Kabelinternet m.Sicherheitsprogramm:Zwangsbündelung entfällt
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Kabelinternet m.Sicherheitsprogramm:Zwangsbündelung entfällt
Mit Kabel Deutschland verzichtet nun der zweite große Kabelanbieter darauf, seinen Internetanschluss zwangsweise mit einer Sicherheits-Software zu bündeln.
http://www.computerbild.de/artikel/cb-N ... 91493.html
http://www.computerbild.de/artikel/cb-N ... 91493.html
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- Kabelexperte
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Re: Kabelinternet m.Sicherheitsprogramm:Zwangsbündelung entf
Na ja, vielleicht haben die Leute von Bild einfach nicht mitbekommen, dass seit einigen Wochen die EU-Verbraucherschutzrichtlinie umgesetzt wurde.
Aus freien Stücken haben die Netzbetreiber dies nicht getan, aber § 312 a Abs. 3 BGB wird ihnen wohl keine andere Möglichkeit lassen:
"Eine Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann ein Unternehmer mit einem Verbraucher nur ausdrücklich treffen. Schließen der Unternehmer und der Verbraucher einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr, wird eine solche Vereinbarung nur Vertragsbestandteil, wenn der Unternehmer die Vereinbarung nicht durch eine Voreinstellung herbeiführt."
Deshalb gibt es auch keine vorbelegten "Kästchen" mehr.
Aus freien Stücken haben die Netzbetreiber dies nicht getan, aber § 312 a Abs. 3 BGB wird ihnen wohl keine andere Möglichkeit lassen:
"Eine Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung des Verbrauchers gerichtet ist, kann ein Unternehmer mit einem Verbraucher nur ausdrücklich treffen. Schließen der Unternehmer und der Verbraucher einen Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr, wird eine solche Vereinbarung nur Vertragsbestandteil, wenn der Unternehmer die Vereinbarung nicht durch eine Voreinstellung herbeiführt."
Deshalb gibt es auch keine vorbelegten "Kästchen" mehr.
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- Insider
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Re: Kabelinternet m.Sicherheitsprogramm:Zwangsbündelung entf
Eine "Zwangsbündelung" gab es nie.
Die ersten zwei (oder drei?) Monate waren kostenlos und in dieser Zeit konnte man das Sicherheitspaket kündigen.
Damit entstanden keine Kosten.
Wer dies vergessen hat, konnte das Paket jederzeit miot Vierwochenfrist kündigen.
Geämndert hat sich also nur, das dieses Kästchen nicht mehr vorbesetzt ist und das man nun ohne Sicherheitspaket bestellen kann
und sich somit die Kündigung erspart.
Ein Zwangsbündelung wäre es m.M.n. nur, wenn es das eine nicht ohne das andere gäbe.
Die ersten zwei (oder drei?) Monate waren kostenlos und in dieser Zeit konnte man das Sicherheitspaket kündigen.
Damit entstanden keine Kosten.
Wer dies vergessen hat, konnte das Paket jederzeit miot Vierwochenfrist kündigen.
Geämndert hat sich also nur, das dieses Kästchen nicht mehr vorbesetzt ist und das man nun ohne Sicherheitspaket bestellen kann
und sich somit die Kündigung erspart.
Ein Zwangsbündelung wäre es m.M.n. nur, wenn es das eine nicht ohne das andere gäbe.
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- Insider
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Re: Kabelinternet m.Sicherheitsprogramm:Zwangsbündelung entf
Jetzt sollte man aber auch so konsequent sein, und das Premium HD Testabo rausnehmen bzw. nur noch per optionalen Häckchen anbieten.
Kabelnetz: Vodafone Kabel Deutschland Berlin-Charlottenburg (ungenutzt)
TV: Sony KD-55A1 OLED
Receiver: VU+ UNO 4K SE mit DVB-T2 HD Dualtuner & 1TB Samsung 850 EVO SSD
Zubehör: Apple TV 4K für MagentaTV Smart 2.0 und Co.
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- Kabelexperte
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Re: Kabelinternet m.Sicherheitsprogramm:Zwangsbündelung entf
@Günther24
Und genau diese Zwangsbündelung gab es vorher bei KDG. Das Sicherheitspaket war nämlich nicht per "Klick" abwählbar, sondern fester Bestandteil des Vertrags. Eine noch viel üblere Methode der "Geschenkeverteilung", als das Häkchen.
Als Zwangsbündelung sehe ich auch den von berliner69er gebrachten Hinweis auf das "TestAbo". Du hast einfach keine Wahl, dieses TestAbo auszuschlagen!
