Korrekt fristlos kündigen
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Korrekt fristlos kündigen
Hallo,
ich habe mich nun durchgerungen meinen KD-Vertrag (Telefon/Internet Business 100) fristlos zu kündigen.
Aktuell mache ich regelmäßige Speedtests und mache von dem Ergebnis einen Screenshot, um einen Beleg für die schlechte Leistung zu haben.
Verstanden habe ich, dass mir § 314 BGB das Recht gibt einen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn nach des Setzens einer angemessenen Frist, hier wurde oft 2 Wochen genannt, das Problem nicht gelöst wurde.
Die ersten 1 1/2 Jahre war ich mit KD sehr zufrieden. Auch zu Spitzenzeiten hatte ich um die 90 Mbit.
Jetzt, Sonntag 19:00 Uhr sind es 1,66 Mbit gewesen, in der Stunde zuvor etwa 3,4 Mbit.
Stabile Geschwindigkeiten von über 20 Mbit sind erst nach 23 Uhr zu erreichen. Unter der Woche tagsüber sind es 15-20 Mbit und ab dem frühen Abend bis 23 Uhr ist es wieder katastrophal schlecht, also eben dann wenn ich zu Hause bin und das Internet nutzen möchte.
YouToube-Videos in HD funktionieren schon lange nicht mehr, auch die 480p Auflösung macht meistens Probleme.
Ich will nur noch weg. Dafür bezahle ich keine 50 EUR im Monat, wenn VDSL 50 hier verfügbar ist.
Also, was habe ich noch zu beachten? Ich würde mal davon ausgehen, dass KD meine fristlose Kündigung erstmal nicht akzeptiert.
Soll ich dann die Angelegenheit am besten gleich einem Anwalt übergeben?
Natürlich werde ich KD eine angemessene Frist zur Verbesserung der Situation einräumen aber dann reicht es mir auch!
Wenn ich fristlos kündige, kündige ich dann zum nächsten Arbeitstag und schicke die geliehene Hardware gleich mit zurück?
Darf ich dann bei der Bank die Einzugsermächtigung für KD wiederrufen? Ich möchte keinen Schufaärger wegen nicht bezahlrechter Rechnungen.
Ich habe aber auch keinen Nerv mit groß mit KD zu streiten. Entweder sie lösen das Problem. Dann ist alles okay. Wenn nicht, bin ich sofort weg.
Ich finde es eine große Sauerrei was KD abzieht. Über viele Monate hatten alle Bewohner hier im Haus fast im Wochentakt Werbebroschüren von KD im Haus. Warum betreiben Sie so eine intensive Neukundenwerbung, wenn sie die versprochene Leistung nicht mal im Ansatz erbringen können?
ich habe mich nun durchgerungen meinen KD-Vertrag (Telefon/Internet Business 100) fristlos zu kündigen.
Aktuell mache ich regelmäßige Speedtests und mache von dem Ergebnis einen Screenshot, um einen Beleg für die schlechte Leistung zu haben.
Verstanden habe ich, dass mir § 314 BGB das Recht gibt einen Vertrag fristlos zu kündigen, wenn nach des Setzens einer angemessenen Frist, hier wurde oft 2 Wochen genannt, das Problem nicht gelöst wurde.
Die ersten 1 1/2 Jahre war ich mit KD sehr zufrieden. Auch zu Spitzenzeiten hatte ich um die 90 Mbit.
Jetzt, Sonntag 19:00 Uhr sind es 1,66 Mbit gewesen, in der Stunde zuvor etwa 3,4 Mbit.
Stabile Geschwindigkeiten von über 20 Mbit sind erst nach 23 Uhr zu erreichen. Unter der Woche tagsüber sind es 15-20 Mbit und ab dem frühen Abend bis 23 Uhr ist es wieder katastrophal schlecht, also eben dann wenn ich zu Hause bin und das Internet nutzen möchte.
YouToube-Videos in HD funktionieren schon lange nicht mehr, auch die 480p Auflösung macht meistens Probleme.
Ich will nur noch weg. Dafür bezahle ich keine 50 EUR im Monat, wenn VDSL 50 hier verfügbar ist.
Also, was habe ich noch zu beachten? Ich würde mal davon ausgehen, dass KD meine fristlose Kündigung erstmal nicht akzeptiert.
Soll ich dann die Angelegenheit am besten gleich einem Anwalt übergeben?
Natürlich werde ich KD eine angemessene Frist zur Verbesserung der Situation einräumen aber dann reicht es mir auch!
Wenn ich fristlos kündige, kündige ich dann zum nächsten Arbeitstag und schicke die geliehene Hardware gleich mit zurück?
Darf ich dann bei der Bank die Einzugsermächtigung für KD wiederrufen? Ich möchte keinen Schufaärger wegen nicht bezahlrechter Rechnungen.
