was bedeutet der unter 4.1.2a) (AGB_Internet_Telefon.pdf) gelistete Nebensatz
?- vorbehaltlich des Nachweises entstandener höherer Kosten -
Mir erscheinen die € 7,50 hoch und ich suche gerade nach einer Möglichkeit durch irgendetwas in den AGB diese evtl. einzusparen. Das Konto war aus versehen nicht gedeckt und sowas passiert schonmal, mei das ist halt nicht schön aber wir sind ja keine Roboter. Gut, ich habe sowohl AGB als auch der Preisliste (PL) bei Vertragsabschluss zugestimmt. Somit ist das abbuchen von Mehrkosten erlaubt.
Ich wollte gerne wissen ob der obige Nebensatz bedeutet, dass man als Kunde nachweisen kann dass die besagten Mehrkosten von € 7,50 durch die Rücklastschrift bei der eigenen Bank garnicht entstanden sind und damit das Geld behalten kann oder ob der Satz bedeutet, dass KabelDeutschland u.U. nachweisen könnte, dass ihm noch höhere Kosten als € 7,50 entstanden sind und diese einfordern dürfte? Ich konnte den Satz einfach noch nicht verstehen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit sich als Kunde gegen die Pauschale zu wehren? Wie gesagt, so etwas kann schonmal passieren, davon ist keiner zu Schaden gekommen. Man könnte nachsichtig sein, Kulaz bemühen usw. Aber gibt es vielleicht auch Stichhaltigere Argumente?
Danke im Vorraus für Meinungen dazu oder wenn jemand neues Wissen beisteuern kann ist das auch sehr gerne gelesen von mir.
Viele Gruesse,
pancake