Medienberater Telekom

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elfe1967
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Medienberater Telekom

Beitrag von elfe1967 »

Hallo , muss Euch hier mal was fragen , vielleicht könnt ihr mir helfen.

Ich und mein Lebendsgefährte haben seit letzten Jahr Teleon& Internet bei KDG. Soweit so gut. Nun marschierte ein Medienberater der Telekom bei uns auf , und quatschte meinem Mann einen Vertrag der Telekom auf . Jetzt wurde von seiten der Telekom KDG gekündigt , KDG bestätigte uns die Kündigung zum 04.12.2013.

Bups da ist nun das Problem. Portierungsformular hat der Medienberater der Telekom uns zu kommen lassen, und nun haben wir eine Auftragsbestätigung der Telekom erhalten, wo drin steh: Im nächten Schritt erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit dem genauen Wechseltermin . Damit kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustadne.


Gut diese Auftragsbestätigung ist bis jetzt nicht eingegangen , und nun muss ich sagen ich will auch garnicht zu Telekom und mein Mann bereuht das auch schon,der Typ hat ihn einfach überrumpelt.

Ist der Vertrag mit der Telekom nun schon aktiv oder nicht ?
Können wir die Kündigung bei der KDG widerrufen und dableiben ohne 2 Verträge an der Hacke zu haben ?

Wäre toll wenn ihr mir antwortet, Danke vorab !!
Elfe
guenter24
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Re: Medienberater Telekom

Beitrag von guenter24 »

elfe1967 hat geschrieben:(...)
Bups da ist nun das Problem. Portierungsformular hat der Medienberater der Telekom uns zu kommen lassen, und nun haben wir eine Auftragsbestätigung der Telekom erhalten, wo drin steh: Im nächten Schritt erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit dem genauen Wechseltermin . Damit kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustadne.


Gut diese Auftragsbestätigung ist bis jetzt nicht eingegangen , und nun muss ich sagen ich will auch garnicht zu Telekom und mein Mann bereuht das auch schon,der Typ hat ihn einfach überrumpelt.

Ist der Vertrag mit der Telekom nun schon aktiv oder nicht ?
Können wir die Kündigung bei der KDG widerrufen und dableiben ohne 2 Verträge an der Hacke zu haben ?

Wäre toll wenn ihr mir antwortet, Danke vorab !!
Elfe
Meiner Meinung nach ist noch kein gültiger Vertrag zustande gekommen.
In eurem Falle handelt es sich um iin Haustürgeschäft mit 14tägigem Widerrufsrecht.
Zusätzlich gilt auch noch, daß der Vertrag erst 14 Tage nach Zugang der schriftlichen Auftragbestätigung mit Widerufsbelehrung wirksam abgeschlossen ist.
Mein Rat:
Erst gar nicht warten, sondern gleich morgen schriftlich per Einschreiben den Vertrag widerrufen (nicht kündigen) und eine schriftliche
Bestätigung für den wirksdamen Widerruf verlangen.
Nach Zugang dieser Bestätigung eine Kopie davon an KDG schicken und die Kündigung widerrufen.
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Scraby
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Re: Medienberater Telekom

Beitrag von Scraby »

elfe1967 hat geschrieben:Bups da ist nun das Problem. Portierungsformular hat der Medienberater der Telekom uns zu kommen lassen, und nun haben wir eine Auftragsbestätigung der Telekom erhalten, wo drin steh: Im nächten Schritt erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit dem genauen Wechseltermin . Damit kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustadne.
Habt ihr nun bereits eine Auftragsbestätigung oder nicht? Denn du schreibst, dass ihr eine Auftragsbestätigung erhalten habt, in welcher steht, dass ihr eine Auftragsbestätigung bekommt. Irgendwie werde ich daraus nicht schlau.

Auch wenn es sicherlich nicht das ist, was du hören willst, aber ich gehe davon aus, dass ihr bereits eine Auftragsbestätigung erhalten habt. Denn das Portierungsformular habt ihr ja allem Anschein nach auch bereits zurück an die Telekom geschickt. Diese hat es an Kabel Deutschland weitergeleitet und Kabel Deutschland hat euch dann die Kündigung bestätigt.

Der Auftragsabschluss erfolgte daher sicherlich bereits vor 14 Tagen, sodass ihr eigentlich nicht mehr in der Widerrufsfrist seit. Mal ganz abgesehen davon, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die Telekom eine Rufnummernmitnahme beauftragt, ohne, dass der Vertrag bereits geschlossen ist und ihr die Auftragsbestätigung erhalten habt. Aber mit der T-Com kenne ich mich nicht wirklich aus.
guenter24
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Re: Medienberater Telekom

Beitrag von guenter24 »

Scraby hat geschrieben: Auch wenn es sicherlich nicht das ist, was du hören willst, aber ich gehe davon aus, dass ihr bereits eine Auftragsbestätigung erhalten habt. Denn das Portierungsformular habt ihr ja allem Anschein nach auch bereits zurück an die Telekom geschickt. Diese hat es an Kabel Deutschland weitergeleitet und Kabel Deutschland hat euch dann die Kündigung bestätigt.

