moin,
allererst würde ich gern mein fall schildern ...
ich bin seit ca dez kunde bei k-dtld. bzw war es vor kurzen noch. bis mich jetzt nach ostern ein brief erreichte, das ich wohl auf alle möglichen mahnungen etc nicht geantwortet hätte und im rückstand mit zahlungen sei. nun solle ich doch die 12 monate im vorraus begleichen, ergo vertragsstrafe zahlen. problem hierbei aber ist nun, das ich nur eine rechnung aus dem monat dez./jan. schriftlich vorliegen habe. ich habe also keine weiteren rechnungen für die monate feb märz bekommen und auch keine mahnungen, das ich im ückstand mit zahlung sein. die kundenbetreuung meinte diese mahnungen seien wohl nicht rausgegangen am telefon, die mahnabteilung meint wiederum sie seien rausgegangen. nun steh ich da ohne die mahnungen, welche ich nie per post erhalten habe. kann man da nachforschen lassen bei der post wo diese verschwunden sind ?! oder ob sie mir überhaupt zugestellt worden sind ?! würde gerne den offenen betrag begleichen, der offen ist bis jetzt zum april und weiterhin kunde bleiben, aber die am telefon lehnen es wohl kategorisch ab. hilft ne sofortige einzahlung der 4 monatsbeträge, damit sie sehen, dass ich zahlungswillig bin und gerne weiterhin kunde bleiben will ?!
bin für jegliche tips und infos offen...
gruß andy
Kündigung vertrag ohne mahnungen Oo
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Re: Kündigung vertrag ohne mahnungen Oo
Wie jetzt, warum lässt du den monatlichen Betrag nicht durch die KDG einziehen. Dann gäb's doch auch keine Probleme. Wenn du bis jetzt nichts mehr bezahlt hast, hat die KDG ja ein Recht auf ihr Geld.andymk hat geschrieben: problem hierbei aber ist nun, das ich nur eine rechnung aus dem monat dez./jan. schriftlich vorliegen habe. ich habe also keine weiteren rechnungen für die monate feb märz bekommen und auch keine mahnungen, das ich im ückstand mit zahlung sein.
andymk hat geschrieben:kann man da nachforschen lassen bei der post wo diese verschwunden sind ?! oder ob sie mir überhaupt zugestellt worden sind ?!
Ich würde eher bei der KDG nachforschen.
MfG NURadio
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Re: Kündigung vertrag ohne mahnungen Oo
es ist mir wohl auf dem auszügen meiner bank entgangen das kein geld abgegangen ist.
es ist ja verstöndlich klar das sie ihr geld zu recht beanspruchen ... nur ärgert es mich das ich keine schriftlichen hinweise bekommen habe, dann wäre ich ja doch drauf aufmerksam geworden und hätte es bemerkt... naja inwiefern soll ich da nachforschen ... sie meinten sie haben sie verschickt ... nur wenn hier nix angekommen ist kann es ja nur am zusteller liegen ... und das ist sogar hier glaube ich die grüne post ... naja muss ich wohl nochmals anrufen da...
bin dennoch weiterhin offen für hinweise oder tipps weil ich keine lust haben an die 450€ zu zahlen, wenn ich weiterhin kunde bleiben will.
es ist ja verstöndlich klar das sie ihr geld zu recht beanspruchen ... nur ärgert es mich das ich keine schriftlichen hinweise bekommen habe, dann wäre ich ja doch drauf aufmerksam geworden und hätte es bemerkt... naja inwiefern soll ich da nachforschen ... sie meinten sie haben sie verschickt ... nur wenn hier nix angekommen ist kann es ja nur am zusteller liegen ... und das ist sogar hier glaube ich die grüne post ... naja muss ich wohl nochmals anrufen da...
bin dennoch weiterhin offen für hinweise oder tipps weil ich keine lust haben an die 450€ zu zahlen, wenn ich weiterhin kunde bleiben will.
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Re: Kündigung vertrag ohne mahnungen Oo
Na ja, das Problem mit der KDG ist. Die sagen viel und gern auch mal das Gegenteil wenn der Tag lang ist.andymk hat geschrieben:naja inwiefern soll ich da nachforschen ... sie meinten sie haben sie verschickt ...
