Geht man so mit seinen Kunden um ?

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
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Landwirt
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Geht man so mit seinen Kunden um ?

Beitrag von Landwirt »

Zur Vorgeschichte.
Ich bin Hausbesitzer einer Doppelhaushälfte, in unserer kleinen Straße mit 10 Doppelhäusern (20 Eigentümer) wurden nach einer Sanierung im Jahr 1979 für das Antennenfernsehen an eine Gemeinschaftsantenne von Wohnblocks am Ende der Straße angeschlossen. Das Versorgungskabel ist je Straßenseite von den Wohnblocks aus durch alle Doppelhäuser verlegt worden, mit jeweiligem Abzweiger zu den einzelnen Bewohnern. Die Gebühren für die Nutzung des Anschlusses wurden an der Wohnungsbau Gesellschaft überwiesen. Durch den Verkauf des Kabelnetzes seitens der Telekom an Kabel Deutschland haben wir ab der Übernahme die Fernseh-/ Radioleitung von Kabel Deutschland eingespeist bekommen.

Im Herbst 2008 mit Kabel Deutschland im Telefon Vertrag gegangen. :wand:

September 2009 Fristgerechte Kündigung des Antennenvertrag durch die Wohnungsbau Gesellschaft.

Oktober 2009 mehrmalige Nachfrage, auf der kostenpflichtigen Hotline wegen Weiternutzung des Kabel Internet & Phon-Vertrag. Aber nie eine konkrete Antwort bekommen.Auch die Nachfrage im hiesigen Kundencenter brachte keinerlei Ergebnisse.

Am 1,Februar 2010 wurde das Telefon und die Internetverbindung von Kabel Deutschland eingestellt.
Anruf über die kostenpflichtigen Hotline. Antwort, es liegt in Ihren Bereich eine Störung vor.
2.Anruf, wir können nicht weiterarbeiten wegen störenden Lärm.

Nächster Tag, wieder Anruf auf der kostenpflichtigen Hotline. Der Schaden soll um die Mittagszeit behoben sein.
2.Anruf, es liegt keine Störung vor. Auf intensives Nachfragen, ich solle den Anschluss Stecker ziehen und nach einigen Minuten wieder rein stecken, damit sich die Anlage wieder aufbaut.
3.Anruf, ich gebe die Störung weiter an die Technik und werde mich bei Ihnen wieder melden.
4.Anruf, uns wurde keine Störung gemeldet. Auf meine energische Nachfrage wurde mir gesagt der Techniker kommt zwischen 15 und 19 Uhr.
16.30 Uhr Anruf vom Techniker der Firma XXXXX. Uns ist das Problem bekannt, nur wir können daran nichts ändern und sollen uns mit Kabel Deutschland in Verbindung setzen.

04.02.2010 Einschreiben mit Rückmeldung an Kabel Deutschland. Mit sofortiger
Kündigung des Kabelnetzvertrag und mit sortiger Löschung der Einzugsermächtigung.
09.02.2010 Schreiben von Kabel Deutschland. Es lohnt sich, unser Kunde zu
bleiben! Kein Satz von den technischen Problemen. Die Kündigung wird zum 17.12.2010 angenommen.
21.02.2010 Das Kabel modern mit Zubehör nach Kabel Deutschland geschickt und
nochmals auf meine Kündigung vom 04.02.2010 hingewiesen.
Ich kann doch nicht für Leistungen bezahlen, die nicht mehr erbracht werden :confused:
Diese Vorgehensweise ist für mich sehr befremdend, denn bis auf Werbung und Mahnungen habe ich von meinen einstigen Telefonanbieter nichts gehört.

Geht man so mit seinen Kunden um????
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Bubblegum
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Re: Geht man so mit seinen Kunden um ?

Beitrag von Bubblegum »

Wir erwarten hier im Forum Deine Beschreibung über weiterhin zugehende Rechnungen, dem KDG - Verweis auf den bestätigten Kündigungstermin, die zwischenzeitig erfolgende Mahnkündigung und dem sicherlich auch bevorstehenden Inkassoverfahren.

Da die Ausstattung bereits weggegeben wurde, nimmst Du KDG die Möglichkeit der Nachbesserung, Fristsetzung zur Beseitigung ist aus dem Beitrag nicht zu entnehmen.

Nicht das die Ursache in der Gesamtkündigung der Gesellschaft liegt und daher KDG keinerlei Möglichkeiten / Rechte hat etwas zu vermarkten.

Bin gespannt ...
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VBE-Berlin
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Re: Geht man so mit seinen Kunden um ?

