Sonderkündigung

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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
kane83
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Sonderkündigung

Beitrag von kane83 »

Hallo liebe Forum Nutzer;)

da ich mit meinem Anschluss nur sehr geringer geschwindigkeit habe möchte ich gerne vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen !
Kennt da jemand vielleicht ein vorgefertigtes Schreiben ?

Vielen Dank !!
EdeVau
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von EdeVau »

Hier im Forum gab's das schon mal.
Beachte aber, dass gemäß AGB nur 98.5% garantiert werden.
Grüße von EdeVau

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Bubblegum
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von Bubblegum »

und es die "bis zu" Formulierung gibt ...
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NoLucker
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von NoLucker »

Bei "sehr geringer Geschwindigkeit" wirst du wohl keine Chance haben.

Frage ist eher: Was hast Du gebucht und was bekommt Du?
geko
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von geko »

kane83 hat geschrieben:da ich mit meinem Anschluss nur sehr geringer geschwindigkeit habe möchte ich gerne vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen !
Kennt da jemand vielleicht ein vorgefertigtes Schreiben ?
Ich fürchte du stellst es dir etwas zu bequem vor. "Sonderkündigungsrecht" klingt nach einer Option, die man als Kunde einfach ziehen kann, wenn einem etwas nicht passt. In Wahrheit aber ist eine "Kündigung aus wichtigem Grund" nur schwer durchzusetzen. In deinem Fall müsstest du belegen (!) können, dass dein Anschluss die vertraglich garantierten Leistungen nicht erbringt.

Hast du über einen längeren Zeitraum genaue Geschwindigkeitsprotokolle angefertigt? Wenn ja: Mit welchem Geschwindigkeitstest? An welchem Anschluss?
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old
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von old »

geko hat geschrieben: dass dein Anschluss die vertraglich garantierten Leistungen nicht erbringt.
Es wird nichts garantiert.
geko
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von geko »

old hat geschrieben:Es wird nichts garantiert.
Das stimmt natürlich so pauschal nicht. Der ganze Passus 4.1 oder auch 4.2 der AGB stellt solche Zusicherungen dar. Ich sprach nicht von garantierten Geschwindigkeiten. Dass aber die KD nichts erbringen muss aufgrund des Vertrages, ist definitiv falsch. Vielleicht "fehlt" beim Thread-Starter ja tatsächlich etwas aus den Pflichten der KD. Aber ohne Details ist das schwer zu beurteilen.
Zuletzt geändert von geko am 06.05.2011, 21:57, insgesamt 1-mal geändert.
ihk.
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von ihk. »

old hat geschrieben:
geko hat geschrieben: dass dein Anschluss die vertraglich garantierten Leistungen nicht erbringt.
Es wird nichts garantiert.
Na ja, im gewissen Sinne schon. Die "bis zu ..." Regelung :lol: und die 98,5% Verfügbarkeit.
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koaschten
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von koaschten »

Und gabs nicht ein Urteil das bei einer "bis zu" Leitung mindestens 50% ankommen müssen? Mal Google anschmeissen das interessiert mich gerade.

Da haben wir's doch. http://forum.wieistmeineip.de/anleitung ... _2053.html
geko
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Re: Sonderkündigung

Beitrag von geko »

koaschten hat geschrieben:Und gabs nicht ein Urteil das bei einer "bis zu" Leitung mindestens 50% ankommen müssen?
Das Urteil des Amtsgerichts Fürth ist nur für diesen konkreten Fall anwendbar und hat keinerlei bindende Wirkung für andere Gerichte in Deutschland.