Drohung mit Abschaltung wegen AGB- Verstoß

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tvglotzer
Fortgeschrittener
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Drohung mit Abschaltung wegen AGB- Verstoß

Beitrag von tvglotzer »

Hallo zusammen!

Bin grade etwas geschockt! Eine Dame vom KDG- Aussendienst war soeben da und wollte Anschluss und Geräte kontrollieren. Hab mir nix dabei gedacht und sie reingelassen.

In der Wohnung schaut sie den TV (alte Röhre) und die Receiver genau an und meinte dann, sie möchte das zertifizierte Modul sehen, in dem unsere G09 Karte läuft, die ich bei der Bestellung angegeben habe.

Ich sagte, dass diese im TV im SZ steckt und diese jetzt auch nicht herausnehme, weil ich froh bin, dass jetzt endlich alles läuft! Sonst muss ich nachher wieder ewig rumspielen, bis das Modul erkannt wird. (Das stimmte natürlich nicht, habe nämlich eine Nummer generiert und bei der Bestellung angegeben).

Sie meinte, das ihr jetzt egal, sie müsse kontrollieren, ob zertifizierte Technik benutzt wird. Leider entdeckte sie auch im WHZ eine nicht zertifizierte Box in der die D02 von Sky steckt.

Sie meinte, dass es laut AGB verboten ist, sowas zu nutzen und das sie das melden müsse. Als sie dann die Karte mitnehmen wollte, habe ich sie hinausgeschmissen!

Hat sowas schon mal jemand erlebt? Was kann passieren? Kann tatsächlich abgeschaltet werden, wegen AGB- Verstoß oder kann sogar eine Strafzahlung folgen?
Samchen
Insider
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Re: Drohung mit Abschaltung wegen AGB- Verstoß

Beitrag von Samchen »

Dass war zu 99,99% ein Medienberater der nur neue Verträge verkaufen wollte. KD führt keine solche Kontrollen durch.
mason
Kabelfreak
Beiträge: 1816
Registriert: 13.04.2012, 11:24

Re: Drohung mit Abschaltung wegen AGB- Verstoß

Beitrag von mason »

Davon abgesehen hat man sich aber auch an AGB zu halten, so fern diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Ob da nun etwas davon drin steht, dass die Smartcards nur in zertifizierten Geräten genutzt werden dürfen, weiss ich nicht.
Da musst du mal selbst nachlesen.
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twen-fm
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Re: Drohung mit Abschaltung wegen AGB- Verstoß

Beitrag von twen-fm »

Wieso lässt man solche Herrschaften überhaupt noch rein? Erstens sollte sie sich im Voraus bei dir anmelden und zweitens hast du immer noch das Recht sie nicht reinzulassen. Ich habe in der Vergangenheit genauso gehandelt, aber die werden bei mir nie mehr reinkommen ohne einen Termin oder ohne das ich es zulasse. Und die Frau würde nie und nimmer meine Technik/Geräte anfassen dürfen, ohne das ich hierfür die Erlaubnis gebe! :nein:
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tvglotzer
Fortgeschrittener
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Re: Drohung mit Abschaltung wegen AGB- Verstoß

Beitrag von tvglotzer »

Ja, ich weiss, ich hätte sie nicht hereinlassen dürfen! Jetz ist es aber passiert! Dumm gelaufen!

Wegen der AGB muss ich tatsächlich nachschauen ...

Also passieren kann da jetzt nichts, oder?
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twen-fm
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Re: Drohung mit Abschaltung wegen AGB- Verstoß

Beitrag von twen-fm »

Ich würde mir da keine Sorgen machen. Die Karte hast du ja weiterhin, oder?
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nexusle
Kabelexperte
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Registriert: 11.04.2008, 22:01

Re: Drohung mit Abschaltung wegen AGB- Verstoß

Beitrag von nexusle »

mason hat geschrieben:Davon abgesehen hat man sich aber auch an AGB zu halten, so fern diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen.
Ob da nun etwas davon drin steht, dass die Smartcards nur in zertifizierten Geräten genutzt werden dürfen, weiss ich nicht.
Da musst du mal selbst nachlesen.
Die AGN existiert, damit sich der Anbieter gegen Regressforderungen bei Nichtfunktion von Diensten absichern kann. Schüre hier mal nicht unnötig Angst!

Erst wenn der Kunde einen Fehler meldet, wird der Anbieter in solchen fällen nachhaken.

Ausserdem sehe ich nirgendwo einen Verstoß bei der Verwendung der D02 in einem anderen Receiver. Er hat die Karte von Sky und kann sie selbstverständlich in Receivern verwenden, die diese Verschlüsselung unterstützen!