Der Auftragsabschluss erfolgte daher sicherlich bereits vor 14 Tagen, sodass ihr eigentlich nicht mehr in der Widerrufsfrist seit. Mal ganz abgesehen davon, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die Telekom eine Rufnummernmitnahme beauftragt, ohne, dass der Vertrag bereits geschlossen ist und ihr die Auftragsbestätigung erhalten habt. Aber mit der T-Com kenne ich mich nicht wirklich aus.
Dreh- und Angelpunkt ist der "erstmalige" Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung!
Ab diesem Datum kann innerhalb von 14 Tagen der Auftrag widerrufen werden.
Nach dieser Zeit geht nichts mehr! :(
elfe1967
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Re: Medienberater Telekom

Beitrag von elfe1967 »

Scraby hat geschrieben:
elfe1967 hat geschrieben:Bups da ist nun das Problem. Portierungsformular hat der Medienberater der Telekom uns zu kommen lassen, und nun haben wir eine Auftragsbestätigung der Telekom erhalten, wo drin steh: Im nächten Schritt erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit dem genauen Wechseltermin . Damit kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zustadne.
Habt ihr nun bereits eine Auftragsbestätigung oder nicht? Denn du schreibst, dass ihr eine Auftragsbestätigung erhalten habt, in welcher steht, dass ihr eine Auftragsbestätigung bekommt. Irgendwie werde ich daraus nicht schlau.

Auch wenn es sicherlich nicht das ist, was du hören willst, aber ich gehe davon aus, dass ihr bereits eine Auftragsbestätigung erhalten habt. Denn das Portierungsformular habt ihr ja allem Anschein nach auch bereits zurück an die Telekom geschickt. Diese hat es an Kabel Deutschland weitergeleitet und Kabel Deutschland hat euch dann die Kündigung bestätigt.

Der Auftragsabschluss erfolgte daher sicherlich bereits vor 14 Tagen, sodass ihr eigentlich nicht mehr in der Widerrufsfrist seit. Mal ganz abgesehen davon, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass die Telekom eine Rufnummernmitnahme beauftragt, ohne, dass der Vertrag bereits geschlossen ist und ihr die Auftragsbestätigung erhalten habt. Aber mit der T-Com kenne ich mich nicht wirklich aus.
Also wir haben ein Schreibe von der Telekom, da steht folgedes: Betreff Herzlich willkommen zu Telekom

das das übliche blalab und dann kommt : Sie brauchen nicht zu kündigen , das übernehmen wir für sie. Im nächsten Schritt erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit dem genauen Wechseltermin.Damit kommt der Vertrag zwischen Ihnen und uns zu stande.

So und mehr ist bis jetzt nicht da !!"
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Scraby
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Re: Medienberater Telekom

Beitrag von Scraby »

Ob das erste Schreiben ein Begrüßungsschreiben ist oder die Auftragsbestätigung mag ich nicht beurteilen. Da du aber sicherlich bereits eine Kundennummer etc. hast, würde ich das im Moment als Auftragsbestätigung ansehen. Stehen da deine Vertragsdetails bzw. eine Widerrufsbelehrung drin?
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Anudeath
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Re: Medienberater Telekom

Beitrag von Anudeath »

Scraby hat geschrieben:Ob das erste Schreiben ein Begrüßungsschreiben ist oder die Auftragsbestätigung mag ich nicht beurteilen. Da du aber sicherlich bereits eine Kundennummer etc. hast, würde ich das im Moment als Auftragsbestätigung ansehen. Stehen da deine Vertragsdetails bzw. eine Widerrufsbelehrung drin?
Die Frage ist eher, ob dem Schreiben eine Widerrufsbelehrung beigelegt war oder nicht. Lag diese nicht bei ist das auch noch keine Auftragsbestätigung. Zudem muss genau beschrieben sein, was ihr gebucht habt. Die Preisliste und die AGB's dürfen dann auch nicht fehlen.

Sollte noch nicht alles da sein, gehe ich davon aus, dass ein Widerruf noch möglich ist. Der Vertrag kann erst dann zustande kommen, wenn auch alle Vertragsbestandteile schriftlich zugesendet wurden.

Zumal ich auch mal das selbe Problem hatte: Auftrag für Entertain-->Port. wurde beauftragt (vor der Zusendung der eigentlichen Auftragsbestätigung)-->Termin war > 1 Jahr --> Auftragsbestätigung mit Portierungstermin trudelte ein-->Widerruf geschrieben (da Entertain doch nicht verfügbar war).

Ende vom Lied: Widerruf wurde bestätigt und alles storniert.

Einzig auf die Rücknahme des Portierungsauftrages seitens Telekom solltest du nochmals explizit bestehen! Sonst kann es passieren, dass die Telekom trotz Widerruf deine Nummer bekommt. :wink:
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WoIstMeinInternetz
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Re: Medienberater Telekom

Beitrag von WoIstMeinInternetz »

Generell sind diese Haustürengeschäfte eine riesengroße Grauzone in Deutschland - und ein Problem gleich obendrein. Dabei wird ne Menge verschwiegen, sodass es sich immer ganz toll anhört. Wenn ihr euch zu Recht verarscht vorkommt, gibts die Seite aboalarm.de die Informationen zu solchen Themen bereithält und Kündigungsvorlagen. Zugeschnitten auf die üblichen "Bekannten".
Das mitm Widerrufsrecht is so ne Sache, ich habe neulich irgendwo gelesen dass da die Bestimmungen geändert wurden - allerdings online. Weiß nicht ob sich das generell auf Verträge ausgewirkt hat.

Viel Glück im Kampf! ;)
Bring me back to the woods.