Geschwindigkeits-Garantie

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koaschten
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Geschwindigkeits-Garantie

Beitrag von koaschten »

Ein Bekannter der gerade aus dem Kabel-BW in ein KDG versorgtes Gebiet umgezogen ist fragte mich heute ob es sowas wie eine Geschwindigkeitsgarantie wie bei Kabel-BW auch bei KDG gibt.

http://www.kabelbw.de/geschwindigkeitsgarantie
1) Voraussetzungen für das Sonderkündigungsrecht oder die Rückerstattung einer Grundgebühr: Neukunde für CleverKabel Internet/Telefon • Bestellung ab dem 01.11.2010 • gültig in den ersten 3 Monaten nach Aktivierung des Produktes • noch keine Rückerstattung angefordert oder Sonderkündigung eingereicht • drei Testergebnisse mit mindestens drei Stunden zeitlichem Abstand und mit jeweiliger Abweichung der Geschwindigkeit im Up- und/oder Downstream von mehr als 10% der bestellten Bandbreite • Messergebnisse sind dem Kabel BW Speedcheck zu entnehmen, dabei ist das Vorgehen wie auf http://www.kabelbw.de/geschwindigkeitsgarantie beschrieben, einzuhalten • die Ergebnisse sind Kabel BW zuzusenden • Kabel BW behält sich eine Prüfung der Testergebnisse vor • Störungen durch Faktoren, die außerhalb des Einflussbereiches von Kabel BW liegen • Flächenstörungen im Netz der Kabel BW sind ausgeschlossen • Die Garantie gilt nicht für Mobilfunktarife der Kabel BW

2) Voraussetzungen für den Rückruf: Wartezeit mindestens drei Minuten • Rückrufbitte mit den geforderten Angaben zu Rückrufnummer und Kundennummer • Angabe einer deutschen Festnetz- oder Mobilfunkrufnummer • Voraussetzung für Rückerstattung einer Grundgebühr: nachweislich kein erfolgter Rückruf am darauf folgenden Werktag • Meldung an Kabel BW Service • noch keine Rückerstattung angefordert oder ausgezahlt • ausgeschlossen sind Störungen in der Telefonanlage der Kabel BW oder eines unserer Dienstleister • Flächenstörungen im Netz der Kabel BW

3) Voraussetzungen für die Rückerstattung einer Grundgebühr: Neukunde für CleverKabel Internet/Telefon • Bestellung ab dem 01.11.2010 • eine Woche ab Datum der Bestellbestätigung ist kein Anschluss erfolgt • Mitwirkungspflicht bei Terminfindung zur Installation • die Rückerstattungspflicht entfällt sofern ein Termin zu einem späteren Zeitpunkt gewünscht ist oder der Anschluss des Modems (Installation) selbst vorgenommen wird • bei Vorliegen höherer Gewalt oder sofern Genehmigungen von Dritten einzuholen sind
Ich finde das ist ein sehr interessanter Ansatz zur Qualitätssicherung und man stellt sich die Frage warum das nicht mehr Provider anbieten. :mussweg:

Ne aber mal Spass bei Seite, ein Provider der so etwas, wenn auch nur in den ersten 3 Monaten nach Vertragsabschluss, anbietet ist aus meiner Sicht um einiges seriöser.
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Bubblegum
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Re: Geschwindigkeits-Garantie

Beitrag von Bubblegum »

oder hat möglicherweise ein Netz und einen Ausbaustand in Verbindung mit aktueller Auslastung die es entweder hergibt oder erforderlich macht.

Schade, dass es noch immer keine grundsätzliche Regelung gibt.
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Linuxfarmer-HH
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Re: Geschwindigkeits-Garantie

Beitrag von Linuxfarmer-HH »

Da wird sicher was kommen, dann aber in verschiedenen Produktklassen. Etwa Basic bis Professional, wobei die Bandbreiten zum erreichen von Professional von den Bandbreiten bei Basic abgezogen werden. Darauf deuten die immensen Experimente bei der Drosselung hin, die man hier täglich nachlesen kann. Auch mein Anschluss kriegt mit jedem IP und Segmentwechsel (mehrere pro Woche) ständig neue Drosselstrategien die anderes wirken.
Aus dem "bis zu" wird dann etwas das man sehr ernst nehmen muss, die Holzklassekunden kriegens abgeknapst und die Professionals einen Qualitätspassus in die AGB. Kein Anbieter kann sich auf Dauer Dumping leisten

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hint ... k/1385239/
http://www.daniel-bouhs.de/2010/10/23/v ... datennetz/

