Hallo,
ich schreibe für meinen Schwager, der wieder mal kein Internet und kein Telefon durch eine Störung bei KD hat:
Die Störung betrug im April ca. 3 Wochen, jetzt schon wieder eine Woche.
Weiß jemand, ab welcher Ausfallszeit man eine fristlose Kündigung durchziehen kann
und was man dabei beachten sollte?
Kann man Schadensersatz fordern für Handytelefonate etc.?
danke euch für Tips
Gruß
Johannes
Mehrmaliger wochenlanger Ausfall - Kündigung rechtmäßig?
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
-
- Newbie
- Beiträge: 51
- Registriert: 17.12.2006, 13:38
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1816
- Registriert: 13.04.2012, 11:24
Re: Mehrmaliger wochenlanger Ausfall - Kündigung rechtmäßig?
Du musst grundsätzlich erstmal eine Störung melden und eine angemessene Frist zur Behebung setzen; wenn dann keine Behebung stattfindet, kannst du eine ausserordentliche Kündigung schreiben. Ob der Provider die akzeptiert, ist eine andere Frage.
Hängt auch davon ab, was die Störungen verursacht hat.
Wenn es jedesmal ein tolpatschiger Baggerfahrer war, der ein Erdkabel beschädigt hat, hast du keine Chance.
Ist es ein Rückkanalstörer, der dem Techniker nie die Tür öffnet hat, hast du ebenso schlechte Karten.
Aus einer ausserordentlichen Kündigung macht KDG vermutlich erstmal eine Kündigung zum regulären Vertragsende (ist mir mal so ergangen).
Gutschrift für entstandene Handytelefonate kannst du fordern, Anspruch hast du keinen.
Hängt auch davon ab, was die Störungen verursacht hat.
Wenn es jedesmal ein tolpatschiger Baggerfahrer war, der ein Erdkabel beschädigt hat, hast du keine Chance.
Ist es ein Rückkanalstörer, der dem Techniker nie die Tür öffnet hat, hast du ebenso schlechte Karten.
Aus einer ausserordentlichen Kündigung macht KDG vermutlich erstmal eine Kündigung zum regulären Vertragsende (ist mir mal so ergangen).
Gutschrift für entstandene Handytelefonate kannst du fordern, Anspruch hast du keinen.
-
- Insider
- Beiträge: 2214
- Registriert: 16.11.2009, 21:46
Re: Mehrmaliger wochenlanger Ausfall - Kündigung rechtmäßig?
wird bei Privatkunden generell nicht erstattet.mason hat geschrieben: Gutschrift für entstandene Handytelefonate kannst du fordern, Anspruch hast du keinen.
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 193
- Registriert: 24.05.2012, 16:19
Re: Mehrmaliger wochenlanger Ausfall - Kündigung rechtmäßig?
Fordern kannst du alles, ob es rechmäßig ist, muss im Zweifel die Rechtsprechung (Gericht) entscheiden, und dann zählen AGBs, allgemeine Gesetzte, bereits vorhandene Urteile. Wir reden hier jedoch über Beträge von max. 1000€, (24Mon 100MBit a 39,90€) eher weniger plus ein paar Euro Mobilkosten.Weiß jemand, ab welcher Ausfallszeit man eine fristlose Kündigung durchziehen kann
und was man dabei beachten sollte?
Kann man Schadensersatz fordern für Handytelefonate etc.?
Ohne Rechtschutzversicherung und Anwalt würde ich hier auf freundliche aber bestimmte Art beim Kundenservice eine Gutschrift anstreben, ansonsten riskierst du noch Anwalts und Gerichtskosten.