Frage - (außerordentlich) Kündigung/Unklare Vertragslaufzeit

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Tirob
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Frage - (außerordentlich) Kündigung/Unklare Vertragslaufzeit

Beitrag von Tirob »

Moin Leute,

ich habe einen kleinen "Interessenkonflikt" mit der Kompetenzkompanie von KD bezüglich meiner Vertragskonditionen und benötige eure Erfahrung/Hilfe.

Da ich seit Längerem störende Verbindungsausfälle (Internetverbindung ist in unregelmäßigen Abständen (15 Minuten - 2 Stunden) für ca. 2 Minuten weg) habe, möchte ich nun diesen Vertrag kündigen.
Ein Techniker war bereits bei mir - er wusste um das Problem, hat auch einen Verdacht ("Verteiler 2 Straßen weiter vllt defekt"), konnte mein Problem allerdings nicht lösen.

Erst einmal die Fakten:

- Vertrag Internet&Telefon 6 Plus
- Abschluss Sep 2010
- Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate
- Vertragsverlängerungskonditionen: ?

Und genau hier sitzt mein Problem: Weder in den, auf meinen Vertrag bezogenen, AGBs (Stand: Juni 2010) noch in meinem Vertrag ("Zusammenfassung Ihrer Auftragsdaten"->"Auftragsdetails") ist die Vertragsverlängerung definiert.

Nun habe ich bei KD angerufen um Klarheit zu schaffen. Nach mehreren ausgesprochen unfreundlich unwissenden Mitarbeitern wurde ich an die zwar freundlichere, aber gleichermaßen kompetente Abteilungsleitern weitergeleitet.
Der letzte Satz war: "Wenden Sie sich bitte schriftlich an die betreffende Abteilung".

In den AGBs findet sich allerdings ein weiterer Vermerk:

AGBs "Internet&Telefon", Kabel Deutschland, Stand: Juni 2010:

10.1.: "[...] Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag oder den dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist."

LB/PL = Leistungsbeschreibung/Preisliste

In denen habe ich, im Kleingedruckten, den Vermerk der Laufzeitverlängerung um 12 Monate gefunden - nachdem ich diese Zettel aus den Akten herausgekramt habe.

In den aktuellen AGBs ist die Laufzeitverlängerung sofort ersichtlich.

Ist diese Verschachtelung (meiner meiner Meinung nach eine vorsätzliche Irreführung!) rechtens oder inzwischen per Gerichtsbeschluss als Täuschung zu betrachten (nicht umsonst hat KD die AGBs geändert)?
Auf diese Weise käme ich ausgesprochen schnell aus meinem Vertrag.

Andernfalls würde ich von dem Vertrag aufgrund von Schlechtleistung zurücktreten - welchen Weg muss ich hierzu wählen? (Möglichkeit der Nachbesserung einräumen + Fristsetzung?, Techniker war schon vor Ort)

Auskotzen beruhigt!
Tirob
Fabian
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Re: Frage - (außerordentlich) Kündigung/Unklare Vertragslauf

Beitrag von Fabian »

Tirob hat geschrieben: In den AGBs findet sich allerdings ein weiterer Vermerk:

AGBs "Internet&Telefon", Kabel Deutschland, Stand: Juni 2010:

10.1.: "[...] Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag oder den dazugehörigen LB/PL, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist."
Das steht auch in der aktuellen AGB für Internet/Phone.
Tirob hat geschrieben:In den aktuellen AGBs ist die Laufzeitverlängerung sofort ersichtlich.
Ja, da steht:
10.2.
Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 oder 24 Monaten verlängern sich jeweils um
weitere 12 Monate, wenn sie nicht rechtzeitig zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt
werden: Bei einer Mindestvertragslaufzeit von mehr als 12 Monaten beträgt die
Kündigungsfrist jeweils 3 Monate zum Laufzeitende, bei einer Mindestvertragslaufzeit von bis
zu 12 Monaten jeweils 6 Wochen zum Laufzeitende.
Tirob hat geschrieben:Ist diese Verschachtelung (meiner meiner Meinung nach eine vorsätzliche Irreführung!) rechtens oder inzwischen per Gerichtsbeschluss als Täuschung zu betrachten (nicht umsonst hat KD die AGBs geändert)?
Die AGB gilt sowohl für Verträge mit Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten als auch für Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.

