Kabelbruch
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Kabelbruch
Also ich habe folgendes problem ich bin neu in eine wohnung eingezogen (mietwohnung) am 1.7 an dem tag hat Kabel deutschland auch gleich meinen Anschluss eingerichtet für Internet und Telefon lief alles wunderbar am nächsten tag war dann das internet wieder weg daraufhin techniker angerufen und nach langem hin und her hat sich rausgestellt, dass ein Kabelbruch vorliegt (im fußboden der nachbarwohnung also kein rankommen). Der techniker hat mit dem Hausmeister gesprochen kabelverlegung währe über umwege möglich (durch den keller einige wände durchbohren und danach ca 15m an der außenfassade lang, dann bei mir durch die türschwelle usw..). Da dies ein mehraufwand ist sollte es die Hausverwaltung übernehmen um diese mehrkosten zu übernehmen , diese sagt Kabel Deutschlands angelegenheit wir übernehmen nichts. Habe gerade nochmals mit dem Kundendienst gesprochen und dieser hat mir nun gesagt das die Hausverwaltung für alles zuständig ist und alles bezahlen muss. Der Vermieter hat mir soeben nochmals gesagt das es Kabel Deutschlands sache ist, da diese ja dann auch die gebühren für ihr angebot bekommen (Einleuchtend).
kann mir irgentwer einen tipp geben wie ich das vllt. geregelt bekomme also telefon und Internet welches dauernd abbricht geht ja nun nicht.
kann mir irgentwer einen tipp geben wie ich das vllt. geregelt bekomme also telefon und Internet welches dauernd abbricht geht ja nun nicht.
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- Forenmutti
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Re: Kabelbruch
Da kommts auf die Art des Vertrages an:
Bei NE3-Verträgen (die Mehrheit), ist Kabel Deutschland nur bis zum Übergabepunkt verantwortlich. Ein Kabelbruch in einer Wohnung ist also dann Pflicht des Vermieters.
Wenn es ein NE4-Vertrag ist (so ne Art All-Incl-Service-Vertrag) dann ist KDG bis zu Deiner Dose zuständig, dann müßten die das iwi reparieren.
Wenn der Vermieter verantwortlich ist - dann muß er das machen. Tut er es nicht, dann könntest Du evtl. versuchen, von ihm Schadenersatz zu bekommen (für die anfallenden Gebühren eines Vertrages, den Du wegen seiner Untätigkeit nicht nutzen kannst o.ä.). Keine Rechtsberatung versteht sich, nur ne Idee.
Bei NE3-Verträgen (die Mehrheit), ist Kabel Deutschland nur bis zum Übergabepunkt verantwortlich. Ein Kabelbruch in einer Wohnung ist also dann Pflicht des Vermieters.
Wenn es ein NE4-Vertrag ist (so ne Art All-Incl-Service-Vertrag) dann ist KDG bis zu Deiner Dose zuständig, dann müßten die das iwi reparieren.
Wenn der Vermieter verantwortlich ist - dann muß er das machen. Tut er es nicht, dann könntest Du evtl. versuchen, von ihm Schadenersatz zu bekommen (für die anfallenden Gebühren eines Vertrages, den Du wegen seiner Untätigkeit nicht nutzen kannst o.ä.). Keine Rechtsberatung versteht sich, nur ne Idee.
Ich hasse Signaturen. Deshalb lasse ich sie mir nicht mehr anzeigen.
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Re: Kabelbruch
Mieter haben Anspruch auf Fernsehempfang!
http://www.das-rechtsportal.de/recht/ve ... chluss.htm
Du solltest dich von einem Mieterschutzverein beraten lassen.
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Re: Kabelbruch
Hallo Native,
kann mich da meinem Vorredner nur anschließen, es gibt sehr unterschiedliche Rechtsssprechungen zu diesem Thema, daher solltest du dich hier beraten lassen. Grundsätzlich werden TV-Empfang und Internetempfang aber als zwei verschiedene Dinge gehandhabt und sind zu trennen.
Hast du etwas Schriftliches, in Deutschland ist es ja so, dass man alles schriftlich benötigt, dass dein Kabel-TV nicht funktioniert? Zahlst du was dafür über die Miete?