Beitrag von VBE-Berlin »

Landwirt hat geschrieben:September 2009 Fristgerechte Kündigung des Antennenvertrag durch die Wohnungsbau Gesellschaft.
Hier wäre interessant, was gekündigt wurde. War es ein Gesamtvertrag für alle Häuser, der jetzt auf Einzelvermarktung umgestellt wurde -> dann wäre der Internetvertrag noch möglich.
Wurde der Vertrag ohne Angaben von Gründen gekündigt und die Wohnungsbau Gesellschaft nutzt die Leitungen jetzt, um z.B. ein eigenes Signal einzuspeisen, dann kann die KDG das leider gar nicht wissen, daher auch nicht im Vorfeld tätig werden.

Auch sind es 2 getrennte Sachen, ob die Wohnungsbau-Gesellschaft den Gesamtvertrag gekündigt hat oder ob sie auch die (Multimedia)-Gestattung gekündigt hat. In diesem Fall darf die KDG dann gar nicht weiter liefern.

Das sind aber Punkte, die die Wohnungsbaugesellschaft im Vorfeld hätte klären müssen.

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nexusle
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Re: Geht man so mit seinen Kunden um ?

Beitrag von nexusle »

Nichts desto trotz hätte der Threadersteller über etwaige Dinge, die Ihr ihm hier teilweise vor die Füsse kippt, durch die KDG informiert werden müssen. So wie ich das lese, wurde er immer wieder vertrösten und zum Teil auch arg getäuscht.

Wenn die KDG nicht liefern kann/darf (wie auch immer), dann hat sie das dem Kunden mitzuteilen, da der die KDG ja immerhin für etwas bezahlt, was sie nicht erbringt/erbringen kann.

Das sieht mir nämlich in diesem Falle ganz und gar nicht nach "Störung, die bis ztum Mittag behoben wird" aus! Das ist ganz klar Hinhaltetaktik...
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Re: Geht man so mit seinen Kunden um ?

Beitrag von VBE-Berlin »

nexusle hat geschrieben:Nichts desto trotz hätte der Threadersteller über etwaige Dinge, die Ihr ihm hier teilweise vor die Füsse kippt, durch die KDG informiert werden müssen.
Woher soll die KDG wissen, wie und ob die Kabelanlage von der Wohnungsbaugesellschaft weiter genutzt wird, wenn man das der KDG nicht mitteilt?
Wenn eine Wohnungsbaugesellschaft z.B. die Fernwärme kündigt, melden sich die Stadtwerke auch nicht bei den Endkunden.
nexusle hat geschrieben:Wenn die KDG nicht liefern kann/darf (wie auch immer), dann hat sie das dem Kunden mitzuteilen, da der die KDG ja immerhin für etwas bezahlt, was sie nicht erbringt/erbringen kann.
Das sehe ich genauso.
Wurde aber nur ein Mehrnutzervertrag gekündigt, die Multimediagestattung aber nicht, so ist der Kunde weiter versorgbar.
Hat dann aber die Wohnungsgesellschaft die Kabel zum KDG-Übergabepunkt gekappt um z.B. ihr eigenes Signal einzuspeisen, kann das die KDG nicht ahnen. Im Gegenteil. Da würde sogar die Verwaltung rechtswidrig handeln. In solch einem Fall müßte der TE Schadenersatz bei seinem Vermieter fordern.

Aber so einfach kann man das ohne weitere Fakten hier nicht klären. Der Fall ist nicht so einfach, wie er auf den ersten Blick erscheint!
nexusle hat geschrieben:Das ist ganz klar Hinhaltetaktik...
Schön, dass es für Dich so klar ist, dass ist es bei weitem nicht!

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Landwirt
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Re: Geht man so mit seinen Kunden um ?

Beitrag von Landwirt »

Vielen Dank, für eure schnellen Antworten. Die Sache ist doch etwas komplexer als ich dachte.

Wie bereits am Anfang beschrieben, hatte ich mit der Wohnungsbau Gesellschaft einen Vertrag für das Kabelfernsehen. Diese haben uns fristgerecht zum 31.12.2009 gekündigt. Nach Aussage des Technikers, wurde die Verstärkeranlage mit ihrem Empfangsteil (wie es auch immer heißen mag) aus dem Wohnblock, im Auftrag von Kabel Deutschland entfernt.

Spätesten zum dem Zeitpunkt hätte sich KDG mit uns in Verbindung setzen müssen.

Insgesamt sind wir drei Kunden in der Straße die einen Vertrag mit KDG haben.

