Sonderkündigung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Sonderkündigung
Hallo liebe Forum Nutzer;)
da ich mit meinem Anschluss nur sehr geringer geschwindigkeit habe möchte ich gerne vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen !
Kennt da jemand vielleicht ein vorgefertigtes Schreiben ?
Vielen Dank !!
da ich mit meinem Anschluss nur sehr geringer geschwindigkeit habe möchte ich gerne vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen !
Kennt da jemand vielleicht ein vorgefertigtes Schreiben ?
Vielen Dank !!
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1835
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Re: Sonderkündigung
Hier im Forum gab's das schon mal.
Beachte aber, dass gemäß AGB nur 98.5% garantiert werden.
Beachte aber, dass gemäß AGB nur 98.5% garantiert werden.
Grüße von EdeVau
KDG 6000 - THG540K - 7170 - Euracom 182 - Euracom P4 , PC-Fritzfax , 8 analoge | KDG-Telefonie ungenutzt.
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- Insider
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Re: Sonderkündigung
und es die "bis zu" Formulierung gibt ...
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Re: Sonderkündigung
Bei "sehr geringer Geschwindigkeit" wirst du wohl keine Chance haben.
Frage ist eher: Was hast Du gebucht und was bekommt Du?
Frage ist eher: Was hast Du gebucht und was bekommt Du?
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Re: Sonderkündigung
Ich fürchte du stellst es dir etwas zu bequem vor. "Sonderkündigungsrecht" klingt nach einer Option, die man als Kunde einfach ziehen kann, wenn einem etwas nicht passt. In Wahrheit aber ist eine "Kündigung aus wichtigem Grund" nur schwer durchzusetzen. In deinem Fall müsstest du belegen (!) können, dass dein Anschluss die vertraglich garantierten Leistungen nicht erbringt.kane83 hat geschrieben:da ich mit meinem Anschluss nur sehr geringer geschwindigkeit habe möchte ich gerne vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen !
Kennt da jemand vielleicht ein vorgefertigtes Schreiben ?
Hast du über einen längeren Zeitraum genaue Geschwindigkeitsprotokolle angefertigt? Wenn ja: Mit welchem Geschwindigkeitstest? An welchem Anschluss?
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- Kabelexperte
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Re: Sonderkündigung
Es wird nichts garantiert.geko hat geschrieben: dass dein Anschluss die vertraglich garantierten Leistungen nicht erbringt.
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Re: Sonderkündigung
Das stimmt natürlich so pauschal nicht. Der ganze Passus 4.1 oder auch 4.2 der AGB stellt solche Zusicherungen dar. Ich sprach nicht von garantierten Geschwindigkeiten. Dass aber die KD nichts erbringen muss aufgrund des Vertrages, ist definitiv falsch. Vielleicht "fehlt" beim Thread-Starter ja tatsächlich etwas aus den Pflichten der KD. Aber ohne Details ist das schwer zu beurteilen.old hat geschrieben:Es wird nichts garantiert.
Zuletzt geändert von geko am 06.05.2011, 21:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Sonderkündigung
Na ja, im gewissen Sinne schon. Die "bis zu ..." Regelung und die 98,5% Verfügbarkeit.old hat geschrieben:Es wird nichts garantiert.geko hat geschrieben: dass dein Anschluss die vertraglich garantierten Leistungen nicht erbringt.
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Re: Sonderkündigung
Und gabs nicht ein Urteil das bei einer "bis zu" Leitung mindestens 50% ankommen müssen? Mal Google anschmeissen das interessiert mich gerade.
Da haben wir's doch. http://forum.wieistmeineip.de/anleitung ... _2053.html
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Re: Sonderkündigung
Das Urteil des Amtsgerichts Fürth ist nur für diesen konkreten Fall anwendbar und hat keinerlei bindende Wirkung für andere Gerichte in Deutschland.koaschten hat geschrieben:Und gabs nicht ein Urteil das bei einer "bis zu" Leitung mindestens 50% ankommen müssen?