Kann der Inet-Anschluss auch über einen Anderen Provider/Verfahren durchgeführt werden?
Viel Glück
Dieda
kann mich da meinem Vorredner nur anschließen, es gibt sehr unterschiedliche Rechtsssprechungen zu diesem Thema, daher solltest du dich hier beraten lassen. Grundsätzlich werden TV-Empfang und Internetempfang aber als zwei verschiedene Dinge gehandhabt und sind zu trennen.
Hast du etwas Schriftliches, in Deutschland ist es ja so, dass man alles schriftlich benötigt, dass dein Kabel-TV nicht funktioniert? Zahlst du was dafür über die Miete?
Kann der Inet-Anschluss auch über einen Anderen Provider/Verfahren durchgeführt werden?
Viel Glück
Dieda
Router: Fritz 6360
Telefon: 2x Fritz!Fon F (Firmware 01.02.44), 1 x Gigaset
Samsung UE46D6500
Pure Siesta
2 x Windows 7
1 x Windows 8
1 x XP
1 x Linux Ubuntu
1 x MK809
1 x Minix G4 ein TV soll schließlich auch Seiten komfortabel aufrufen können und laola1.tv, dvl-live.tv, ... können
[ externes Bild ]
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Re: Kabelbruch
es geht aber ums internet, er schreibt nix vom tv.guenter24 hat geschrieben:Mieter haben Anspruch auf Fernsehempfang!
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Re: Kabelbruch
Man.. dann soll er sagen seine Glotze geht nicht...weihnachtsmann hat geschrieben:es geht aber ums internet, er schreibt nix vom tv.guenter24 hat geschrieben:Mieter haben Anspruch auf Fernsehempfang!
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CableMax1000
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Re: Kabelbruch
Ach und diese Behauptung lässt sich dann auch bei einer Nachprüfung feststellen ja? Du solltest es nicht dem Smiley den du benutzt hast gleichtun, dann bleibt der Kopf auch klar. Der TE hat bis jetzt noch nichts zu einem TV Problem geschrieben, also müssen wir im Moment erstmal davon ausgehen das es keins gibt.
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Re: Kabelbruch
Wenn es ein Kabelbruch sein sollte, dann hat es auf irgendeine Art und Weise auch Auswirkungen auf TV, analog und/oder digital.Thyrael hat geschrieben:Ach und diese Behauptung lässt sich dann auch bei einer Nachprüfung feststellen ja? Du solltest es nicht dem Smiley den du benutzt hast gleichtun, dann bleibt der Kopf auch klar. Der TE hat bis jetzt noch nichts zu einem TV Problem geschrieben, also müssen wir im Moment erstmal davon ausgehen das es keins gibt.
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Re: Kabelbruch
eben! Und ohne TV auch kein (Kabel-)Internet.spooky hat geschrieben:Man.. dann soll er sagen seine Glotze geht nicht...weihnachtsmann hat geschrieben:es geht aber ums internet, er schreibt nix vom tv.guenter24 hat geschrieben:Mieter haben Anspruch auf Fernsehempfang!
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Du solltest dich von einem Mieterschutzverein beraten lassen.
Soll heißen, wenn der TE seinen Rechtsanspruch(?) auf einen funktionierenden (Kabel-)TV-Anspruch durchgesetzt hat, geht auch sein Kabel-)Internet wieder


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Re: Kabelbruch
Also ich habe nur Internet und Telefon der techniker war hir und hat zu mir auch gesagt das durch den kabelbruch analogfernsehn gerade so noch möglich währe aber Digital kann man da auch nichts mit anfangen. Internet über Kabel deutschland ist die einzige Möglichkeit für High speed internet, über Telekom ist nur ISDN möglich (Wobei mir von der hausverwaltung aus gesagt wurde das die Telekom angeblich keine telefonnummern mehr frei hat ((Klingt für mich zumindest nicht nachvolziehbar!)) ). Für tv zahle ich keine gebühren weder über die Miete noch über Kabel Deutschland.
Edit: Ich benötige keinen fernsehr und besitze auch keinen (zumindest wenn ich internet habe)
Edit: Ich benötige keinen fernsehr und besitze auch keinen (zumindest wenn ich internet habe)