Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob am Mittwoch überraschend eine Entscheidung des Bundeskartellamts auf, das Ende 2011 die Fusion der Kabelnetzbetreiber Unitymedia und KabelBW unter Auflagen genehmigt hatte.
Sehr interessante Entscheidung. Was bedeutet das für KD und Vodafone?
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/k ... 41006.html
Richter bremsen Kartellamt
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Re: Richter bremsen Kartellamt
Erstens nichts (weil die Situation eine komplett andere ist, die eine eigene Bewertung erhalten muss) und zweitens würde die Frage in den entsprechenden Thread passen/gehören.diddi4 hat geschrieben:Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob am Mittwoch überraschend eine Entscheidung des Bundeskartellamts auf, das Ende 2011 die Fusion der Kabelnetzbetreiber Unitymedia und KabelBW unter Auflagen genehmigt hatte.
Sehr interessante Entscheidung. Was bedeutet das für KD und Vodafone?
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/k ... 41006.html
http://www.kdgforum.de/viewtopic.php?f= ... 40#p434140
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Re: Richter bremsen Kartellamt
Auch nicht und deshalb verschieben ich den Thread in den richtigen Bereich.
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Re: Richter bremsen Kartellamt
Die Frage bezog sich aber auf die Übernahme von KDG durch Vodafone. Und das wäre eben der erwähnte Thread.Beatmaster hat geschrieben:Auch nicht und deshalb verschieben ich den Thread in den richtigen Bereich.
Zu dem Urteil des OLG Düsseldorf kann man nur die Hände über dem Kopf zusammen schlagen, wenn das alles so stimmt, wie hier beschrieben:
http://www.welt.de/wirtschaft/article11 ... ehmen.html
Da fällt dir echt nichts mehr ein. Die (Der?) Richter verlangen also von den betroffenen Kunden eine Sonderkündigungspflicht.Die Richter kritisierten, dass die Großkunden die eingeräumten Sonderkündigungsrechte nicht genutzt hatten, und werteten dies als Hinweis auf mangelnden Wettbewerb nach der Fusion.
Dass die Telekom den Kunden kein ausreichend attraktives Angebot gemacht haben könnte um sie zu einem Wechsel zu bewegen, kommt im Weltbild des Richters anscheinend nicht vor.
Wenn das wirklich der Kern des Urteils sein sollte, dann wird das vom BGH aber sowas von einkassiert werden.
Die Frage ist natürlich wie sehr sich das BKartA durch diesen Spruch in seiner Arbeit und Bewertung in künftigen Fällen (u.a. Vodafone / KDG) verunsichern lässt.
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Re: Richter bremsen Kartellamt
Denke, da wurde wieder etwas misinterpretiert oder von den Medien falsch wiedergegeben.exkarlibua hat geschrieben:Da fällt dir echt nichts mehr ein. Die (Der?) Richter verlangen also von den betroffenen Kunden eine Sonderkündigungspflicht.Die Richter kritisierten, dass die Großkunden die eingeräumten Sonderkündigungsrechte nicht genutzt hatten, und werteten dies als Hinweis auf mangelnden Wettbewerb nach der Fusion.
Dass die Telekom den Kunden kein ausreichend attraktives Angebot gemacht haben könnte um sie zu einem Wechsel zu bewegen, kommt im Weltbild des Richters anscheinend nicht vor.
Wenn das wirklich der Kern des Urteils sein sollte, dann wird das vom BGH aber sowas von einkassiert werden.
Bei solchen Deals wird schon von bestimmten Kündigungs- bzw. Wechselerquoten ausgegangen um eine Konzentration zu vermeiden. Wird diese nicht erreicht, würde dies zukünftigem Wettbewerb ja im Weg stehen, da in dieser Branche Laufzeiten jenseits von Gut und Böse ja üblich sind. Weit entfernt von dem, was man anderen Branchen auch im b2b-Bereich erlaubt.
Und wer sagt, dass das Angebot der Telekom nicht "ausreichend attraktiv" war? Vielleicht gab es ja Verlängerungsangebote vom Hausherren jenseits der Wirtschaftlichkeit? Wäre nun auch nicht das erste mal. Möglichkeiten für Spekulationen gibt es derer viel, was nun Sache ist, sollen die Behörden ergründen.
Mal so semi-offtopic: Wird die Telekom im Kabelmarkt auch preisreguliert? Weiß da jemand etwas genaueres?