Wo ist da ein Widerspruch zu anderen Vertragsdokumenten wie Angebot, Leistungsbeschreibung oder Preisliste ?
Tirob
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Re: Frage - (außerordentlich) Kündigung/Unklare Vertragslauf

Beitrag von Tirob »

Wo ist da ein Widerspruch zu anderen Vertragsdokumenten wie Angebot, Leistungsbeschreibung oder Preisliste ?
Es ist kein Widerspruch - davon habe ich nichts gesagt - sondern eine Aufteilung der Vertragsinhalte auf viele Dokumente, die ich für unzulässig halte. Ich habe doch den Angebots-Flyer nicht immer zur Hand, sondern gehe in den Shop, informiere mich über das Angebot, lese mir die AGB und besonders meine Vertragsdetails durch und entscheide mich dann für oder gegen das Angebot. In dem Verkaufsgespräch gab es KEINEN Verweis auf die Art der Vertragsverlängerung - natürlich hätte ich genauer lesen sollen, nur halte ich diese Art der Informationsverpackung und die bewusste Vermeidung der Erwähnung dieser nichts desto trotz für Irrefühung!

Beispiel: Ich gehe in ein Elektrofachgeschäft, kaufe einen USB-Stick und nach einem Jahr bekomme ich einen neuen Stick zugeschickt, den ich bezahlen muss - weil auf Seite 300 auf der Homepage des Anbieters im Kleingedruckten unter Punkt 25.a.II. der Verweis auf Dokument 3-5 zu finden ist, in dem widerum steht, mir würde ein weitere, kostenpflichtiger Stick zugesand werden.

Natürlich sagt jeder: "Beschiss!" - und ich bewerte die Vertragsschachtelung bei KD gleich.
Die AGB gilt sowohl für Verträge mit Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten als auch für Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.
Für meinen Vertrag sind jegliche Änderungen der AGB bezüglich Vertragslaufzeit/-verlängerung ohne Information an mich unzulässig:

AGB "Internet & Telefon", Kaben Deutschland, Stand: Juni 2010:

11.1. a) "Kabel Deutschland ist berechtigt, weniger gewichtige Bestimmungen dieser AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrags bestreffen."

Somit sind die aktuellen AGB in diesem Punkt - da ich nicht informiert wurde - NICHT auf meinen Vertrag beziehbar.

Es bleibt also die Frage: Ist diese Verschachtelung von Inforamtionen zulässig oder unzulässig?

Sofern zulässig - welchen Weg muss ich einschlagen, um über die technischen Störung aus dem Vertrag herauszukommen?

Fakt ist: Schlechte Leistung, mangelnde Trasparenz, unfreundlicher Kundendienst (inkl. "Grenzbeleidigungen" seitens KD) - Kabel Deutschland ist kein Unternehmen, mit dem ich weiter in Verbindung stehen will!
Newty
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Re: Frage - (außerordentlich) Kündigung/Unklare Vertragslauf

Beitrag von Newty »

Tirob hat geschrieben:
Wo ist da ein Widerspruch zu anderen Vertragsdokumenten wie Angebot, Leistungsbeschreibung oder Preisliste ?
Es ist kein Widerspruch - davon habe ich nichts gesagt - sondern eine Aufteilung der Vertragsinhalte auf viele Dokumente, die ich für unzulässig halte.
Und das fällt dir jetzt ein? Es hat dich ja bei Vertragsschluss nicht gestört.
Ich habe doch den Angebots-Flyer nicht immer zur Hand, sondern gehe in den Shop, informiere mich über das Angebot, lese mir die AGB und besonders meine Vertragsdetails durch
Wo ein Verweis auf ein weiteres Dokument drin steht, welches dir nicht vorliegt, da unterschreibt man doch nicht.
Beispiel: Ich gehe in ein Elektrofachgeschäft, kaufe einen USB-Stick und nach einem Jahr bekomme ich einen neuen Stick zugeschickt, den ich bezahlen muss - weil auf Seite 300 auf der Homepage des Anbieters im Kleingedruckten unter Punkt 25.a.II. der Verweis auf Dokument 3-5 zu finden ist, in dem widerum steht, mir würde ein weitere, kostenpflichtiger Stick zugesand werden.
Der Vergleich zieht nicht. Bei Kauf einer Sache ist davon auszugehen, dass keine besonderen Pflichten zu erfüllen sind. Bei Abschluss eines Dauerschuldverhältnisses ist jedoch davon auszugehen, dass beide Vertragsparteien besondere Rechte und Pflichten haben, die über die bloße Übereignung einer Sache hinausgehen.

