Hallo,
ich habe schon eine Menge Themem gelesen, aber immer noch keine brauchware Antwort gefunden.
Es steht ein Umzug in einen anderen Ort bevor. Momentan habe ich nur TV (digital) über Kabeldeutschland abgeschlossen.
Im kompletten neuen Wohnort gibt es generell keine Kabelverfügbarbeit...werde auf Sat-Schüssel umsteigen.
Ist dies nun ein Sonderkündigungsgrund oder muss ich auf Kulanz seitens KD hoffen? Wie stelle ich moch am geschicktesten an, oder pocht KD immer auf die Vertragslaufzeit?
mfg
Maik
Kündigung bei Umzug möglich? Neuer Wohnort hat kein Kabel...
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Die HD-Sender von RTL werden bei Vodafone Kabel Deutschland nur auf Smartcards des Typs D03, D08, G02 oder G09 freigeschaltet (nicht auf D02/D09!). Weitere Informationen hier!
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Bei Empfangsproblemen lohnt sich u.U. ein Blick in diesen Thread bzw. in den dort verlinkten Helpdesk-Artikel.
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Re: Kündigung bei Umzug möglich? Neuer Wohnort hat kein Kabe
Kurze Antwort: JA, heißt: Du hast ein Sonderkündigungsrecht 

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Re: Kündigung bei Umzug möglich? Neuer Wohnort hat kein Kabe
Bitte beachten, daß in diesem Falle die Kündigung in Schriftform erfolgen muß, also mit Unterschrift!Bubblegum hat geschrieben:http://helpdesk.kdgforum.de/wiki/Tipps_ ... .BCndigung
Im Gegensatz dazu genügt für eine ordentliche (vertragsgemäße) Kündigung die Textform.

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Re: Kündigung bei Umzug möglich? Neuer Wohnort hat kein Kabe
Super, danke!
Dann müsste meiner Kündigung ja nichts im Wege stehen. Muss halt nur nach dem Umzug die Meldebestätigung an KD senden.....das was.
Dann müsste meiner Kündigung ja nichts im Wege stehen. Muss halt nur nach dem Umzug die Meldebestätigung an KD senden.....das was.
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Re: Kündigung bei Umzug möglich? Neuer Wohnort hat kein Kabe
Stimmt so nicht, die Kündigung egal ob auf Grund Umzug in nicht versorgtes Gebiet oder zum Laufzeitende ist immer in Textform zu erbringen.guenter24 hat geschrieben:Bitte beachten, daß in diesem Falle die Kündigung in Schriftform erfolgen muß, also mit Unterschrift!
Im Gegensatz dazu genügt für eine ordentliche (vertragsgemäße) Kündigung die Textform.
Siehe AGB - Vertragslaufzeit und Kündigung
8.3. Die Kündigung ist in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail) zu erklären.
Es reicht auch in diesem Fall eine E-Mail mit Nachweis des Umzuges in Form einer Meldebscheinigung oder Kopie des Mietvertrages.
@ Freakrr
Wenn du also bereits den Mietvertrag hast, der die neue Adresse und das Einzugsdatum ausweist, dann kannst du auch bereits jetzt zum Umzugstermin kündigen.
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Re: Kündigung bei Umzug möglich? Neuer Wohnort hat kein Kabe
In der Verlinkung von Bubblegum ist zu lesen:Scraby hat geschrieben:Stimmt so nicht, die Kündigung egal ob auf Grund Umzug in nicht versorgtes Gebiet oder zum Laufzeitende ist immer in Textform zu erbringen.guenter24 hat geschrieben:Bitte beachten, daß in diesem Falle die Kündigung in Schriftform erfolgen muß, also mit Unterschrift!
Im Gegensatz dazu genügt für eine ordentliche (vertragsgemäße) Kündigung die Textform.
Siehe AGB - Vertragslaufzeit und Kündigung
8.3. Die Kündigung ist in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail) zu erklären.
Es reicht auch in diesem Fall eine E-Mail mit Nachweis des Umzuges in Form einer Meldebscheinigung oder Kopie des Mietvertrages.
Vorzeitige Kündigung
Liegt ein außergewöhnlicher Kündigungsgrund vor und wird dieser angezeigt, wird das Vertragsverhältnis ohne Berücksichtigung der vereinbarten Mindest- oder Folgelaufzeit beendet. Auch hier gilt die Schriftform,
und
Kündigung
Dazu aus den AGB der KD: "Die Kündigung ist in Textform (z. B. per Brief, Telefax, E-Mail) zu erklären."
Wenn es in den AGB anders steht, ok, dann ist wohl der Eintrag im Helpdesk nicht richtig.

http://de.wikipedia.org/wiki/Schriftform
http://de.wikipedia.org/wiki/Textform
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Re: Kündigung bei Umzug möglich? Neuer Wohnort hat kein Kabe
Ich verwirr mal komplett: Für die Kündigung gilt die Textform. Ein Nachweis wird nur in Schriftform anerkannt ...
Nette Spitzfindigkeit der Juristerei. Tatsächlich gibt es wohl einen Unterschied, auf den KD jedoch letztendlich nicht besteht. Die Kündigung muß durch den Vertragspartner (oder nach Anzeige durch einen Bevollmächtigten) erfolgen oder mindestens ihm zugeordnet werden können. Ist ein zusätzlicher Nachweis gefordert, muß dieser der jeweiligen Rechtsnorm genügen.
Nette Spitzfindigkeit der Juristerei. Tatsächlich gibt es wohl einen Unterschied, auf den KD jedoch letztendlich nicht besteht. Die Kündigung muß durch den Vertragspartner (oder nach Anzeige durch einen Bevollmächtigten) erfolgen oder mindestens ihm zugeordnet werden können. Ist ein zusätzlicher Nachweis gefordert, muß dieser der jeweiligen Rechtsnorm genügen.
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Re: Kündigung bei Umzug möglich? Neuer Wohnort hat kein Kabe
Ich sag mal so:Bubblegum hat geschrieben:Ich verwirr mal komplett: Für die Kündigung gilt die Textform. Ein Nachweis wird nur in Schriftform anerkannt ...
Nette Spitzfindigkeit der Juristerei. Tatsächlich gibt es wohl einen Unterschied, auf den KD jedoch letztendlich nicht besteht. Die Kündigung muß durch den Vertragspartner (oder nach Anzeige durch einen Bevollmächtigten) erfolgen oder mindestens ihm zugeordnet werden können. Ist ein zusätzlicher Nachweis gefordert, muß dieser der jeweiligen Rechtsnorm genügen.
Mit der Schriftform ist man immer richtig!