Frage zum Kündigungsrecht

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diesel82
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Frage zum Kündigungsrecht

Beitrag von diesel82 »

Hallo,

bin seit 04/2009 Kunde bei KD. War das letzte Jahr nach einigen Startschwierigkeiten auch zufrieden mit guten Datenraten, Service etc. Seit einigen Monaten hat sich die Situation aufgrund neuer Mieter jedoch gravierend verschlechtert. An vielen Tagen komme ich nur noch sporadisch ins Internet, dazu sind die Übertragungsraten tagsüber bis 0.00 unterirdisch. Innerhalb der letzten 2 Monate war etwa 4x ein Techniker hier. Zuletzt lief das Internet seit 5 Tagen gar nicht mehr. Das Modem konnte sich nicht mehr einwählen, weil irgendwer im Keller an der "Dose" rumgespielt hatte. Vermutlich läuft es auf ein Hin und Her hinaus. Mieter X holt den Techniker, Mieter Y kriegt Probleme usw. In unserem Altbau scheint damit das Ende der Fahnenstange erreicht. Laut Vertrag hab ich eine Mindestlaufzeit von 12 M. Wann hätte/könnte ich das erste mal kündigen (können). Hab meine Unterlagen aktuell leider nicht vorliegen. Wäre nett wenn jemand Rat weiß. Habe das Comfort Paket 32000/2000 mit analog Telefon und TV. Aufgrund der offensichtlich schlechten Infrastruktur im Haus müsste ich wohl wieder zu DSL umsteigen. :cry:
KDG-Mitarbeiter
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Re: Frage zum Kündigungsrecht

Beitrag von KDG-Mitarbeiter »

also die kündigungsfrist ist 6 wochen zum vertragsende
EdeVau
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Re: Frage zum Kündigungsrecht

Beitrag von EdeVau »

Ich würde eine ausserordentliche Kündigung wegen nicht erbrachter Leistungen aussprechen. Es funktioniert ja nicht. DU musst die Ursache ja nicht ermitteln.



@KDG-Mitarbeiter: Du solltest Deine Tastatur auswechseln.
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schnullimulli
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Re: Frage zum Kündigungsrecht

Beitrag von schnullimulli »

Hallo,
also mit einer ao Kündigung wirst Du nicht weiter kommen. Für die Infrastruktur innerhalb des Hauses ist ja nicht KDG verantwortlich, wenn die i.O. wäre würde wohl auch das Net richtig laufen, also nicht darauf verlassen dass Du aus dem Vertrag kommst.
Evtl die Hausverwaltung darauf hinweisen dass das Inet wegen der schlechten Struktur nicht läuft. Die Techniker von KDG werden da kaum etwas machen oder machen können.

LG
:kaffee:
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Scraby
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Re: Frage zum Kündigungsrecht

Beitrag von Scraby »

schnullimulli hat geschrieben:Hallo,
also mit einer ao Kündigung wirst Du nicht weiter kommen. Für die Infrastruktur innerhalb des Hauses ist ja nicht KDG verantwortlich, wenn die i.O. wäre würde wohl auch das Net richtig laufen, also nicht darauf verlassen dass Du aus dem Vertrag kommst.
Evtl die Hausverwaltung darauf hinweisen dass das Inet wegen der schlechten Struktur nicht läuft. Die Techniker von KDG werden da kaum etwas machen oder machen können.

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Da war der Cafe wohl zu heiß :wink2:

Im Bereich Internet und Phone ist Kabel Deutschland bis zum Modem zuständig und das steht in der Wohnung des Kunden.
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VBE-Berlin
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Re: Frage zum Kündigungsrecht

Beitrag von VBE-Berlin »

diesel82 hat geschrieben:Das Modem konnte sich nicht mehr einwählen, weil irgendwer im Keller an der "Dose" rumgespielt hatte.
Wie soll die KDG dieses bitte verhindern?

Ansonsten wird natürlich für den Internetnutzer bis zur MMD repariert.

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Re: Frage zum Kündigungsrecht

Beitrag von EdeVau »

Scraby hat geschrieben:
schnullimulli hat geschrieben: :kaffee:
Da war der Cafe wohl zu heiß :wink2:
[ externes Bild ]

diesel82 hat geschrieben:an der "Dose" rumgespielt
- zensiert -
Grüße von EdeVau

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schnullimulli
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Re: Frage zum Kündigungsrecht

Beitrag von schnullimulli »

wow... KDG repariert,weil sie bis zum Modem verantwortlich sind? Wenn die Leitungen im Hause veraltet sind, repariert das KDG?? Das ist ja cool.... und der Kunde muss nichts dafür zahlen?? Kann ich so nicht bestätigen, aber gut, mag sein das dem so ist.
Gehört hab ich da allerdings anderes.Kommt ein Techniker von KDG und es liegt z.B. am Hausnetz oder am W-Lan Router (was ja idR Kunden eigentum ist) und nicht am Modem, muss der Kunde, so weit ich weiß, zahlen min. 99,-€.
LG
schnullimulli
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Re: Frage zum Kündigungsrecht

Beitrag von EdeVau »

@schnullimulli: DEINE Fehlinterpretation bestätige ich nicht. :nein:

KDG repariert das kostenlos, was sie ursprünglich mal betriebsfähig bereitgestellt haben gemaß
:fingerzeig: http://www.kabeldeutschland.de/static/m ... estung.pdf
Ein WLan-Router gehört dazu nicht.
Zuletzt geändert von EdeVau am 17.06.2010, 16:27, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Frage zum Kündigungsrecht

Beitrag von VBE-Berlin »

schnullimulli hat geschrieben:Wenn die Leitungen im Hause veraltet sind, repariert das KDG??
Dann wäre gar nicht erst installiert worden!
schnullimulli hat geschrieben:Kommt ein Techniker von KDG und es liegt z.B. am Hausnetz oder am W-Lan Router (was ja idR Kunden eigentum ist) und nicht am Modem, muss der Kunde, so weit ich weiß, zahlen min. 99,-€.
Was auch so nicht falsch ist.

Es kommt immer darauf an, was los ist.
Werden z.B. die Kabel zerschnitten, ist es bestimmt nicht kostenlos.

Aber Du kennst dich ja gut aus.

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