unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadenersatz?
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- Registriert: 01.09.2011, 13:00
unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadenersatz?
Hallo zusammen,
da hier sicher alle genügend eigene Erfahrungen mit KD haben möchte ich meine Geschichte nur ganz kurz umreißen:
- Internetanschluss beantragt
- trotz mehrerer Aufforderungen erschien kein Techniker um den Anschluss zu schalten
- nach einigem Rumzicken hat KD tatsächlich den Widerruf schriftlich bestätigt
soweit so gut - aaaber: natürlich kamen weiterhin brav Rechnungen und Mahnungen, irgendwann wurde das Inkassounternehmen eingeschaltet usw... inzwischen wurde ein Mahnbescheid erstellt, dem wir logischerweise widersprochen haben
Im Prinzip könnte mir die ganze Nummer egal sein, ich habe eine schriftliche Bestätigung dass die Kiste widerrufen ist, sollen sie meinetwegen klagen oder was auch immer.
Blöd nur, durch diese Sache gibt's nun einen Eintrag bei Infoscore (keine Ahnung ob dann auch bei der Schufa), was zur Folge hat mit einem Kredit ist Essig.
Mal angenommen ich möchte wegen einer größeren Anschaffung einen Kredit aufnehmen, so müsste ich mich ja für einen Anbieter entscheiden der mich trotz Negativeintrag aufnimmt. Dies wäre dann natürlich ein Vertrag mit horrenden Zinsen.
Alternative wäre den Dispo anzuheben, auch mit Mordszinsen. Und das alles nur weil die Jungs bei KD zu dämlich sind.
Kann ich in so einer Situation Schadenersatz verlangen?
Für mich ist das nebenbei auch eine Rufschädigung was die da treiben. Hat da schon jemand Erfahrungen in die Richtung?
Danke für Eure Hilfe!
Gruß svx
da hier sicher alle genügend eigene Erfahrungen mit KD haben möchte ich meine Geschichte nur ganz kurz umreißen:
- Internetanschluss beantragt
- trotz mehrerer Aufforderungen erschien kein Techniker um den Anschluss zu schalten
- nach einigem Rumzicken hat KD tatsächlich den Widerruf schriftlich bestätigt
soweit so gut - aaaber: natürlich kamen weiterhin brav Rechnungen und Mahnungen, irgendwann wurde das Inkassounternehmen eingeschaltet usw... inzwischen wurde ein Mahnbescheid erstellt, dem wir logischerweise widersprochen haben
Im Prinzip könnte mir die ganze Nummer egal sein, ich habe eine schriftliche Bestätigung dass die Kiste widerrufen ist, sollen sie meinetwegen klagen oder was auch immer.
Blöd nur, durch diese Sache gibt's nun einen Eintrag bei Infoscore (keine Ahnung ob dann auch bei der Schufa), was zur Folge hat mit einem Kredit ist Essig.
Mal angenommen ich möchte wegen einer größeren Anschaffung einen Kredit aufnehmen, so müsste ich mich ja für einen Anbieter entscheiden der mich trotz Negativeintrag aufnimmt. Dies wäre dann natürlich ein Vertrag mit horrenden Zinsen.
Alternative wäre den Dispo anzuheben, auch mit Mordszinsen. Und das alles nur weil die Jungs bei KD zu dämlich sind.
Kann ich in so einer Situation Schadenersatz verlangen?
Für mich ist das nebenbei auch eine Rufschädigung was die da treiben. Hat da schon jemand Erfahrungen in die Richtung?
Danke für Eure Hilfe!
Gruß svx
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- Insider
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Re: unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadeners
solange der Techniker NIE da war, um zu installieren, verstehe ich nicht, wie dir etwas in Rechnung gestellt werden konnte.
der Vertrag beginnt erst, wenn der Techniker da war und installiert hat.
ohne Vertrag auch keine Rechnung.
Da hier ohnehin keine Rechtsberatung erfolgen darf: frag einen Anwalt
der Vertrag beginnt erst, wenn der Techniker da war und installiert hat.
ohne Vertrag auch keine Rechnung.
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- Insider
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Re: unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadeners
Was macht denn der Inkassodienstleister überhaupt geltend? Welche Vertragsbestätigungen gab es?
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- ehemals MB-Berlin
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- Wohnort: Berlin
Re: unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadeners
wenn die Installation verweigert wurde, kann es bei Verträgen aus dem Handel schon zu Vertragsstrafen kommen.weihnachtsmann hat geschrieben:solange der Techniker NIE da war, um zu installieren, verstehe ich nicht, wie dir etwas in Rechnung gestellt werden konnte.
Aber hier sind zu wenig Informationen.
Da man nur spekulieren kann, lasse ich es lieber.