Ich habe aber auch keinen Nerv mit groß mit KD zu streiten. Entweder sie lösen das Problem. Dann ist alles okay. Wenn nicht, bin ich sofort weg.
Ich finde es eine große Sauerrei was KD abzieht. Über viele Monate hatten alle Bewohner hier im Haus fast im Wochentakt Werbebroschüren von KD im Haus. Warum betreiben Sie so eine intensive Neukundenwerbung, wenn sie die versprochene Leistung nicht mal im Ansatz erbringen können?
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1315
- Registriert: 09.11.2010, 18:38
Re: Korrekt fristlos kündigen
Richte deine fristlöse Kündigung dringend an das Beschwerdemanagement, nicht an den Kundenservice. Dann klappt das i.d.R., wenn beschriebene Bandbreitenprobleme tatsächlich vorliegen.
Kabel Premium Total + SKY Total
***Limousine ridin', jet flying, kiss stealin', wheelin' dealing, son of a gun***
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 559
- Registriert: 09.05.2007, 14:51
Re: Korrekt fristlos kündigen
Beschwerdemanagment und der Kundenservice ist kein Unterschied.
Gut möglich, dass der Agent heute für den Kundenservice arbeitet und morgen für das Beschwerdemanagment usw.
DDer einzige Unterschied ist, dass das Beschwerdemanagment noch intern bei KDG ist.
Kundenservice ist intern und zum größten Teil extern vergeben
Gut möglich, dass der Agent heute für den Kundenservice arbeitet und morgen für das Beschwerdemanagment usw.
DDer einzige Unterschied ist, dass das Beschwerdemanagment noch intern bei KDG ist.
Kundenservice ist intern und zum größten Teil extern vergeben
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1315
- Registriert: 09.11.2010, 18:38
Re: Korrekt fristlos kündigen
Das ist schlichtweg vollkommen falsch.Beschwerdemanagment und der Kundenservice ist kein Unterschied.
Gut möglich, dass der Agent heute für den Kundenservice arbeitet und morgen für das Beschwerdemanagment usw.
Kabel Premium Total + SKY Total
***Limousine ridin', jet flying, kiss stealin', wheelin' dealing, son of a gun***
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 559
- Registriert: 09.05.2007, 14:51
Re: Korrekt fristlos kündigen
Nö ist es nicht. Das Beschwerdemanagment ist eine Abteilung innerhalb des Kundenservice. Nur mit erweiterten Aufgaben.
-
- Kabelfreak
- Beiträge: 1315
- Registriert: 09.11.2010, 18:38
Re: Korrekt fristlos kündigen
Ich hab auch nicht gesagt, das die Jungs im Zoo arbeiten. Kundenservice ist es trotzdem, ja, das hast du scharfsinnig geschlussfolgert.mr.magic hat geschrieben: Das Beschwerdemanagment ist eine Abteilung innerhalb des Kundenservice.
Beschwerdemanagment und der Kundenservice ist kein Unterschied
Es bleibt dabei: dies ist falsch, genauso wie deine Geschichten, Agenten verdienen 2000 Flöten an Provisionen.
Kabel Premium Total + SKY Total
***Limousine ridin', jet flying, kiss stealin', wheelin' dealing, son of a gun***
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Korrekt fristlos kündigen
Mal so ganz nebenbei: Der Kunde hat einen Vertrag mit Kabel Deutschland. Also schickt er seine Kündigung dorthin und wo es dann landet, ist Sache von KDG es auch intern an die richtige Stelle zu leiten. Wichtig ist der Nachweis, dass es bei KDG gelandet ist.
Am besten finde ich immer noch die Möglichkeit mittels Kontaktformular im Kundencenter. Da gibt es nämlich einen Nachweis. Und egal, wo die fristlose Kündigung landet, die Wahrscheinlichkeit, dass eine unsinnige Antwort erstellt wird, ist relativ hoch.
Am besten finde ich immer noch die Möglichkeit mittels Kontaktformular im Kundencenter. Da gibt es nämlich einen Nachweis. Und egal, wo die fristlose Kündigung landet, die Wahrscheinlichkeit, dass eine unsinnige Antwort erstellt wird, ist relativ hoch.
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 151
- Registriert: 16.11.2010, 20:25
Re: Korrekt fristlos kündigen
In meinem Fall haben sie angeboten, den Vertrag vorzeitig einvernehmlich zu kündigen. Ich hatte zuvor eine Frist über das Kundenformular gesetzt.
Meine persönliche Vorgehensweise und Empfehlung, keine Rechtsberatung:
1. Angemessene Frist setzen. Schriftlich oder per Kontaktformular.
2. Ziemlich "sicher" sind meines Erachtens vier Wochen ab Zustellung. Drei sind gutes Mittelmaß, zwei sind schon hart an der Grenze und eher nicht zu empfehlen.