MfG NURadio
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Re: Kündigung vertrag ohne mahnungen Oo
naja ma guggn ... nur wie sollen se mir das nachweisen das se rausgegangen sind ... was ich nich wirklich glaube
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Re: Kündigung vertrag ohne mahnungen Oo
Ein Hallo zurück,
nachfolgende Probleme tauchen bei der Lage leider auf:
1. Der Zahlungsverzug ist leider unstrittig
2. Die Entgelte sind durch den Kunden im vorraus zu entrichten (so laut AGB´s ...)
3. Die Mitwirkungspflicht liegt zunächst beim Kunden (Prüfung der Durchführung der Zahlungen)
4. Die Rechnung ist nicht alleinige Grundlage für eine Zahlungsverpflichtung
Kabel D. stellt ohnehin auf Änderungsrechnungen um, das folgt mit Sicherheit noch zu weiteren Problemen bei den
Kunden, die bisher ihre Rechnung abgewartet haben
Die Nachweisführung von Postsendungen ist schwierig: Da steht grundsätzlich Aussage gegen Aussage...
Und leider ist Kabel D. da auf einer recht sicheren Seite - die Rechnungen sind abgespeichert...
und wenn die Adresse in deren System stimmen, wird der Gegenbeweis nicht zu erbringen sein
5. Und nu kommt noch das Standardverfahren bei Kabel D.
Nach einer Kündigung wegen Zahlungsverzug gibt Kabel D. die offene Forderung schnell und gerne an ein Inkassounternehmen ab. Das die kein Geld mehr direkt einfordern, ist reine Bequemlichkeit: Der Kunde kriegt das Schreiben vom Inkassounternehmen, der Kunde zahlt an die den offenen Betrag + Gebühren, Kabel D. erhält seinen Anteil ... Zahlt der Kunde an Kabel D. nach Abgabe der Forderung, müssen die dann die Beträge anerkennen, verrechnen usw...
Wenn geht, begleich die angefallenen Beiträge bevors beim Inkasso gelandet ist
Und zum unguten Schluß: Der Vertrag ist gekündigt und wirds auch bleiben ... erst nach voller Zahlung gewährt Kabel D. einen Neuvertrag, natürlich unter erneuter Berechnung des Bereitstellungsentgeltes ... Wer hartnäckig ist, hat Chancen auf Anrechnung der bereits gezahlten Vertragsstrafe
Mitunter nehmen die auch einen Neuvertrag an und erlassen dann die Vertragsstrafe ... ist aber kein muß, aber vielleicht gerätst Du an einen kundenorientierten Mitarbeiter... (Noch ein Glücksfall ....)
Bubblegum
nachfolgende Probleme tauchen bei der Lage leider auf:
1. Der Zahlungsverzug ist leider unstrittig
2. Die Entgelte sind durch den Kunden im vorraus zu entrichten (so laut AGB´s ...)
3. Die Mitwirkungspflicht liegt zunächst beim Kunden (Prüfung der Durchführung der Zahlungen)
4. Die Rechnung ist nicht alleinige Grundlage für eine Zahlungsverpflichtung
Kabel D. stellt ohnehin auf Änderungsrechnungen um, das folgt mit Sicherheit noch zu weiteren Problemen bei den
Kunden, die bisher ihre Rechnung abgewartet haben
Die Nachweisführung von Postsendungen ist schwierig: Da steht grundsätzlich Aussage gegen Aussage...
Und leider ist Kabel D. da auf einer recht sicheren Seite - die Rechnungen sind abgespeichert...
und wenn die Adresse in deren System stimmen, wird der Gegenbeweis nicht zu erbringen sein
5. Und nu kommt noch das Standardverfahren bei Kabel D.
Nach einer Kündigung wegen Zahlungsverzug gibt Kabel D. die offene Forderung schnell und gerne an ein Inkassounternehmen ab. Das die kein Geld mehr direkt einfordern, ist reine Bequemlichkeit: Der Kunde kriegt das Schreiben vom Inkassounternehmen, der Kunde zahlt an die den offenen Betrag + Gebühren, Kabel D. erhält seinen Anteil ... Zahlt der Kunde an Kabel D. nach Abgabe der Forderung, müssen die dann die Beträge anerkennen, verrechnen usw...
Wenn geht, begleich die angefallenen Beiträge bevors beim Inkasso gelandet ist
Und zum unguten Schluß: Der Vertrag ist gekündigt und wirds auch bleiben ... erst nach voller Zahlung gewährt Kabel D. einen Neuvertrag, natürlich unter erneuter Berechnung des Bereitstellungsentgeltes ... Wer hartnäckig ist, hat Chancen auf Anrechnung der bereits gezahlten Vertragsstrafe
Mitunter nehmen die auch einen Neuvertrag an und erlassen dann die Vertragsstrafe ... ist aber kein muß, aber vielleicht gerätst Du an einen kundenorientierten Mitarbeiter... (Noch ein Glücksfall ....)
Bubblegum