Es ist in den Vertragsbedingungen ein deutlicher Hinweis in den ersten 2 Absätzen zu finden. Die LB/PL wird mit den AGB und der Auftragsbestätigung bei jedem Vertragssschluss mitgeschickt. Zu recht, denn für jede Angebotsänderung die AGB zu ändern wäre unverhältnismäßig.
Sofern zulässig - welchen Weg muss ich einschlagen, um über die technischen Störung aus dem Vertrag herauszukommen?
  • Störungsprotokoll
  • Frist zur Behebung setzen
  • Wenn keine Behebung möglich, fristlos kündigen
  • Für weiteres steht dir sicherlich dein Anwalt zur Verfügung
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Tirob
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Re: Frage - (außerordentlich) Kündigung/Unklare Vertragslauf

Beitrag von Tirob »

Wo ist da ein Widerspruch zu anderen Vertragsdokumenten wie Angebot, Leistungsbeschreibung oder Preisliste ?
Es ist kein Widerspruch - davon habe ich nichts gesagt - sondern eine Aufteilung der Vertragsinhalte auf viele Dokumente, die ich für unzulässig halte.
Und das fällt dir jetzt ein? Es hat dich ja bei Vertragsschluss nicht gestört.
Wo ein Verweis auf ein weiteres Dokument drin steht, welches dir nicht vorliegt, da unterschreibt man doch nicht.
Natürlich hätte ich - wie ich schon sagte - damals genauer hinsehen sollen. Aber es war das Unternehmens-Image/die Beratung von dem/der ich mich hab blenden lassen, gepaart mit einer ordentlichen Portion Gutgläubigkeit. Dazu habe ich noch nie von davon gehört, dass solche Konsumentenverunsicherungen (meine Meinung) legal sind.

Dazu kommt ein Beratungsgespräch mit KD, dass ich wegen meiner nachträglichen Verunsicherung iniziierte, in dem mir gesagt wurde, ich könnte bei meinem Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zum Monatsende kündigen - dieses Gespräch ist nicht verwendbar, da ich es nicht aufgezeichnet habe, hat mich aber beruhight den Vertrag sicheren Gewissens weiterlaufen lassen.
Zu recht, denn für jede Angebotsänderung die AGB zu ändern wäre unverhältnismäßig.
Welches Verhältnis? Es wäre fair und transparent - also kundenorientiert.

Ob dumm oder gutgläubig - es geht mir nicht um die Bewertung meines Verhaltens, sondern um die Möglichkeit aus dem Vertrag herauszukommen.
Sofern zulässig - welchen Weg muss ich einschlagen, um über die technischen Störung aus dem Vertrag herauszukommen?
  • Störungsprotokoll
  • Frist zur Behebung setzen
  • Wenn keine Behebung möglich, fristlos kündigen
  • Für weiteres steht dir sicherlich dein Anwalt zur Verfügung
Danke dafür, aber:

- Wie erstelle ich/wo finde ich das Störungsprotokoll?
- Frist setzten - ist ein Zeitraum von 2 Wochen ordentlich?

Tirob
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Re: Frage - (außerordentlich) Kündigung/Unklare Vertragslauf

Beitrag von Fabian »

Eine Aufteilung der Vertragsinhalte auf verschiedene Dokument gibt es sehr häufig. Wenn es Widersprüche zwischen den Dokumenten gibt, gibt es eine Rangordnung, aus der dann hervorgeht, welche der Festlegungen gilt.
Häufig gibt es das auch bei Bundes- oder Landesgesetzen, die nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen.
Im Landesgesetz von Hessen gibt es immer noch die Todesstrafe, die im Bund längst abgeschafft ist.

In Verkaufsgesprächen werden nicht immer alle Bedingungen erläutert. Die Frage, wie man aus dem Vertrag wieder herauskommt, sollte sicher mit erläutert werden. Ein nicht optimale Beratung wird aber nur sehr schwer als ausserordentlicher Kündigungsgrund herhalten können.
Ich würde jedenfalls deswegen nicht vor Gericht ziehen.
Somit sind die aktuellen AGB in diesem Punkt - da ich nicht informiert wurde - NICHT auf meinen Vertrag beziehbar.
Ja, dann kündige doch nach den Bedingungen der alten AGB. Ich kenne die nicht.
Es bleibt also die Frage: Ist diese Verschachtelung von Inforamtionen zulässig oder unzulässig?
Sofern zulässig - welchen Weg muss ich einschlagen, um über die technischen Störung aus dem Vertrag herauszukommen?
Die Verschachtelung sehe ich nicht als Kündigungsgrund an, die vor Gericht Bestand hätte.
Bei technischen Störungen kannst du als Kunde Abhilfe verlangen und, wenn die kein Erfolg hat, kündigen.
Frist setzen, um der Firma Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, ist dabei sinnvoll.
Alle anderen von dir geschilderten Gründe sind m.E lediglich Gründe für eine ordentliche Kündigung.