Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

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spooky
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Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von spooky »

http://www.onlinekosten.de/news/artikel ... -Anschluss

Da ich noch nichts hier gefunden habe, poste ich mal den Link.
Es ging hier um folgendes:
Kunde ist von DT zu einem anderen Provider gewechselt mit Portierung. Jedoch konnte der Kunde nur innerhalb des gewechselten Providers erreicht werden. Grund war wohl eine nicht aktualisierte Datenbank bei DT für Rufnummern. Der Kunde hat fristlos gekündigt, bei neuem Provider, der sah daß nicht so und es ging bis vor den BGH.
Ergebnis siehe Link.

Edit: Titel angepaßt
Zuletzt geändert von spooky am 27.03.2013, 16:29, insgesamt 1-mal geändert.
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koaschten
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Re: DSL Vertrag fristlos kündbar

Beitrag von koaschten »

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Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von VBE-Berlin »

Interessante Entscheidung:

"Nach einer Fristsetzung ist eine fristlose Kündigung möglich"

Widerspricht sich zwar in sich, aber so sind Gerichte ;-)

Die Frage ist nur, wie der neue Provider die Fehler beim alten Provider beheben soll.
wie soll er dort eingreifen?

Dieses Gerichtsurteil ist ein Freibrief für den abgebenden Provider.

weiteres Detail:
Was nutzt dieses Kündigungsrecht?
Er kann dann zu einem anderen Provider gehen, aber wird seine Rufnummern genauso wenig bekommen, da der Fehler ja vom abgebenden Provider kommt.

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Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von spooky »

@MB-Berlin

Es ist ja nicht meine Aufgabe sich dann darum zu kümmern, daß meine Rufnummer von überall zu erreichen ist.
Das ist ja dann Aufgabe des neuen Providers, beim alten Provider zu intervenieren.
Dem setzt du eine Frist und wenn die verstrichen ist, ohne daß du dann von überall zu erreichen bist, kannst du fristlos kündigen.
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Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von VBE-Berlin »

spooky hat geschrieben:Es ist ja nicht meine Aufgabe sich dann darum zu kümmern, daß meine Rufnummer von überall zu erreichen ist.
Da gebe ich Dir recht!
spooky hat geschrieben:Das ist ja dann Aufgabe des neuen Providers, beim alten Provider zu intervenieren.
Genau!
spooky hat geschrieben:Dem setzt du eine Frist und wenn die verstrichen ist, ohne daß du dann von überall zu erreichen bist, kannst du fristlos kündigen.
Was nutzt dir das dann?

Deine Nummer hast Du immer noch nicht!
Noch schlimmer: Du hast gar kein Internet und Telefon mehr!

Bist Du inzwischen zu einem anderen Provider gewechselt:
"Jetzt fängt das Spiel mit der Portierung von vorne an!"

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Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von spooky »

Nun,
vlt hat man dann eh schon die Schnauze voll und nimmt dann eine neue Nummer in Kauf.
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Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von VBE-Berlin »

Dann braucht er auch nicht zu kündigen.
Das hat er bei seinem neuen Provider doch sowieso schon.

Mir erschließt sich der Sinn dieses Urteils absolut nicht.
Jedenfalls nicht für jemanden, der seine Nummer und einen Anschluss benötigt.

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Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von spooky »

Es gibt ja noch ein weiteres Problem, weiß jetzt nicht ob das im Heise-Artikel steht, aber irgendwo habe ich gelesen, daß es auch sein kann, das es laufen kann und irgendwann dann Plötzlich nicht mehr.
Weil die "Umleitung" aus der Datenbank entfernt wurde etc.
Siehe hier:( doch heise)

Solche Routingfehler können übrigens mit einigen Wochen Verzögerung auftreten. Das TK-Unternehmen, das die Rufnummer abgibt, schaltet noch einige Zeit lang eine Umleitung und übergibt ankommende Gespräche für die portierte Rufnummer an den neuen Anbieter. Wenn diese Umleitung dann deaktiviert wird, scheitern fortan alle falsch gerouteten Anrufe aus Fremdnetzen. Für den Kunden ist in solchen Fällen durch den zeitlichen Abstand nur schwer zu erkennen, dass der Fehler mit der Portierung zusammenhängt.
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Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von Bielo »

MB-Berlin hat geschrieben:Interessante Entscheidung:

"Nach einer Fristsetzung ist eine fristlose Kündigung möglich"

Widerspricht sich zwar in sich, aber so sind Gerichte ;-)
Was widerspricht sich da? Es ist nunmal ausfluss des Gesetzes, dass eine Frist zur Nachbesserung zu setzen ist. Auch wenn der Kunde in der Frist nicht erreichbar ist, ist es ihm zuzumuten, das Verstreichen der Frist abzuwarten.
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Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund

Beitrag von berlin69er »

Eben, die eine Frist bezieht sich auf die Möglichkeit der Nachbesserung und die andere auf die Kündigungsfrist des Vertrages, die dann nichtig wird. Vorteil der Geschichte ist dann, dass der neue Betreiber zu etwas mehr Nachdruck "gezwungen" wird, vom alten Anbieter die Nummer zu bekommen, denn er muss befürchten, dass der Neukunde sonst wieder abspringt. Bisher habe ich das Gefühl, dass man das etwas schleifen lässt, sobald der Kunde eine "Ersatznummer" vom neuen Betreiber bekommen hat und somit die Versorgungsleistung eigentlich erfüllt ist.
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