Außerordentliche Kündigung und Rückforderung
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Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
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- Registriert: 11.02.2013, 14:49
Außerordentliche Kündigung und Rückforderung
Hallo Leute,
da ich wiederholt und nachweislich Störungen an KD gemeldet hatte, dort aber keine Reaktion erfolgte, habe ich eine letzte angemessene Frist von 14 Tagen mit einem Einschreiben und Rückantwort an den "Kundendienst" in Erfurt gesendet. Daraufhin wurde erstmal ganz erstaunt zurückgeschrieben, dass sie noch nie von einer Störung gehört hätten (ich habe von den Meldungen auf der Webseite jede Menge Empfangsbestätigungsmails bekommen!).
Nach weiteren 10 Tagen meldete sich eine externe Firma im Auftrag von KD und weitere 3 Tage später kam auch tatsächlich ein Mitarbeiter, hat wohl was ausgemessen und was von "fremdgesteuert" in Bezug auf das Kabelmoden erwähnt, und meiner Frau (ich war auf der Arbeit) gesagt, sie schicken ein Kabelmodem im Austausch. Jetzt nach 14 Tagen Wartezeit ist mir der Kragen geplatzt, Störungen (meist abends, Downloadrate gut, Uploadrate gegen Null (!) - dadurch keine Internetnutzung mehr möglich) sind ja weiterhin an der Tagesordnung.
Nun klage ich per Rechtsanwalt gegen Kabel Deutschland, Dauerschuld einer Leistung nach Paragraph 314 BGB sowie Herausgabe einer geschuldeten aber bereits gezahlten Leistung nach 812 BGB (daher die Rückforderung).
Ich hoffe es wird ein Präzedenzfall, denn ich fordere auch bereits geleistete Zahlungen als Schadensersatz zurück.
Wer ähnliche Erfahrung mit KD gemacht hat, bitte melden, weitere Kläger in einer Sammelklage wäre eigentlich noch besser.
da ich wiederholt und nachweislich Störungen an KD gemeldet hatte, dort aber keine Reaktion erfolgte, habe ich eine letzte angemessene Frist von 14 Tagen mit einem Einschreiben und Rückantwort an den "Kundendienst" in Erfurt gesendet. Daraufhin wurde erstmal ganz erstaunt zurückgeschrieben, dass sie noch nie von einer Störung gehört hätten (ich habe von den Meldungen auf der Webseite jede Menge Empfangsbestätigungsmails bekommen!).
Nach weiteren 10 Tagen meldete sich eine externe Firma im Auftrag von KD und weitere 3 Tage später kam auch tatsächlich ein Mitarbeiter, hat wohl was ausgemessen und was von "fremdgesteuert" in Bezug auf das Kabelmoden erwähnt, und meiner Frau (ich war auf der Arbeit) gesagt, sie schicken ein Kabelmodem im Austausch. Jetzt nach 14 Tagen Wartezeit ist mir der Kragen geplatzt, Störungen (meist abends, Downloadrate gut, Uploadrate gegen Null (!) - dadurch keine Internetnutzung mehr möglich) sind ja weiterhin an der Tagesordnung.
Nun klage ich per Rechtsanwalt gegen Kabel Deutschland, Dauerschuld einer Leistung nach Paragraph 314 BGB sowie Herausgabe einer geschuldeten aber bereits gezahlten Leistung nach 812 BGB (daher die Rückforderung).
Ich hoffe es wird ein Präzedenzfall, denn ich fordere auch bereits geleistete Zahlungen als Schadensersatz zurück.
Wer ähnliche Erfahrung mit KD gemacht hat, bitte melden, weitere Kläger in einer Sammelklage wäre eigentlich noch besser.
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Re: Außerordentliche Kündigung und Rückforderung
Du solltest nicht neben deinem Anwalt noch weitere Aktivitäten laufen haben, und schon gar nicht von denen dein Anwalt nichts weiss.
Sammelklagen gibt es im deutschen Rechtssystem nicht!
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Re: Außerordentliche Kündigung und Rückforderung
Ich bin mir sicher, dass es nicht schaden kann, von anderen Fällen zu wissen. Dann eben keine Sammelklage im Sinne einer versuchten Vertretung für viele Kläger, sondern ein Sammeln von Klagen im Sinne einer Gleichartigkeit des Rechtsstreits. Ändert aber nichts an der Tatsache, das KD hier im Verzug ist, ich einen Vertrag über die Lieferung einer Leistung habe, und ich dementsprechend Rückforderungen habe.
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- Kabelexperte
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- Registriert: 09.05.2007, 14:51
Re: Außerordentliche Kündigung und Rückforderung
Was steht in dem Abschlussbericht den man vor Ort unterschreibt?
Ich glaube der Techniker vor Ort hat Euch verarscht. Die haben Modems auf dem Auto. da muss keins zugesendet werden!!
Ich glaube der Techniker vor Ort hat Euch verarscht. Die haben Modems auf dem Auto. da muss keins zugesendet werden!!
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- Kabelfreak
- Beiträge: 1816
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Re: Außerordentliche Kündigung und Rückforderung
Der Vorrat des Technikers könnte aber auch mal zu Ende gehen 

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- Kabelexperte
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Re: Außerordentliche Kündigung und Rückforderung
Aber nicht wenn sie einen Auftrag bekommen. Sie sehen ja vorher was für eine Störung der Kunde hat.
Klar ist es schon vorgekommen, dass bei einem Kunden die Fritzbox defekt war und ausgetauscht wurde. Beim nächsten Kunden war sie nun auch defekt.
Was macht dann der Techniker?
Richtig, wenn er keine bei hat, bekommt der Kunde halt die von dem vorigen Kunden
Auftrag abgeschlossen und sie können es bei KDG abrechnen. Dann meldet sich der zweite Kunde erneut weil er ja eine kaputte Fritzbox hat.
Dann fährt der Techniker erneut hin und diesmal bekommt der Kunde eine neue. So kann man wieder einen Auftrag abrechnen.
Klar ist es schon vorgekommen, dass bei einem Kunden die Fritzbox defekt war und ausgetauscht wurde. Beim nächsten Kunden war sie nun auch defekt.
Was macht dann der Techniker?
Richtig, wenn er keine bei hat, bekommt der Kunde halt die von dem vorigen Kunden
Auftrag abgeschlossen und sie können es bei KDG abrechnen. Dann meldet sich der zweite Kunde erneut weil er ja eine kaputte Fritzbox hat.
Dann fährt der Techniker erneut hin und diesmal bekommt der Kunde eine neue. So kann man wieder einen Auftrag abrechnen.
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Re: Außerordentliche Kündigung und Rückforderung
Auch so ein Unsinn. Wie soll der Techniker den Auftrag abschliessen , wenn die Box defekt ist und er sie beim Kunden nicht zum laufen bringt?
Ausserdem ist soweit ich weiss, die Fritz Box mit der Seriennummer dem Kunden zugeordnet. Da kann man nicht einfach die Box jemand anderem unterjubeln. Die muss erstmal zurück ins Lager.
Ausserdem ist soweit ich weiss, die Fritz Box mit der Seriennummer dem Kunden zugeordnet. Da kann man nicht einfach die Box jemand anderem unterjubeln. Die muss erstmal zurück ins Lager.
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- Kabelexperte
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Re: Außerordentliche Kündigung und Rückforderung
Na ja gut , nichts ist unmöglich.