- Wann beginnt der Vertrag wenn man bei Online-Bestellung einen Wunschtermin (z.B. 01.05.) angibt?
- Bezogen darauf, ab wann bezahlt man in diesem Fall die erste Rechnung?
- Kann man in so einem Fall trotzdem das z.B. derzeit laufende DSL-Wechseler-Wochen Angebot wahrnehmen?
- Und am wichtigesten, wie verhält es sich mit einem möglichen Widerruf? Man kann ja erst ab dem Wunschtermin sehen, ob das ganze überhaupt funktioniert?
Vertragsbeginn bei Wunschtermin?
Forumsregeln
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Forenregeln
Bitte gib bei der Erstellung eines Threads im Feld „Präfix“ an, ob du Kunde von Vodafone Kabel Deutschland („[VFKD]“), von Vodafone West („[VF West]“), von eazy („[eazy]“) oder von O2 über Kabel („[O2]“) bist.
Vertragsbeginn bei Wunschtermin?
Habe die letzten Tage wg. eines möglichen Umstiegs viel zu KD gelesen, habe aber keine klare Antwort auf diese Fragen gefunden:
-
- Kabelexperte
- Beiträge: 781
- Registriert: 28.01.2013, 11:16
Re: Vertragsbeginn bei Wunschtermin?
Du musst unterscheiden zwischen Vertragsschluss und Beginn der Leistungspflicht. Wirksam ist der Vertrag, wenn du von KDG die Auftragsbestätigung erhältst. Ab diesem Zeitpunkt sind beide Seiten an den Vertrag gebunden. Die Leistungspflicht beginnt mit der Installation des modems oder ähnlichen technischen Voraussetzungen, die zu erfüllen sind. Das ist ja auch bei Arbeists- oder Mietverträgen so, dass der vertrag mit Unterschrift gültig ist, aber erst später vollzogen wird.
Das Widerrufsrecht beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung. Es hat ja nicht den Zweck, dass der Verbraucher kontrollieren kann, ob ihm der Vertrag auch gefällt, sondern dient dem Schutz des Verbrauchers, wenn er etwa vorschnell oder in besonderen Situationen einen Vertrag eingegangen ist, um da wider frei zu werden. Das erkennst du ja auch daran, dass z.B. ein in einem KDG-shop geschlossener Vertrag überhaupt kein Widerspruchsrecht beinhaltet.
"Funktioniert" das Ganze nicht, gibt es andere rechtliche Instrumentarien.
Das Widerrufsrecht beginnt mit Erhalt der Widerrufsbelehrung. Es hat ja nicht den Zweck, dass der Verbraucher kontrollieren kann, ob ihm der Vertrag auch gefällt, sondern dient dem Schutz des Verbrauchers, wenn er etwa vorschnell oder in besonderen Situationen einen Vertrag eingegangen ist, um da wider frei zu werden. Das erkennst du ja auch daran, dass z.B. ein in einem KDG-shop geschlossener Vertrag überhaupt kein Widerspruchsrecht beinhaltet.
"Funktioniert" das Ganze nicht, gibt es andere rechtliche Instrumentarien.
-
- Insider
- Beiträge: 3882
- Registriert: 23.07.2010, 14:34
- Wohnort: Netz München Ost
Re: Vertragsbeginn bei Wunschtermin?
Sonnenschein82 hat geschrieben:Habe die letzten Tage wg. eines möglichen Umstiegs viel zu KD gelesen, habe aber keine klare Antwort auf diese Fragen gefunden:
Danke für euere Antworten oder gern auch einen Link, der darauf eingeht.
- Wann beginnt der Vertrag wenn man bei Online-Bestellung einen Wunschtermin (z.B. 01.05.) angibt?
- Bezogen darauf, ab wann bezahlt man in diesem Fall die erste Rechnung?
- Kann man in so einem Fall trotzdem das z.B. derzeit laufende DSL-Wechseler-Wochen Angebot wahrnehmen?
- Und am wichtigesten, wie verhält es sich mit einem möglichen Widerruf? Man kann ja erst ab dem Wunschtermin sehen, ob das ganze überhaupt funktioniert?
https://www.kabeldeutschland.de/internet-telefon/ Fußnote 55 Bei Buchung eines Internet- und Telefonprodukts erhalten Sie ein Sonderkündigungsrecht. Bei Nichtgefallen können Sie den Vertrag innerhalb der ersten 6 Wochen nach Vertragsschluss mit einer zweiwöchigen Frist kündigen.
Die Wechselprämie (= 0 € Grundgebühr für den KDG Anschluss) gibt es ja deshalb, weil du bis zu 6 Monate lang (in deinem Fall bis 1.5.) 2 Verträge parallel laufen hast. Den alten (DSL) noch und den neuen (KDG) schon.
Das heißt von Leistungsbeginn an kannst du 6 Wochen lang testen und ggf. wieder zum alten Anbieter zurückkehren.
Wenn du ohne Überschneidung wechseln willst, dann ist natürlich der 1.5. Vertragsbeginn. Würde ich aber nicht machen, wenn man schon die Chance gratis hat.