Restlaufzeitprogramm

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leberblume
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Restlaufzeitprogramm

Beitrag von leberblume »

Hallo liebe Mitforenten,

habe bei KD Internet- und Telefonie bestellt und das relativ früh, denn mir wurde vonseiten der telef. Bestellannahme ein Restlaufzeitprogramm zugesichert, welches mir die 6-monatige Doppelbelastung (Telekom/KD) ersparen soll.

Beim Altanbieter Telekom bin ich erst per 20. März 2013 weg, die Auftragsbestätigung woraus das hervorgeht habe ich KD zugesandt, ebenfalls den unterschriebenen Portierungsauftrag.

Bedeutet: meine bereits "jetzt" erfolgte Bestellung ist ausschließlich deshalb erfolgt, weil mir die telef. Bestellannahme das Restlaufzeitprogramm von 6 Monaten (Gebührenfreiheit die ersten 6 Monate nach Installation) telef. zugesichert hat.

Der Haken allerdings ist, in der schriftlichen Auftragsbestätgung wird dieses Restlaufzeitprogramm, das ja Bestandteil meiner Bestellung ist, nicht erwähnt und auf meine schriftliche Aufforderung diese Bestätigung nachzureichen, teilt mir KD mit, daß ich selber kündigen soll (obwohl ich ja meine Rufnummer mitnehmen will und das dazu erforderliche von mir unterschriebene Portierungsformulöar bereits bei KD vorliegt.)

Die Telekom hat einen Monat Kündigungsfrist, bedeutet sie wird meine Kündigung - falls ich aktuell also 10 Monate vor der Zeit kündigen sollte, ganz sicher nicht schon jetzt bearbeiten bzw. bestätigen, sondern erst termingerecht und das wäre nächstes Jahr im Januar/Februar 2013.

Fazit: so wie sich mir das darstellt, würde ich ohne eine schriftliche Bestätigung des mir telef. zugesagten Restlaufzeitprogramms hinter einer Gutschrift der 6-monatigen Grundgebühr hinterherlaufen, wenn ich sie denn überhaupt geltend machen kann, wenn ich nichts Schriftliches in Händen habe.

Dieses angebotene sogenannte Restlaufzeitprogramm ist allerdings die VORAUSSETZUNG, daß ich schon jetzt die Bestellung erteilt habe, aber es scheint auf wacklingen Füßen zu stehen, weil man sich weigert die telef. Zusage auch schriftlich zu bestätigen.

Was tun?
Servus Inge
Newty
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Re: Restlaufzeitprogramm

Beitrag von Newty »

leberblume hat geschrieben: Der Haken allerdings ist, in der schriftlichen Auftragsbestätgung wird dieses Restlaufzeitprogramm, das ja Bestandteil meiner Bestellung ist, nicht erwähnt und auf meine schriftliche Aufforderung diese Bestätigung nachzureichen, teilt mir KD mit, daß ich selber kündigen soll (obwohl ich ja meine Rufnummer mitnehmen will und das dazu erforderliche von mir unterschriebene Portierungsformulöar bereits bei KD vorliegt
Die Portierung und damit die automatische Kündigung erfolgt erst mit Installation. Erst wenn die Telekom mit der Portierungsantwort bestätigt, dass du einen Vertrag hast, kann dir das Restlaufzeitprogramm gebucht werden. Dass du nun vorher kündigen sollst, damit man, deinen Fall wie vorgegeben bearbeiten kann, ist dann nur verständlich... Sobald das der Fall ist, sollte dir bestätigt werden können, dass du für die Zeit zwischen Installation und dem Ende des Telekomvertrages eine Gutschrift erhälst.
Die Telekom hat einen Monat Kündigungsfrist, bedeutet sie wird meine Kündigung - falls ich aktuell also 10 Monate vor der Zeit kündigen sollte, ganz sicher nicht schon jetzt bearbeiten bzw. bestätigen, sondern erst termingerecht und das wäre nächstes Jahr im Januar/Februar 2013.
Auch wenn da TK-Unternehmen recht gerne noch die Rückgewinnungsmaschinerie einsetzen: Die Kündigung ist wirksam, sobald sie zugeht. Eine Zustimmung des Gekündigten ist nicht erforderlich...
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leberblume
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Re: Restlaufzeitprogramm

Beitrag von leberblume »

Erst wenn die Telekom mit der Portierungsantwort bestätigt, dass du einen Vertrag hast, kann dir das Restlaufzeitprogramm gebucht werden.
Es geht mir nicht ums BUCHEN, sondern um eine "schriftliche Fixierung" dessen was mir telefonisch zugesichert wurde. Inwieweit und wann das dann in der Praxis vollzogen wird, ist aktuell eher zweitrangig. Es ist doch üblich daß telefonische Vereinbarungen - und um eine solche handelt es sich - schriftlich bestätigt werden. Nicht mehr und nicht weniger.
Auch wenn das TK-Unternehmen recht gerne noch die Rückgewinnungsmaschinerie einsetzen: Die Kündigung ist wirksam, sobald sie zugeht. Eine Zustimmung des Gekündigten ist nicht erforderlich.
Aber genau die verlangt KD von mir, (Schreiben habe ich heute erhalten) ich soll eine Kopie der Kündigungsbestätigung des Altanbieters (Telekom) zusenden erst dann würde ich die Bestätigung der Nichtberechnung der 6-monatigen Gebühr bzw. des Restlaufzeitprogamms erhalten.

Und was ist mit der Rufnummerportierung, die soll ja nur möglich sein wenn nicht der Kunde selber, sondern der Neuanbieter (KD) kündigt.

Was sind das für Ungereimtheiten mit denen ich aktuell zu tun habe?
Servus Inge
carsten65
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Re: Restlaufzeitprogramm

Beitrag von carsten65 »

Bei mir stand es auch nicht bei der schriftlichen 'Zusammenfassung der Auftragsdaten' dabei, sondern im Anschreiben dazu. (Eine gute Wahl - superschnell... // auf der Rückseite).
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leberblume
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Re: Restlaufzeitprogramm

Beitrag von leberblume »

carsten65 hat geschrieben:Bei mir stand es auch nicht bei der schriftlichen 'Zusammenfassung der Auftragsdaten' dabei, sondern im Anschreiben dazu. (Eine gute Wahl - superschnell... // auf der Rückseite).
Richtig, das Schreiben habe ich ebenfalls mit der Auftragsbestätigung erhalten, das habe ich wohl übessehen.

Also mein Fehler, es steht nicht da daß ich selber kündigen soll, ich hatte es nur so verstanden, bin davon ausgegangen daß eine Kündiungsbestätigung vonseiten des Altanbieters (Telekom in meinem Fall) nur bei einer Selbstkündigung erfolgt.

Daher - alles geklärt, werde wenn ich die Kündigungsbestätigung vonseiten der Telekom erhalten habe, diese in Kopie an KD weiterreichen.

Herzlichen Dank für Eure Hilfe.
Servus Inge