Dass die Dame die Karte mitnehmen wollte, halte ich eher für den Versuch, die Karte zu stehlen! Ich hätte mir auf jeden Fall den Ausweis zeigen lassen.

In die Wohnung wäre die mir nie gekommen. Nur mit Polizei und Durchsuchungsbefehl.

Also: keine Sorge. Da kommt nichts nach.
maniacintosh
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Re: Drohung mit Abschaltung wegen AGB- Verstoß

Beitrag von maniacintosh »

Gerade der Passus mit der zertifizierten Hardware dient aber mitnichten nur dazu einen Regress bei Nichtfunktionieren zu verhindern. Dieser Fall kann schließlich durchaus auch mit zertifizierter Hardware eintreten. Hauptgrund ist: KDG muss den deutschen Jugendschutz im Pay-TV sicherstellen, dies geht aber eben nur mit zertifizierter Hardware. Theoretisch könnte KDG wohl den Vertrag auch kündigen, da der Kunde sich nicht an den Vertrag hält – wahrscheinlich sogar fristlos. Zumindest wenn die AGB vor Gericht stand halten. Eine Strafzahlung (bzw. besser Schadensersatz) kann aber eher nicht verlangen, denn dafür müsste KDG durch die vertragswidrige erstmal ein Schaden entstehen und diesen auch nachweisen. Dies dürfte schwer fallen, selbst wenn du Unfug, wie Cardsharing etc. treiben solltest.

So weit die graue Theorie; praktisch wird vorraussichtlich gar nichts weiter passieren. Warum auch? KDG verdient schließlich Geld mit dir, normalerweise wird das auch nicht wirklich überprüft. Nicht mal das theoretisch mit neueren Karten und Receivern mögliche Pairing setzt man zur Zeit ein, es gibt bisher auch keine Anzeichen für eine Einführung. Eine härtere Linie wird KDG hier ggf. nur fahren, wenn die Programmveranstalter dies fordern sollten.

Punkt 2.1.4 im Allgemeinen Teil der AGB klären übrigens, dass nur zertifizierte Hardware zu nutzen ist:
Die Produkte dürfen nur mit dem jeweils vorgesehenen sowie für den Empfang von digitalen Signalen geeigneten Empfangsgerät (Receiver, CI+ Modul, Digitaler Video-Recorder), das als „Kabel Deutschland geeignet“ oder „Kabel Digital geeignet“ bezeichnet ist (im Folgenden kurz: „Kabel Deutschland geeignet“), genutzt werden.
In Punkt 3.2 des Allgemeinen Teils der AGB heisst es in Unterpunkt b) und j) weiter:
Der Kunde ist verpflichtet,
b) sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei einem späteren Wechsel des Empfangsgeräts die
Seriennummer des Empfangsgeräts mitzuteilen, damit das Empfangsgerät der Smartcard
zugeordnet werden kann.
j) Kabel Deutschland
– kann verlangen, dass die überlassene Smartcard nur in Verbindung mit einem der
Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird.
– ist berechtigt, nur Smartcards zu überlassen, die ausschließlich im Zusammenhang mit
einem der Smartcard zugeordneten Empfangsgerät genutzt werden können.
Wenn KDG es also verlangt, darf man die Smartcard ausschließlich im bei KDG dieser Smartcard zugeordneten Receiver/Modul betreiben. In jedem Fall ist KDG ein Wechsel der Smartcard in ein anderes Gerät eigentlich mitzuteilen.

Aber wie gesagt, praktisch wird sich wohl gar nichts tun.
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tvglotzer
Fortgeschrittener
Beiträge: 228
Registriert: 11.07.2010, 10:15

Re: Drohung mit Abschaltung wegen AGB- Verstoß

Beitrag von tvglotzer »

Na dann hoff ich mal das Beste! Übrigens werkelt auch noch eine G09 von KDG in einem nichtzertifizierten Receiver und einem fremden Modul.
Füpr diese wurde eben die generierte Seriennummer angegeben ...
weihnachtsmann
Insider
Beiträge: 2214
Registriert: 16.11.2009, 21:46

Re: Drohung mit Abschaltung wegen AGB- Verstoß

Beitrag von weihnachtsmann »

mach dir mal keine sorgen, da passiert eh nix.

das schlimmste, was passieren könnte ist, das die frau deine alte karte sperrt und dir ne D09 oder G09 zukommen lässt. Das alles kann man aber nachvollziehen ;)