Verlässlichkeit des Verfügbarkeitschecks

Hier ist Platz für alle Themen, die Produkte, Verträge und Allgemeines im Zusammenhang mit Internet und Telefonie via Vodafone Kabel Deutschland, Vodafone West, der Vertriebsmarke „eazy“ bzw. O2 betreffen.
Forumsregeln
Forenregeln


Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
goebelmeier
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 26.03.2012, 18:00

Verlässlichkeit des Verfügbarkeitschecks

Beitrag von goebelmeier »

Hallo zusammen,

seitdem Kabel Deutschland mit 100MBit/s verfügbar ist, juckt es mir in den Fingern. Nun steht im Spätsommer möglicherweise ein Umzug an und ich würde präferiert gern Kabel Deutschland Kunde werden. Ich habe eine Wohnung besichtigt, in der momentan noch die Vormieterin wohnt und sie mal angesprochen, ob sie Kabel Deutschland Kunde wären. Sie sagte mir, sie selbst würden nur per DVB-T fernsehen und herkömmliches DSL verwenden. Der Vermieter wäre wohl nicht so gut auf KDG zu sprechen, da irgendeine Vormieterin Probleme gehabt hätte.
Nun habe ich Dussel verpasst, mal nachzuschauen ob überhaupt irgendwie eine Koax-Leitung in die Wohnung geht und habe mal online die Verfügbarkeit gecheckt. Dort ist zu lesen: An Ihrer Adresse ist Kabel Deutschland verfügbar. Ausserdem wurde mir auch die 100 MBit/s Variante als Option angeboten. Das Haus ist ein Zwei-Parteien-Haus.
Kann ich nun darauf bauen, dass keine baulichen Maßnahmen durchzuführen sind, die Vermieter-seitig abzunicken sind? Wenn nein, kann ich die Bestellung canclen, wenn mir später seitens KDG gesagt wird, dass es zu Baumaßnahmen kommt und der Vermieter nicht einlenkt? Ich würde erstmal versuchen dem Vermieter alles transparent und vollumfänglich zu erklären um ihn zum einlenken zu bringen, aber ich kann bisher noch nicht absehen, wie sehr er da mit sich reden lässt.

Vielen Dank im Voraus für eure Mühen!
Newty
Insider
Beiträge: 6364
Registriert: 12.02.2010, 15:56

Re: Verlässlichkeit des Verfügbarkeitschecks

Beitrag von Newty »

goebelmeier hat geschrieben: Kann ich nun darauf bauen, dass keine baulichen Maßnahmen durchzuführen sind, die Vermieter-seitig abzunicken sind? Wenn nein, kann ich die Bestellung canclen, wenn mir später seitens KDG gesagt wird, dass es zu Baumaßnahmen kommt und der Vermieter nicht einlenkt?
Wenn es zu Baumaßnahmen kommen muss, denen ein Dritter nicht zustimmt, kann der Vertrag seitens Kabel Deutschland nicht erfüllt werden und ist damit gegenstandslos. Wenn KDG nicht liefern kann, kann man dir auch nichts in Rechnung stellen.

Mein Tipp hier ist: Zuerst nur Internet bestellen, das hat die höchsten Anforderungen, KDG kümmert sich bis zur Dose in deiner Wohnung um die Installation. Bei Fernsehen ist der Punkt, zu dem das Signal geliefert wird, der Übergabepunkt im Keller, der laut Verfügbarkeitsabfrage vorhanden ist. Wenn kein Kabel liegt, musst du dich drum kümmern, dass du nicht nur im Keller Fernsehen kannst.
Ich würde erstmal versuchen dem Vermieter alles transparent und vollumfänglich zu erklären um ihn zum einlenken zu bringen, aber ich kann bisher noch nicht absehen, wie sehr er da mit sich reden lässt.[/qoute]
Das ist sowieso die beste Idee. Wenn du scheiterst, kannst du immer noch hoffen, dass ein Medienberater die ganze Sache noch ein wenig Vermieterfreundlich erklärt.
Mit Glasfaser in den Keller
[ externes Bild ]
goebelmeier
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: 26.03.2012, 18:00

Re: Verlässlichkeit des Verfügbarkeitschecks

Beitrag von goebelmeier »

Vielen Dank für deine umfangreichen Ausführungen. Aber darauf bauen, dass bei dieser Antwort des Verfügbarkeitschecks nichts gemacht werden muss, kann ich nicht, richtig?
Newty
Insider
Beiträge: 6364
Registriert: 12.02.2010, 15:56

Re: Verlässlichkeit des Verfügbarkeitschecks

Beitrag von Newty »

goebelmeier hat geschrieben:Aber darauf bauen, dass bei dieser Antwort des Verfügbarkeitschecks nichts gemacht werden muss, kann ich nicht, richtig?
Genau so ist es leider. Am besten den Vermieter fragen, ob er eine "Multimediagestattung" für Kabel unterschrieben hat. Wenn das der Fall ist, darf KDG notwendige Umrüstungen - für den Vermieter kostenlos - durchführen.

Wie gesagt, wenn du nicht mehr weiter weist - menschlich oder fachlich - kann dir ein Medienberater vor Ort eventuell helfen. Der sollte vor Ort genau sagen können, was wie wo verändert werden muss, damit du Kabel bekommst und dein Vermieter nicht mit "die kommen und machen irgendwas und am Ende haben die gepfuscht" im Bauch unterschreibt...
Mit Glasfaser in den Keller
[ externes Bild ]