3. Wichtig ist für mich, dass man ein Protokoll erstellt, also irgendwas in der Hand hat.
4. Sollte man dann außerordentlich kündigen wollen, benötigt man einen Nachweis, dass das Schreiben zugestellt wurde. Die beste Methode ist es, auf ein Antwortschreiben zu bestehen. Was dort drin steht, ist egal, solange der Empfang des Kündigungsschreiben bestätigt wurde. Eine Stufe "sicherer" ist die Zustellung mittels Gerichtsvollzieher, kostet aber mind. 40 Euro.
5. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist eine einseitige Erklärung. Die Wirksamkeit ergibt sich anhand der Sachlage (Frist versäumt, Leistung wird nicht erbracht), nicht anhand einer Zustimmung oder Nicht-Zustimmung des Vertragspartners. In letzter Instanz entscheidet ein Gericht, dazu wird es bei guter Aktenlage aber nicht kommen.
Meine persönliche Vorgehensweise und Empfehlung, keine Rechtsberatung:
1. Angemessene Frist setzen. Schriftlich oder per Kontaktformular.
2. Ziemlich "sicher" sind meines Erachtens vier Wochen ab Zustellung. Drei sind gutes Mittelmaß, zwei sind schon hart an der Grenze und eher nicht zu empfehlen.
3. Wichtig ist für mich, dass man ein Protokoll erstellt, also irgendwas in der Hand hat.
4. Sollte man dann außerordentlich kündigen wollen, benötigt man einen Nachweis, dass das Schreiben zugestellt wurde. Die beste Methode ist es, auf ein Antwortschreiben zu bestehen. Was dort drin steht, ist egal, solange der Empfang des Kündigungsschreiben bestätigt wurde. Eine Stufe "sicherer" ist die Zustellung mittels Gerichtsvollzieher, kostet aber mind. 40 Euro.
5. Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist eine einseitige Erklärung. Die Wirksamkeit ergibt sich anhand der Sachlage (Frist versäumt, Leistung wird nicht erbracht), nicht anhand einer Zustimmung oder Nicht-Zustimmung des Vertragspartners. In letzter Instanz entscheidet ein Gericht, dazu wird es bei guter Aktenlage aber nicht kommen.
-
- Fortgeschrittener
- Beiträge: 281
- Registriert: 29.03.2010, 23:22
Re: Korrekt fristlos kündigen
Also ich hab meinen Vertrag auch aufgrund von Sonderkündigung beendet. Ich hab einen einen Business Internet und Telefon 100 Vertrag gehabt. Generell was ich mit Kabel Deutschland zufrieden aber das was in der letzen Zeit war und was ich mir als Kunde so gefallen lassen musste nein irgendwann ist schluss. Da hol ich mir lieber eine 6000er DSL Leitung mit einem vernünftigen Router als wie so ein mißt.
Sorry musste ich loswerden.
Bei mir kommt von meiner 100er Leitung vieleicht 20 an und dann wird man auch noch gedrosselt. Also für was zahl ich einen teueren Business Vertrag ? Ne echt nicht.
Sorry musste ich loswerden.
Bei mir kommt von meiner 100er Leitung vieleicht 20 an und dann wird man auch noch gedrosselt. Also für was zahl ich einen teueren Business Vertrag ? Ne echt nicht.
Red Business Internet & Phone 500 Cable (575,56,7) Aktiv seit 26.01.2022
FRITZ!Box 6660 HWSubRevision:3, Mietgerät ), Fritz!OS 7.29
Fritz!Fon C4
Fritz!Fon C6
2x Gigaset C430
HP-Proliant Server mit Openmediavault 6.0.24-1
FRITZ!Box 6660 HWSubRevision:3, Mietgerät ), Fritz!OS 7.29
Fritz!Fon C4
Fritz!Fon C6
2x Gigaset C430
HP-Proliant Server mit Openmediavault 6.0.24-1
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 559
- Registriert: 09.05.2007, 14:51
Re: Korrekt fristlos kündigen
Es wird nach und nach fast jeden Kunden treffen, dass er Probleme mit der Bandbreite hat.
Weil vorsorglich wird nicht großartig segmentiert.
Nur wenn es fast schon zu spät ist.
Und man versucht auch alle DSL Kunden von Vodafone zu Kabel zu holen wo es möglich ist. Es werden täglich mehr.
Weil vorsorglich wird nicht großartig segmentiert.
Nur wenn es fast schon zu spät ist.
Und man versucht auch alle DSL Kunden von Vodafone zu Kabel zu holen wo es möglich ist. Es werden täglich mehr.