Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund
http://www.onlinekosten.de/news/artikel ... -Anschluss
Da ich noch nichts hier gefunden habe, poste ich mal den Link.
Es ging hier um folgendes:
Kunde ist von DT zu einem anderen Provider gewechselt mit Portierung. Jedoch konnte der Kunde nur innerhalb des gewechselten Providers erreicht werden. Grund war wohl eine nicht aktualisierte Datenbank bei DT für Rufnummern. Der Kunde hat fristlos gekündigt, bei neuem Provider, der sah daß nicht so und es ging bis vor den BGH.
Ergebnis siehe Link.
Edit: Titel angepaßt
Da ich noch nichts hier gefunden habe, poste ich mal den Link.
Es ging hier um folgendes:
Kunde ist von DT zu einem anderen Provider gewechselt mit Portierung. Jedoch konnte der Kunde nur innerhalb des gewechselten Providers erreicht werden. Grund war wohl eine nicht aktualisierte Datenbank bei DT für Rufnummern. Der Kunde hat fristlos gekündigt, bei neuem Provider, der sah daß nicht so und es ging bis vor den BGH.
Ergebnis siehe Link.
Edit: Titel angepaßt
Zuletzt geändert von spooky am 27.03.2013, 16:29, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund
Interessante Entscheidung:
"Nach einer Fristsetzung ist eine fristlose Kündigung möglich"
Widerspricht sich zwar in sich, aber so sind Gerichte![;-) ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Die Frage ist nur, wie der neue Provider die Fehler beim alten Provider beheben soll.
wie soll er dort eingreifen?
Dieses Gerichtsurteil ist ein Freibrief für den abgebenden Provider.
weiteres Detail:
Was nutzt dieses Kündigungsrecht?
Er kann dann zu einem anderen Provider gehen, aber wird seine Rufnummern genauso wenig bekommen, da der Fehler ja vom abgebenden Provider kommt.
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"Nach einer Fristsetzung ist eine fristlose Kündigung möglich"
Widerspricht sich zwar in sich, aber so sind Gerichte
![;-) ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Die Frage ist nur, wie der neue Provider die Fehler beim alten Provider beheben soll.
wie soll er dort eingreifen?
Dieses Gerichtsurteil ist ein Freibrief für den abgebenden Provider.
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Was nutzt dieses Kündigungsrecht?
Er kann dann zu einem anderen Provider gehen, aber wird seine Rufnummern genauso wenig bekommen, da der Fehler ja vom abgebenden Provider kommt.
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Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund
@MB-Berlin
Es ist ja nicht meine Aufgabe sich dann darum zu kümmern, daß meine Rufnummer von überall zu erreichen ist.
Das ist ja dann Aufgabe des neuen Providers, beim alten Provider zu intervenieren.
Dem setzt du eine Frist und wenn die verstrichen ist, ohne daß du dann von überall zu erreichen bist, kannst du fristlos kündigen.
Es ist ja nicht meine Aufgabe sich dann darum zu kümmern, daß meine Rufnummer von überall zu erreichen ist.
Das ist ja dann Aufgabe des neuen Providers, beim alten Provider zu intervenieren.
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Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund
Da gebe ich Dir recht!spooky hat geschrieben:Es ist ja nicht meine Aufgabe sich dann darum zu kümmern, daß meine Rufnummer von überall zu erreichen ist.
Genau!spooky hat geschrieben:Das ist ja dann Aufgabe des neuen Providers, beim alten Provider zu intervenieren.
Was nutzt dir das dann?spooky hat geschrieben:Dem setzt du eine Frist und wenn die verstrichen ist, ohne daß du dann von überall zu erreichen bist, kannst du fristlos kündigen.
Deine Nummer hast Du immer noch nicht!
Noch schlimmer: Du hast gar kein Internet und Telefon mehr!
Bist Du inzwischen zu einem anderen Provider gewechselt:
"Jetzt fängt das Spiel mit der Portierung von vorne an!"
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Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund
Nun,
vlt hat man dann eh schon die Schnauze voll und nimmt dann eine neue Nummer in Kauf.
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Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund
Dann braucht er auch nicht zu kündigen.
Das hat er bei seinem neuen Provider doch sowieso schon.
Mir erschließt sich der Sinn dieses Urteils absolut nicht.
Jedenfalls nicht für jemanden, der seine Nummer und einen Anschluss benötigt.
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Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund
Es gibt ja noch ein weiteres Problem, weiß jetzt nicht ob das im Heise-Artikel steht, aber irgendwo habe ich gelesen, daß es auch sein kann, das es laufen kann und irgendwann dann Plötzlich nicht mehr.
Weil die "Umleitung" aus der Datenbank entfernt wurde etc.
Siehe hier:( doch heise)
Solche Routingfehler können übrigens mit einigen Wochen Verzögerung auftreten. Das TK-Unternehmen, das die Rufnummer abgibt, schaltet noch einige Zeit lang eine Umleitung und übergibt ankommende Gespräche für die portierte Rufnummer an den neuen Anbieter. Wenn diese Umleitung dann deaktiviert wird, scheitern fortan alle falsch gerouteten Anrufe aus Fremdnetzen. Für den Kunden ist in solchen Fällen durch den zeitlichen Abstand nur schwer zu erkennen, dass der Fehler mit der Portierung zusammenhängt.
Weil die "Umleitung" aus der Datenbank entfernt wurde etc.
Siehe hier:( doch heise)
Solche Routingfehler können übrigens mit einigen Wochen Verzögerung auftreten. Das TK-Unternehmen, das die Rufnummer abgibt, schaltet noch einige Zeit lang eine Umleitung und übergibt ankommende Gespräche für die portierte Rufnummer an den neuen Anbieter. Wenn diese Umleitung dann deaktiviert wird, scheitern fortan alle falsch gerouteten Anrufe aus Fremdnetzen. Für den Kunden ist in solchen Fällen durch den zeitlichen Abstand nur schwer zu erkennen, dass der Fehler mit der Portierung zusammenhängt.
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Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund
Was widerspricht sich da? Es ist nunmal ausfluss des Gesetzes, dass eine Frist zur Nachbesserung zu setzen ist. Auch wenn der Kunde in der Frist nicht erreichbar ist, ist es ihm zuzumuten, das Verstreichen der Frist abzuwarten.MB-Berlin hat geschrieben:Interessante Entscheidung:
"Nach einer Fristsetzung ist eine fristlose Kündigung möglich"
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Re: Fehlerhafte Portierung ist Kündigungsgrund
Eben, die eine Frist bezieht sich auf die Möglichkeit der Nachbesserung und die andere auf die Kündigungsfrist des Vertrages, die dann nichtig wird. Vorteil der Geschichte ist dann, dass der neue Betreiber zu etwas mehr Nachdruck "gezwungen" wird, vom alten Anbieter die Nummer zu bekommen, denn er muss befürchten, dass der Neukunde sonst wieder abspringt. Bisher habe ich das Gefühl, dass man das etwas schleifen lässt, sobald der Kunde eine "Ersatznummer" vom neuen Betreiber bekommen hat und somit die Versorgungsleistung eigentlich erfüllt ist.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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