Vertragsbeginn bei Nichtanschluss Kabelfernsehen

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grimmelshausen
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Vertragsbeginn bei Nichtanschluss Kabelfernsehen

Beitrag von grimmelshausen »

Hallo,
hier eine Frage von jemandem der sich wieder das Kleingedruckte nicht richtig durchgelesen hat :oops: .
Ich war bei Alice und dachte ich wechsle wegen der Geschwindigkeit und den 19,90 im ersten Jahr zu KD. Nicht gelesen dass funktionierender Kabelanschluss mit Kabelfernsehen vorhanden sein oder installiert werden muss durch den ich dann zur KD-Gebühr nochmal 16,90 an den Kabelprovider (bei mir Firma Keding) zahlen muss. Es lohnt sich also, da ich kein fernsehe, doch nicht für mich zu KD zu wechseln.
Nun zur eigentlichen Frage. Wie ich im Forum und den Unterlagen gelesen habe kommt der Vertrag und die Kündigung beim alten Provider nur durch Anschluss zustande. Jetzt habe ich mir überlegt dass ich einfach den Anschluss durch Keding nicht realisieren lasse. Dann kann der Vertrag auch nicht beginnen und die Kündigung an meinen alten Provider wird auch nicht aktiv :D .
Meint ihr dass das nur reiner Blödsinn ist oder könnte es klappen so aus dem Vertrag zu kommen?

Danke schonmal im Voraus.

c. schimpf
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VBE-Berlin
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Re: Vertragsbeginn bei Nichtanschluss Kabelfernsehen

Beitrag von VBE-Berlin »

grimmelshausen hat geschrieben:Meint ihr dass das nur reiner Blödsinn ist oder könnte es klappen so aus dem Vertrag zu kommen?
Es kommt darauf an, wie bzw. wo du Deinen Auftrag zum Internetanschluss gegeben hast.

Fa. Keding ist ein gemeines Spielchen, da nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, dass man dort den TV-Anschluss buchen muss.

Bei Handelsverträgen kommst Du so nicht raus!

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grimmelshausen
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Re: Vertragsbeginn bei Nichtanschluss Kabelfernsehen

Beitrag von grimmelshausen »

Meinen Auftrag habe ich über die Internetseite von KB übermittelt.
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Re: Vertragsbeginn bei Nichtanschluss Kabelfernsehen

Beitrag von VBE-Berlin »

Da hast Du Dein ganz normales Widerrufsrecht.

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Fabian
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Re: Vertragsbeginn bei Nichtanschluss Kabelfernsehen

Beitrag von Fabian »

Wenn du keinen TV Vertrag bestellt hast, kommt der Internetvertrag mit Kabel Deutschland m.E. nicht zustande, da die Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Anders wäre es, wenn Fa. Keding Kabel TV mit Kabel Deutschland inzwischen eine Vereinbarung getroffen hat, die Durchleitung des Internetsignals ohne bestehenden Vertrag mit Fa. Keding zu gestatten.
Es gab hier schon mal solch einen Fall, wo beim Kunden der Vertrag nicht zustande kam, weil der Anschluss über Keding nicht realisiert werden konnte. Siehe:

http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f=48&t=8059

Vielleicht solltest du KDG informieren, dass bei dir kein TV Vertrag existiert. Dann erspart sich der Techniker den überflüssigen Besuch.
grimmelshausen
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Re: Vertragsbeginn bei Nichtanschluss Kabelfernsehen

Beitrag von grimmelshausen »

Danke erstmal für eure Antworten und den Link. Werde gleich mal mit KD telefonieren und sehen was geht oder nicht geht.

Besten Dank

c. schimpf