Wir wissen nicht, welche Gelder die KDG geltend machen will.
Auf jedem Widerruf steht eine klausel drauf, dass bestimmte Leistungen, die schon erbracht wurden auch in Rechnung gestellt werden können.
MB-Berlin
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2 x Red Internet 200 (200000/50000)
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Re: unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadeners
da der TE nicht schreibt, das er sie verweigert hätte, kann ich also davon ausgehen, das wie folgt: man macht nen Vertrag im Handel, der Techniker will nie installieren und der Kunde zahlt ne Vertragsstrafe?!MB-Berlin hat geschrieben: wenn die Installation verweigert wurde, kann es bei Verträgen aus dem Handel schon zu Vertragsstrafen kommen.
Aber hier sind zu wenig Informationen.
Da man nur spekulieren kann, lasse ich es lieber.
Wir wissen nicht, welche Gelder die KDG geltend machen will.
Auf jedem Widerruf steht eine klausel drauf, dass bestimmte Leistungen, die schon erbracht wurden auch in Rechnung gestellt werden können.
MB-Berlin
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Re: unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadeners
Also doch Glaskugel:
Der TE schrieb
Man liest gerne von "erforderlichen Kabelanschluss" oder einem Filter. Könnte es demnach sein, dass es darauf hinausläft, dass
Daher ja meine Nachfrage:
Der TE schrieb
Nur Internetanschluss?- Internetanschluss beantragt
- trotz mehrerer Aufforderungen erschien kein Techniker um den Anschluss zu schalten
- nach einigem Rumzicken hat KD tatsächlich den Widerruf schriftlich bestätigt
Man liest gerne von "erforderlichen Kabelanschluss" oder einem Filter. Könnte es demnach sein, dass es darauf hinausläft, dass
seine Ursache im nicht widerrufenen Kabelanschluss hat? Für diese Bereitstellung ist ein Techniker nicht unbedingt erforderlich, von einem Filter ist auch keine Rede bislang. Genauer gesagt vom Kabelanschluss grundsätzlich nicht.soweit so gut - aaaber: natürlich kamen weiterhin brav Rechnungen und Mahnungen, irgendwann wurde das Inkassounternehmen eingeschaltet usw... inzwischen wurde ein Mahnbescheid erstellt, dem wir logischerweise widersprochen haben
Daher ja meine Nachfrage:
Andere Varianten gibt es auch noch, aber wie MB-Berlin schon schrieb:Was macht denn der Inkassodienstleister überhaupt geltend? Welche Vertragsbestätigungen gab es?
Aber hier sind zu wenig Informationen.
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Re: unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadeners
Ja. Durchaus möglich.weihnachtsmann hat geschrieben:da der TE nicht schreibt, das er sie verweigert hätte, kann ich also davon ausgehen, das wie folgt: man macht nen Vertrag im Handel, der Techniker will nie installieren und der Kunde zahlt ne Vertragsstrafe?!MB-Berlin hat geschrieben: wenn die Installation verweigert wurde, kann es bei Verträgen aus dem Handel schon zu Vertragsstrafen kommen.
Aber hier sind zu wenig Informationen.
Da man nur spekulieren kann, lasse ich es lieber.
Wir wissen nicht, welche Gelder die KDG geltend machen will.
Auf jedem Widerruf steht eine klausel drauf, dass bestimmte Leistungen, die schon erbracht wurden auch in Rechnung gestellt werden können.
MB-Berlin
Schließlich ist das Widerrufsrecht nur eingeführt worden, damit man Zeit hat, sich ausführlich schlau zu machen - so, wie das damals im Handel der Hall war und nicht beim "Haustürdrücker". Deswegen.
Ja, kann schon sein.
kabelmensch.de
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Re: unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadeners
Solange der Forderung wiedersprochen bzw unberechtigt ist und KDG diese nicht erfolgreich im Mahnverfahren gerichtlich geltend machen konnte
ist eine Übermittlung an die Schufa oder andere Auskunftstein rechtswidrig.
ist eine Übermittlung an die Schufa oder andere Auskunftstein rechtswidrig.
RTL . Und ihr Hirn schaltet ab !
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Re: unberechtigte Forderungen -> Schufaeintrag -> Schadeners
Kabelmensch hat geschrieben: Ja. Durchaus möglich.
Schließlich ist das Widerrufsrecht nur eingeführt worden, damit man Zeit hat, sich ausführlich schlau zu machen - so, wie das damals im Handel der Hall war und nicht beim "Haustürdrücker". Deswegen.
Ja, kann schon sein.
hmm ok danke.
ich weiß schon, warum ich nie einen Vertrag im Laden abschliessen würde ( und jetzt kommt mir nicht mit dem Einkaufsbon/Vertrag von Netto und Aldi )