@berliner69
Ich glaube kaum, dass diese Vertragsgestaltung bei Verbraucherschützern Begeisterungsstürme hervorruft.
Für mich ganz eindeutig eine Zuwiderhandlung und sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Und genau diese Zwangsbündelung gab es vorher bei KDG. Das Sicherheitspaket war nämlich nicht per "Klick" abwählbar, sondern fester Bestandteil des Vertrags. Eine noch viel üblere Methode der "Geschenkeverteilung", als das Häkchen.
Als Zwangsbündelung sehe ich auch den von berliner69er gebrachten Hinweis auf das "TestAbo". Du hast einfach keine Wahl, dieses TestAbo auszuschlagen!
@berliner69
Ich glaube kaum, dass diese Vertragsgestaltung bei Verbraucherschützern Begeisterungsstürme hervorruft.
Für mich ganz eindeutig eine Zuwiderhandlung und sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers.
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Re: Kabelinternet m.Sicherheitsprogramm:Zwangsbündelung entf
im Bestellprozess taucht ein Popup auf, bei dem ich mich entscheiden kann, die 2 Monate zu testen oder darauf zu verzichtenberlin69er hat geschrieben:Jetzt sollte man aber auch so konsequent sein, und das Premium HD Testabo rausnehmen bzw. nur noch per optionalen Häckchen anbieten.
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Re: Kabelinternet m.Sicherheitsprogramm:Zwangsbündelung entf
Sorry, das mit dem Sicherheitspaket war doch keine Zwangsbündelung.kabel_fan hat geschrieben:@Günther24
Und genau diese Zwangsbündelung gab es vorher bei KDG. Das Sicherheitspaket war nämlich nicht per "Klick" abwählbar, sondern fester Bestandteil des Vertrags. Eine noch viel üblere Methode der "Geschenkeverteilung", als das Häkchen.
Als Zwangsbündelung sehe ich auch den von berliner69er gebrachten Hinweis auf das "TestAbo". Du hast einfach keine Wahl, dieses TestAbo auszuschlagen!
@berliner69
Ich glaube kaum, dass diese Vertragsgestaltung bei Verbraucherschützern Begeisterungsstürme hervorruft.
Für mich ganz eindeutig eine Zuwiderhandlung und sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers.
Ich konnte das gewünschte Paket weiternutzen, obwohl ich das Sicherheitspaket abbestellt habe.
Und wie schon geschrieben, auch wenn ich das vergessen hätte, wäre es jederzeit mit Vierwochenfrist kündbar gewesen.
Das mit dem Testabo war schon eher eine "Zwangsbündelung", denn wenn hier die Kündigung vergessen wurde, lief das Paket
zunächst mal 12 Monate.
Aber das gibt es inzwischen ja nun auch nicht mehr, wie uns mason berichtet hat.
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- Kabelexperte
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Re: Kabelinternet m.Sicherheitsprogramm:Zwangsbündelung entf
Okay, wenn du das so definierst, dann habe ich dich falsch verstanden und du hast natürlich recht.
Ich ging davon aus, dass ich das Sicherheitspaket und jetzt noch das Test Abo zunächst mal mitbestellen muss, um überhaupt mein gewünschtes produkt zu bekommen. Es gab/gibt keine Chance, dies von vorne herein weg zu lassen. Es ist zwar keine große Sache, unmittelbar nach der bestellung sofort diese bestandteile zu kündigen, aber muss das sein?
Ich ging davon aus, dass ich das Sicherheitspaket und jetzt noch das Test Abo zunächst mal mitbestellen muss, um überhaupt mein gewünschtes produkt zu bekommen. Es gab/gibt keine Chance, dies von vorne herein weg zu lassen. Es ist zwar keine große Sache, unmittelbar nach der bestellung sofort diese bestandteile zu kündigen, aber muss das sein?
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Re: Kabelinternet m.Sicherheitsprogramm:Zwangsbündelung entf
Ist ja Vergangenheit und "Schnee von gestern".
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Re: Kabelinternet m.Sicherheitsprogramm:Zwangsbündelung entf
Aha, wusste ich noch nicht. Bin auch beim bestellen nicht so weit gegangen... Wenn's aber so ist, dann ist das eine gute Lösung. Muss man etwas explizit abwählen oder ein Häckchen setzen? Denn nur letzteres wäre eigentlich gesetzeskonform...mason hat geschrieben:im Bestellprozess taucht ein Popup auf, bei dem ich mich entscheiden kann, die 2 Monate zu testen oder darauf zu verzichten
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