Guten Morgen!
Ich habe eine kurze Frage die ich klären wollte, bevor ich mich mit der Aussage des Kundenservices zufrieden gebe.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe meinen Vertrag fristgerecht gekündigt (zu Ende Juli). Ich bin dann umgezogen und habe, damit ich den einem Monat (Juli) nicht umsonst bezahle, die Kündigung aufheben lassen und Internet in der neuen Wohnung bestellt (per Telefon). Mir hat dort keiner etwas von einer Umzugsgebühr gesagt. Zusätzlich habe ich in einen anderen Tarif gewechselt. Aufgrund des Tarifwechsels kam dann ein Brief, in dem eine Tarifwechselgebühr von 19,90 Euro ausgewiesen wurde. Zusätzlich wurde mir aber neben der "normalen" Nutzungsgebühr 29,90 Euro für den Umzug abgezogen, obwohl ich das Modem aus der alten Wohnung mitgenommen habe und dem Techniker, der da war, noch eine andere Nutzungsgebühr zahlen musste, ich also mit ihm einen extra Vertrag abgeschlossen habe. Ich wollte dann heute die Vertragsverlängerung widerrufen, weil ich über die zusätzlichen fast 50 Euro echt geschockt war. Die Dame sagte aber, dass ich nur den Tarifwechsel, nicht aber die Kündigungsaufhebung und damit die Umzugsgebühr widerrufen kann. Ist das rechtens? Mir wurde von der Gebühr weder etwas gesagt, noch eine Info dazu geschickt.
Wäre über Hilfe sehr dankbar, habe im Internet leider nichts dazu gefunden.
Danke.
LG
iuno
Kündigung - Widerruf / Verlängerung - Umzug
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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Re: Kündigung - Widerruf / Verlängerung - Umzug
Da soll nochmal einer durchsteigen?
Grundsätzlich: Techniker vor Ort sind nicht zum direkten Kassieren einer Gebühr berechtigt, außer, sie erbringen Leistungen, die nicht im Auftrag von KDG erbracht werden.
Ansonsten: Umzugsgebühr 29,90€ steht in der Preisliste und wäre dir auch ohne Hinweis bekannt. Ebenso Tarifwechsel zu 19,90€
Einmalzahlungen werden in der Regel bei Widerruf aus Kulanz erlassen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, da die Leistung zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits vollständig abgeleistet ist und somit eine Rückabwicklung - ganz oder teilweise - nur durch noch mehr Kosten möglich ist.
Grundsätzlich: Techniker vor Ort sind nicht zum direkten Kassieren einer Gebühr berechtigt, außer, sie erbringen Leistungen, die nicht im Auftrag von KDG erbracht werden.
Ansonsten: Umzugsgebühr 29,90€ steht in der Preisliste und wäre dir auch ohne Hinweis bekannt. Ebenso Tarifwechsel zu 19,90€
Einmalzahlungen werden in der Regel bei Widerruf aus Kulanz erlassen. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, da die Leistung zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits vollständig abgeleistet ist und somit eine Rückabwicklung - ganz oder teilweise - nur durch noch mehr Kosten möglich ist.
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Re: Kündigung - Widerruf / Verlängerung - Umzug
Du sprichst eine fristgerechte Kündigung aus und nimmst diese zurück. Somit kannst du nun erneut zum nächstmöglichen Termin kündigen. Ein Widerrufsrecht für eine Kündigungsrücknahme gibt es meines Erachtens nicht, da der alte Vertrag fortgeführt wird und du für die Kündigungsrücknahme keine Widerrufsbestätigung etc. bekommst.
Was hast du denn für einen Vertrag mit dem Techniker abgeschlossen bzw. was wurde dir denn berechnet?
iuno hat geschrieben:und dem Techniker, der da war, noch eine andere Nutzungsgebühr zahlen musste, ich also mit ihm einen extra Vertrag abgeschlossen habe.
Was hast du denn für einen Vertrag mit dem Techniker abgeschlossen bzw. was wurde dir denn berechnet?