Wie ich erst jetzt erfahren habe wurde der Vertrag von meinen Nachbarn Rückwirkend zum 1.1.2010 beendet. Mit der Begründung: Leider hat Ihr Vermieter den Vertrag mit KDG zum 01.01.2010 gekündigt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen wir Ihnen dieses Produkt daher nicht mehr zur Verfügung stellen.
Einen anderen Nachbarn hat man von Seiten KDG empfohlen, zu Vodafone zu wechseln, da sie ihn mit Ihren Produkten nicht mehr versorgen können. Allerdings wartet er heute noch auf seine alte Telefonnummer und die Gelder werden auch weiterhin von seinem Kto Abgebucht.

Es ist doch komisch, drei Kunden und alle werden unterschiedlich behandelt.

Hat man bei Kabel Deutschland, wirklich noch den Durchblick.
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Bubblegum
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Re: Geht man so mit seinen Kunden um ?

Beitrag von Bubblegum »

Teile die Bearbeitung für den Vertrag des Nachbarn der KDG mit und weise die mal deutlich (aber höflich) auf einheitliche Bearbeitung hin!
Landwirt
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Re: Geht man so mit seinen Kunden um ?

Beitrag von Landwirt »

Kurz zur Info.
Habe eben mit mein Nachbarn gesprochen. Er hat eine Gutschrift für die Monate Januar und Februar erhalten und gleichzeitig die Rechnung für März.

Denn sie wissen nicht was sie Tun :anbet:
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Bubblegum
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Re: Geht man so mit seinen Kunden um ?

Beitrag von Bubblegum »

Mit den Rechnungen für März hat KDG ohnehin schwerwieggende Probleme ...

Aber der Kundenservice kann nichts dafür, wenn da glorreiche Planspielchen ablaufen und Rechnungen vorab erstellt werden, ohne dass Korrekturen/ Gutschriften / Zahlungen berücksichtigt werden - wie auch, wenn die Rechnung "rumliegt" und erst später versendet wird ...

Organisation ist anders ...
Fruchtzwerg
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Re: Geht man so mit seinen Kunden um ?

Beitrag von Fruchtzwerg »

Hallo alle,

jetzt ersta mal was ist genau passiert - Die HV hat Fernsehen gekündigt, dies ist scheinbar der Auslöser. Die HV kann höchstens Fernsehen, jedoch nicht Telefon kündigen. Denke ich zumindest.

Dazu währe mal interessant, was so alles im "Kleingedruckten" oder in den Verträgen steht. Dazu währe mal die Meinung eines Medienberaters gefragt.....

Ich glaube nun nicht, dass in der beschriebenen Wohnanlage die Fernseher alle aus sind. Vermtl. wurde eine SAT - Anlage installiert.
Somit vermute ich auch, dass der "SAT - Bauer" das vorhandene Leitungsnetz nutz. Der Hausübergabepunkt wurde abgeklemmt und dafür eine SAT - Anlage aufgeschalten. Logisch dass dann die Tel - Anschlüsse nicht mehr funktionieren.

Wenn nun eine Störung gemeldet wird, weiss ja KDG nicht, dass der SAT - Bauer an der Anlage arbeitet. Wenn in der Anlage dann mehrere Modems ausfallen geht KDG natürlich von einer "Massenstörung" aus. Die Info - Politik der Hotline trägt in diesem Fall nicht unbedingt zur Lösung des Problems bei, wie schon öfters hier beschrieben.

KDG hat evtl. schon einen Techniker zur Störungsbeseitigung beauftragt. In diesem Falle würde dieser dann Feststellen, dass eine Leitungsunterbrechung vorliegt, die von einer anderen Firma verursacht wurde. Dies währe dann ein Streitfall, der von KDG, SAT - Bauer und HV ausgetragen werden müsste.

Ausserdem glaube ich, dass es zwar um ein und das gleiche Kabel geht, aber um zwei voneinder unabhänigen Netzten - Telefon und Fernsehen. Würde dies zutrefffen, so müsste der SAT - Bauer das vorhandene (Telefon) Netz schützen und dürfte die vorhanden Leitungen für seine Belange nutzen, jedoch nicht gleichzeitig eine andere Anwendung stören.

Wenn nun KDG einer Kündigung des Anschlusses erst nach Abluaf Mindestüberlassungszeit zustimmt, glaube ich hat KDG recht. Es ist ja nicht so dass KDG nicht liefern kann, sondern jemand hat einfach das Kabel abgeschitten. Und dieser ist auch Verursacher der Störung.

Grüsse Fruchtzwerg