Guten Abend,
bin seit 22.06.2009 bei KD.
Mindesvertragslaufzeit war 12 Monate, also bis 21.06.2010.
Gekündigt haben wir Ende März 2011 zum 31.05.2011.
Jetzt kommt die schriftl. Bestätigung, allerdings zum 21.06.2011. Ist dies falsch??
Vielen Dank.
10.2. der AGB (Stand Februar 2009):
Verträge mit unbestimmter Laufzeit können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatesende gekündigt werden
Falsche Kündigungsbestätigung?
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Falsche Kündigungsbestätigung?
Das ist korrekt den es sind ja wieder 12 Monate laufzeit gewesen.
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Re: Falsche Kündigungsbestätigung?
Genau, der Vertrag hat keine unbestimmte Laufzeit, sondern eine Laufzeit von 12 Monaten die sich bei nicht rechtzeitiger Kündigung (6 Wochen) immer um weitere 12 Monate verlängert. Also scheint die Bestätigung zum 21.06.11 richtig zu sein.
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Re: Falsche Kündigungsbestätigung?
Nee, ist alles richtig
Dieser Passus aus deren AGB bezieht sich auf die uralten Kabelanschlüsse, also TV-Verträge, und auf die ersten Telefonverträge. Ähnlich wie bei der DTAG hat auch KDG in grauer Vorzeit Verträge ohne bestimmte Laufzeit angeboten... Mittlerweile sind das alles Laufzeitverträge von 12 Monaten; die sich um weitere 12 Monate verlängern, wenn Du nicht rechtzeitig kündigst. Du musst dafür auch immer die Preislisten zu Rate ziehen (da steht das im Kleingedruckten); die gelten ebenso wie die AGB.
Wenn ihr umzieht, habt ihr ggf. ein Sonderkündigungsrecht- aber nur, wenn KDG an der neuen Adresse nicht versorgt... Spart ihr euch einen knappen Monat die Kosten
Dieser Passus aus deren AGB bezieht sich auf die uralten Kabelanschlüsse, also TV-Verträge, und auf die ersten Telefonverträge. Ähnlich wie bei der DTAG hat auch KDG in grauer Vorzeit Verträge ohne bestimmte Laufzeit angeboten... Mittlerweile sind das alles Laufzeitverträge von 12 Monaten; die sich um weitere 12 Monate verlängern, wenn Du nicht rechtzeitig kündigst. Du musst dafür auch immer die Preislisten zu Rate ziehen (da steht das im Kleingedruckten); die gelten ebenso wie die AGB.
Wenn ihr umzieht, habt ihr ggf. ein Sonderkündigungsrecht- aber nur, wenn KDG an der neuen Adresse nicht versorgt... Spart ihr euch einen knappen Monat die Kosten
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Re: Falsche Kündigungsbestätigung?
Danke, hier steht's:
(2) Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Bei allen Internet- und Phone-Tarifen sowie Kabel E-Mail und Kabel Homepage
verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate, wenn das Vertragsverhältnis nicht fristgerecht zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde.
Preisliste_Internet_Phone.pdf, Stand: Februar 2009:
Warum schreiben Sie dies nicht in die AGB rein??
(2) Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündbar. Bei allen Internet- und Phone-Tarifen sowie Kabel E-Mail und Kabel Homepage
verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate, wenn das Vertragsverhältnis nicht fristgerecht zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wurde.
Preisliste_Internet_Phone.pdf, Stand: Februar 2009:
Warum schreiben Sie dies nicht in die AGB rein??
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Re: Falsche Kündigungsbestätigung?
Weil das in der Preisliste/Leistungsbeschreibung zum entsprechenden Produkt steht.
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Re: Falsche Kündigungsbestätigung?
Verträge mit kürzeren Laufzeiten werden bald durch die TKG Novelle erzwungen, die wird Anbieter verpflichten auch Produkte mit kurzer Kündigungsfrist vorzuhalten. Vermutlich mit höherem Grundpreis weil die hohe Laufzeit allgemein mit Rabatten belohnt wird.
Hitron CVE-30360 (Bridge), TP-Link WDR3600 (OpenWRT), PS3, Denon X2000, Avox TMA-1, Noxon-360, Denon Ceol-P
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Re: Falsche Kündigungsbestätigung?
Ob da bei neukunden die instalationskosten noch enthalten sind ?Linuxfarmer-HH hat geschrieben:Verträge mit kürzeren Laufzeiten werden bald durch die TKG Novelle erzwungen, die wird Anbieter verpflichten auch Produkte mit kurzer Kündigungsfrist vorzuhalten. Vermutlich mit höherem Grundpreis weil die hohe Laufzeit allgemein mit Rabatten belohnt wird.