Ich hatte ja schonmal erwähnt das ich Produkte mit gekauftem Festvolumen bei voller Speed für fairer halte als Lügenflats mit Geschwindigkeitsknebel.
Hitron CVE-30360 (Bridge), TP-Link WDR3600 (OpenWRT), PS3, Denon X2000, Avox TMA-1, Noxon-360, Denon Ceol-P
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RcRaCk2k
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Re: Geschwindigkeits-Garantie

Beitrag von RcRaCk2k »

Linuxfarmer-HH hat geschrieben:Ich hatte ja schonmal erwähnt das ich Produkte mit gekauftem Festvolumen bei voller Speed für fairer halte als Lügenflats mit Geschwindigkeitsknebel.
Wenn dann müsste man aber auch die Uhrzeit mitnehmen, z.B.

18:00 Uhr bis 20:00 Uhr 6 MBit Garantiert und 100 MBit Burst.

Dann könnte man wirklich auf seine bestellten Sachen bestehen... Aber das ist ja heut im Business-Bereich für IP-Transit ganz üblich ;)

10 MBit CIR an 100 MBit Port kosten bei einem großen internationalen Anbieter 150 EUR im Monat. Sprich ich kann 10 MBit über die ganze Bahn fahren und darf bei 4320 Messungen (1 Messung geht über 5 Minuten) innerhalb eines Jahres bis auf 100 MBit hoch fahren. Das ist die 95% Regelung.
Linuxfarmer-HH hat geschrieben:... bei voller Speed ...
Denn wenn alle Nutzer 223,2 GB Transfervolumen buchen, die Transferzeiten immer zwischen 18:00 und 18:30 Uhr sind, der Anschluss 32 MBit Geschwindigkeit hat, dann müsste der Provider bei 100 Kunden in diesem Modell eine Anbindung von 3.200 MBit (3,2 GBit) zu dieser Zeit aufweisen, damit alle Kunden ihre zustehenden 223,2 GB innerhalb der vorgegebenen Zeit an 31 Tagen erreichen können.

Wenn ein Anbieter neue Tarife macht, dann muss das in etwa so aussehen, wie aktuell bei den Business-Providern:
Man kauft eine gewisse Abnahme, z.B. 10 MBit (darunter wird der Download nie liegen) auf einem 100 MBit Port. (Average-Abrechnung) Der Kunde bezahlt dann jedoch für einen Traffic, den er gar nicht verbraten hat. Denn keiner hat 10 MBit von Tag 1 um 00:00:00 Uhr bis Tag 31 um 23:59:59 Uhr.
Anschlüsse: 3x Internet&Phone 100 MBits, 2x Internet&Phone 26MBit, 1x Internet&Phone 32 MBits Telefon-Anschluss: sipgate.de, dus.net, easybell.de, personal-voip.de
Router: Linux x64 Router, Interne Verkablung: Patchpannel, CAT 7, Netzwerkdosen, CAT 5e, wirelessLAN

Links:
- Kabel-Deutschland und die Geschwindigkeit des Internet-Zugangs
TheZulfi
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Re: Geschwindigkeits-Garantie

Beitrag von TheZulfi »

Oder wir hoffen einfach, das die Politik die Netzneutralität regelt, und das soetwas nie kommt, da es für alle teurer werden würde. Mir würde es besser gefallen, wenn man lieber die Preise mal nen Jahr nicht nahc unten dreht, und das Geld investiert, als wieder von den Flats weg zu kommen!
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Linuxfarmer-HH
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Re: Geschwindigkeits-Garantie

Beitrag von Linuxfarmer-HH »

Meine oberste Forderung bleiben Informationen, wann wird der Anschluss wie ausgebremst, genau wie die EU Regulierung es auch haben möchte. Dann kann der Kunde aufgrund der AGB seine Entscheidung treffen und steht nicht zb ab 18:00 vor stotterndem Webradio.

Sicher ist eine Flat ein guter Lockvogel in einem Vertrag, aber man braucht sich nur gängige Anschlussangebote anschauen und weiss das wir die Flat eigentlich schon jetzt nicht mehr haben. Sie ist ein Volumenmodell mit technischer Kappung die bei Vertragsangebot im Kleingedruckten versteckt wird. Die Drosselungen sind ebenso eine Anschlußeigenschaft die da ist, also auch in die Vertragsmodalitäten gehört. Als Verbraucher möchte ich ebenso wissen ob mein Anschluss alle Arten von Protokollen transportiert oder der Anbieter genau das nicht will.
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