, und nicht wie bei Windows und sonstigen automatisierten Updates vom jeweiligen System selbst - initialisiert werden. Diese Funktion lässt sich bei frei verkäuflichen Boxen ausschalten, bei der von KDG nicht.
Eine "sichere" Variante wäre es, den Kunden kurz per Mail oder ähnlichem über eine aktualisierte Firmware zu benachrichtigen sowie ihm die Neuerungen der Firmware aufzuzeigen. Darauf wird es ihm überlassen, die Firmware - z.B. per Tastendruck an der Fritz!Box, durch Telefon-Code oder selbst über die Konfigurationsoberfläche einzuspielen.
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Also ich glaube schon daß KDG ein berechtigtes Interesse und auch das Recht hat, über die FW der im KDG-Netz angeschlossenen Geräte frei zu bestimmen.
Zumindest bis zum Modem oder Modem-Router-Einheit.
Etwas anderes gilt, wenn eine entsprechende vertragliche Vereinbarung ausgehandelt wurde. An etwas entsprechendes kann ich mich gerade aus dem Kopf nicht erinnern.
Vodafone hätte ich, sofern ich auf derartige Updates nicht angewiesen sein sollte, aufgefordert, mit sofortiger Wirkung die Zugriffe auf mein Eigentum zu unterlassen. Ohne eine entsprechende Berechtigung - z.B. per Vertrag - muss ich niemandem den Zugriff auf mein Eigentum erlauben.
Du kannst also die Mietsache verändern wie Du willst, ohne Zustimmung des Eigentümers?
Du kannst unter- weitervermieten wie Du willst?
Du kannst in der Mietwohnung lärmen und toben wann und wie Du willst?
OK Beispiele hinken immer, aber das von Dir gewählte hinkt auf beiden Beinen.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Er hat doch deutlich geschrieben, wenn nichts anderes vereinbart. Wenn also im Mietvertrag einer Wohnung steht, keine Hunde, dann darfst du auch keine Hunde in die Wohnung packen.guenter24 hat geschrieben: Um bei dem von Dir gewähltemn Beispiel zu bleiben:
Du kannst also die Mietsache verändern wie Du willst, ohne Zustimmung des Eigentümers?
Du kannst unter- weitervermieten wie Du willst?
Du kannst in der Mietwohnung lärmen und toben wann und wie Du willst?
OK Beispiele hinken immer, aber das von Dir gewählte hinkt auf beiden Beinen.
Es darf aber auch kein Eigentümer ungefragt an meinem Besitz und meinen Daten gehen, vor allem nicht ohne Ankündigung und Benachrichtigung. Steht auch nicht in den AGB von KD.
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Wer macht denn bitte schön etwas mit Deinen Daten???????Donald hat geschrieben:Es darf aber auch kein Eigentümer ungefragt an meinem Besitz und meinen Daten gehen,
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Re: Müssen Modifikationen an FRITZ!Boxen zugelassen werden?
Geht KD wirklich an DEINE Daten, wenn es die FW im Modem oder Router-Modem von KDG ändert!?Donald hat geschrieben: Es darf aber auch kein Eigentümer ungefragt an meinem Besitz und meinen Daten gehen, vor allem nicht ohne Ankündigung und Benachrichtigung. Steht auch nicht in den AGB von KD.
Das sind doch Daten von KDG?
Wenn Du Daten von Kunden in der FB 6360 hast (wie Du schreibst), wundert mich das und ist mir auch unerklärlich, wie die da rein kommemn und für
was das gut sein soll?
Solche Daten hat man doch auf seinem PC oder Server!
Wenn Du die Telefondaten meinst, ist das eigentlich egal, denn die sind ja auch bei KDG auf dem Server gespeichert.