Kann mir jemand helfen?
Ich habe meinen Kabelvertrag fristgerecht gekündigt,( bis 31.5.12 ) eine Bestätigung bekommen. Nun möchte ich meine Telefonnummer mitnehmen, da bekomme ich ein schreiben in dem steht das sich bei Rufnummermitnahme der Vertrag bis Oktober verlängert. Das ist doch nicht OK so ? oder?
Kündigung meinerseits
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Kabelexperte
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Re: Kündigung meinerseits
kann sich nur um ein Versehen handeln. Die Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Provider zieht keine Verlängerung der Kündigung nach sich. Stammt das Schreiben von deinem neuen Provider oder von KDG?
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- Insider
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Re: Kündigung meinerseits
Nein, die Rufnummermitnahme verlängert nicht das Vertragsverhältnis.
Der Anbieterwechsel ist die notwendige Voraussetzung für die Rufnummermitnahme.
gesetzlich geregelt ist das in der TKG.
Der Anbieterwechsel ist die notwendige Voraussetzung für die Rufnummermitnahme.
gesetzlich geregelt ist das in der TKG.
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
.....
Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden.
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- Kabelexperte
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Re: Kündigung meinerseits
dein TKG-Auszug geht vollkommen am Thema vorbei...oder ließt du da was davon, dass der Vertrag nicht verlängert werden kann? Das bedeutet nur, dass zwischen Abschaltung des alten Vertrages und Aufschaltung der Rufnummer beim neuen Provider nicht mehr als ein Kalendertag vergehen darf.Fabian hat geschrieben:Nein, die Rufnummermitnahme verlängert nicht das Vertragsverhältnis.
Der Anbieterwechsel ist die notwendige Voraussetzung für die Rufnummermitnahme.
gesetzlich geregelt ist das in der TKG.
§ 46 Anbieterwechsel und Umzug
.....
Bei einem Anbieterwechsel darf der Dienst des Teilnehmers nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen werden.
Darüber hinaus stellt eine Willenserklärung die Rufnummer mit zu übernehmen keinen neuen Eingang der Kündigung da. Eine Verlängerung aus dem Grund, das der Antrag auf Weiterportierung erst nach dem letzmöglichen Kündigungstermin liegt und damit ggf. nicht fristgerecht war, liegt damit nicht vor.
Wie gesagt, kann sich nur um ein versehen handeln und nicht um eine Bewusste verlängerung des Vertrages. Darüber hinaus ist die Kündigung nun einmal bestätigt. An dem Termin kann also nicht mehr gerüttelt werden.
Edit: Es gibt nur einen Grund warum der Vertrag beim alten Provider noch nach dem bestätigten Kündigungstermin aufrecht erhalten wird. Das passiert, wenn der neue Provider die Schaltung der Rufnummer nicht zum bestätigten Termin realisieren kann.
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- Insider
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Re: Kündigung meinerseits
Das ist möglich. Einfacher ist es wahrscheinlich, wenn der neue Provider den Auftrag erhält, den Vertrag mit dem alten Provider zu kündigen und die Portierung zu veranlassen.Anudeath hat geschrieben: Edit: Es gibt nur einen Grund warum der Vertrag beim alten Provider noch nach dem bestätigten Kündigungstermin aufrecht erhalten wird. Das passiert, wenn der neue Provider die Schaltung der Rufnummer nicht zum bestätigten Termin realisieren kann.