Wir haben eine KD-Anschluß (Internet+Telefon) und ein KD mobil Handy.
Wenn wir vom KD-Festnetzanschluß das KD-Handy anrufen OHNE das am Handy jemand abnimmt berechnet KD schon Telefongebühren!!!
Auf eine Anfrage bei KD zu diesem Thema gab es die Auskunft, das schon das reine Klingeln abgerechnet würde und das auch so rechtens wäre. Habe dann per Mail nachgefragt und folgendes dazu bekommen:
Die zur Rede stehende Berechnung erfolgt mit der Verbindungsaufnahme zu den jeweiligen gebührenpflichtigen Anbieter. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den
von Ihnen genutzten Anbieter.
Was sagt ihr dazu? Ich bin ja der Meinung, das Telefonkosten erst anfallen, wenn das Gespräch zustande kommt! KD sieht das aber anders
Gibt es eigentlich dazu eine gesetzliche Regelung?
Stellt euch mal vor, ihr geht zum Bäcker. Guckt und verlasst den Laden. ...der Bäcker kommt hinterher und möchte dafür Geld sehen!
Telefongebühren für Klingeln
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Registriert: 01.11.2011, 18:14
Re: Telefongebühren für Klingeln
Ja das kann sein, wenn man z.B. direkt ne Ansage hört, dass der Angerufene derzeit nicht zu erreichen ist.fragmich hat geschrieben:Wir haben eine KD-Anschluß (Internet+Telefon) und ein KD mobil Handy.
Wenn wir vom KD-Festnetzanschluß das KD-Handy anrufen OHNE das am Handy jemand abnimmt berechnet KD schon Telefongebühren!!!
Auf eine Anfrage bei KD zu diesem Thema gab es die Auskunft, das schon das reine Klingeln abgerechnet würde und das auch so rechtens wäre. Habe dann per Mail nachgefragt und folgendes dazu bekommen:
Die zur Rede stehende Berechnung erfolgt mit der Verbindungsaufnahme zu den jeweiligen gebührenpflichtigen Anbieter. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den
von Ihnen genutzten Anbieter.
Was sagt ihr dazu? Ich bin ja der Meinung, das Telefonkosten erst anfallen, wenn das Gespräch zustande kommt! KD sieht das aber anders
Gibt es eigentlich dazu eine gesetzliche Regelung?
zweite Möglichkeit besteht, wenn der Angerufene per SMS über den entgangenen Anruf informiert wird...auch wenn man das meist so auf'm Handy sehen kann. Diese SMS-Benachrichtigung lässt sich fast immer beim Provider ausschalten.
Ich schlage dazu mal vor, du schreibst an kundenbetreuung@kabeldeutschland-mobile.de und fragst, wie die verbindungen zustande kommen konnten und ob es an einer solchen Benachrichtigung liegt. Falls Ja: Lass diese Ausschalten und dann hat sich der Spuk erledigt
btw:
der vergleich hinkt...stelll dir einfach vor du klingelst bei jemandem in einem Wohnblock. Derjenige ist nicht da, aber der Hausmeister gibt demjenigen Bescheid, dass du da warst. Will aber für diesen Gefallen 19ct haben.fragmich hat geschrieben:Stellt euch mal vor, ihr geht zum Bäcker. Guckt und verlasst den Laden. ...der Bäcker kommt hinterher und möchte dafür Geld sehen!
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Re: Telefongebühren für Klingeln
Dazu gibt es leider keine rechtliche Regelung! KDG verhält sich also rechtlich korrekt, aber moralisch ist das für mich ganz schön verwerflich, da es vom Kunden oft nicht bemerkt wird!
Hier gibts die Schilderung eines ähnlichen Falles bei KabelBW inkl. Schreiben der Bundesnetzagentur:
http://forum.kabelbw.de/viewtopic.php?t ... sc&start=0
Du solltest in jeden Fall die AGB studieren & falls du da nichts findest, was eine Abrechnung rechtfertigen würde Widerspruch gegen die Rechnung einlegen!
Hier gibts die Schilderung eines ähnlichen Falles bei KabelBW inkl. Schreiben der Bundesnetzagentur:
http://forum.kabelbw.de/viewtopic.php?t ... sc&start=0
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Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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