Ich bin Mieter in einem Berliner Mietshaus. In der Wohnung ist ein Kabel Deutschland Kabelfernsehanschluss vorhanden, schon seit x Jahren. Die Gebühren werden, untrennbar und ohne extra Vertrag, vom Vermieter mit der monatlichen Miete kassiert. Alle Mieter der 75 betreffenden Wohnungen sind damit sozusagen zwangsverkabelt. Seit Dezember 2009 habe ich einen Digitalen TV mit eingebauten DVB-C Tuner. Damit empfing ich problemlos digital die öffentlich rechtlichen Sender + HD und alle im Kabel eingespeisten analogen Sender. Seit dem 27.04.2010 hat sich leider alles geändert. KDG hat die Frequenzen neu gewürfelt, seitdem habe ich digitale Empfangsprobleme. Es ist nämlich so, dass einige Frequenzen kein Signal liefern, einige jedoch ok sind. Ausgerechnet die Frequenzen sind oft gestört, auf denen die öffentlich rechtlichen Sender kommen, auch die Frequenz mit den 3 HD Sendern ist manchmal gestört. Nie gestört hingegen sind die analogen Sender, die natürlich auf einem DigiTV entsprechend matschig aussehen.
Ich habe mich bei meinem Vermieter darüber beschwert, dass die digitalen Frequenzen teilweise gestört sind. Der Vermieter hat einen Techniker kommen lassen, der die Probleme nachvollziehen konnte. Die Ursache der Störungen liegt zweifelsfrei an der veralteten Hausinstallationstechnik/Hausantennenverstärker. Der Vermieter behauptet nun, dass die betreuende Technikfirma "nichts taugt" und will sich eine neue Firma suchen, die dann das Problem behebt. Man könnte auch sagen, die Problemlösung wurde auf den Sankt Nimmerleinstag verschoben. Wann eine Reparatur erfolgt, ist aus heutiger Sicht nicht zu sagen.
Kann sich der Vermieter auf den Standpunkt zurückziehen, dass der analoge Kabelempfang ja funktioniere und deshalb keine teure Änderung/Neuanschaffung der Hausantennenverstärker durchführen muss?
Ich bin nämlich nicht Willens, weiterhin monatlich eine Kabelfernsehgebühr mit der Miete zu zahlen, wenn ausgerechnet die digitalen Sender teilgestört sind. Ganz zu schweigen davon, dass sich dadurch ein Abo von Sky oder weitere KDG Pakete nicht lohnen. Auf diesen Frequenzen ist der Pegel nämlich auch Null, z.B. sämtliche HD Sky Sender könnte ich nicht sehen. Zum Glück habe ich kein Abo.
Teilgestörter Kabelanschluss
Forumsregeln
Forenregeln
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
Forenregeln
Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“) oder von Vodafone West („[VF West]“) bist.
-
- Newbie
- Beiträge: 3
- Registriert: 17.06.2010, 19:14
- Wohnort: Berlin
-
- ehemals MB-Berlin
- Beiträge: 14082
- Registriert: 15.04.2008, 23:50
- Wohnort: Berlin
Re: Teilgestörter Kabelanschluss
Solch eine Anlage habe ich noch nie gesehen, bei der der Pegel 0 ist!Uwe-Berlin hat geschrieben:Auf diesen Frequenzen ist der Pegel nämlich auch Null, z.B. sämtliche HD Sky Sender könnte ich nicht sehen.
Diese Zahlung ist für den normalen analogen Kabelanschluss. Wenn der funktioniert, wirst Du um die Zahlung nicht herum kommen.Uwe-Berlin hat geschrieben:Ich bin nämlich nicht Willens, weiterhin monatlich eine Kabelfernsehgebühr mit der Miete zu zahlen,
Genau das probieren div. Vermieter. Ob es rechtens ist, kann ich nicht sagen. Es gibt sogar vereinzelt Vermieter, die sagen, dass DVB-T völlig ausreichend ist.Uwe-Berlin hat geschrieben: Kann sich der Vermieter auf den Standpunkt zurückziehen, dass der analoge Kabelempfang ja funktioniere und deshalb keine teure Änderung/Neuanschaffung der Hausantennenverstärker durchführen muss?
MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
-
- Newbie
- Beiträge: 3
- Registriert: 17.06.2010, 19:14
- Wohnort: Berlin
Re: Teilgestörter Kabelanschluss
Der Fernseher hat eine Pegelanzeige für jede Frequenz. Bei den gestörten Frequenzen ist der Balken auf Null. Deshalb sage ich, dass da kein Pegel ist. Anders dagegen beispielsweise 113 MHz. Da ist der Balken auf Maximum. Der Techniker hat ein Messgerät beigehabt, welches er direkt an die Antennendose in der Wohnung anschloss. Dort konnte er das Fehlen der Pegel bestätigen.
Das mit der Mietzahlung verstehe ich nicht. Das Produkt "analogen Kabelanschluss" gibt es nicht mehr. Ich zahle aber Gebühr für Kabelfernsehen, also das was KDG verkauft.
Für mein Rechtsverständnis wäre die Behauptung, DVB-T würde reichen, nicht korrekt. Schließlich wird hier Geld bezahlt für eine Störung. DVB-T hingegen ist mein Privatvergnügen mittels Zimmerantenne.
Das mit der Mietzahlung verstehe ich nicht. Das Produkt "analogen Kabelanschluss" gibt es nicht mehr. Ich zahle aber Gebühr für Kabelfernsehen, also das was KDG verkauft.
Für mein Rechtsverständnis wäre die Behauptung, DVB-T würde reichen, nicht korrekt. Schließlich wird hier Geld bezahlt für eine Störung. DVB-T hingegen ist mein Privatvergnügen mittels Zimmerantenne.
-
- ehemals MB-Berlin
- Beiträge: 14082
- Registriert: 15.04.2008, 23:50
- Wohnort: Berlin
Re: Teilgestörter Kabelanschluss
Wo steht, dass es nur noch einen digitalen Kabelanschluss gibt?Uwe-Berlin hat geschrieben:Das Produkt "analogen Kabelanschluss" gibt es nicht mehr.
Nur weil z.B. der Mehrnutzerverträg, wie er bei Dri gültig ist, nicht über die Homepage der KDG ersichtlich ist, heißt doch nicht, dass es das nicht mehr gibt.
Selbst als Einzelvertrag kann man den "normalen" Kabelanschluss in vielen Häusern noch buchen.
So war das auch nicht gemeint. Es gibt Vermieter, die das Kabel abmelden, SAT verbieten und sagen, dass DVB-T ausreicht.Uwe-Berlin hat geschrieben:Für mein Rechtsverständnis wäre die Behauptung, DVB-T würde reichen, nicht korrekt. Schließlich wird hier Geld bezahlt für eine Störung.
Das kann Dein Vermieter, wenn Du Pech hast auch machen. Kabel abstellen und aus der Miete streichen. Ob das rechtlich zulässig ist: Keine Ahnung. Aber gemacht wird es, wenn die Mieter "zu hohe" Ansprüche stellen. Zu hoch im Sinne von "zu teuer" für den Vermieter.
MB-Berlin
VBE-Berlin
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)
--
2 x Red Internet 200 (200000/50000)