"Deutsche Staatshilfen für Privatsender zur Umstellung
auf das digitale Antennenfernsehen (DVB-T) verstoßen
gegen EU-Recht. Dies entschieden die Richter des Europäischen
Gerichtshofs (EuGH) am 15. September in
Luxemburg. Damit bestätigten sie ein früheres Urteil
des EU-Gerichts erster Instanz (Rechtssache C-544/09)."
Quelle: Digitalmagazin_20110919, S. 4
Urteil zum Nachlesen: http://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/ dort bei "Rechtssache" C-544/09 eintrage.
Beihilfen für DVB-T Unrechtmäßig
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