Hallo zusammen,
ich bin unfreiwilliger Kunde (Nr. 731276064) von KD geworden, weil mein bisheriger Kabelbereitsteller RKS die Verträge des Hauses, in dem ich wohne, an KD übergeben hat. Das soll, laut dem "Begrüssungsbrief" von KD von Ende Februar 2008, zum 01.12.2007 geschehen sein. In dem Begrüssungsschreiben schreibt KD, dass sie die erteilte Einzugsermächtigung weiter verwendet, wenn sie innerhalb von 4 Wochen keinen Widerspruch erhalten hätten, sowie, sollte ich innerhalb von 4 Wochen keine Mitteilung schicken, gehen sie davon aus, dass ich mit der Übernahme des Vertrages durch KD einverstanden bin (keine weitergehende Info bzgl. möglicher Kündigung oder erhöhter Preise wenn auf Überweisung umgestellt wird - ausser die Info auf die kostenintensive Hotline).
Bin ich natürlich beides NICHT und habe einen Brief (18.03.) geschrieben, in dem ich erklärte, dass ich mit der Übernahme des Vertrages NICHT einverstanden bin, mit sofortiger Wirkung kündige und ihnen auch die Einzugsermächtigung entziehe. Eine Woche später kam eine Rechnung von KD, ((rück-??)datiert auf den 14.03., abgesendet am 25.03.!), in der stand, dass sie in den nächsten Tagen den Betrag von meinem Konto abbuchen werden. UND (wichtig bzgl. der Ankündigung in einem der anderen Briefe): "Sollte sich an den oben genannten Leistungen bzw. monatlichen Leistungen keine Änderungen für Sie ergeben, werden wir auf eine weitere Rechnungsschreibung verzichten."
Heute nun fand ich zwei weitere Briefe von KD in meinem Briefkasten. Einmal eine Kündigungsbestätigung, die mir sagt, dass mein Vertragsverhältnis erst zum 30.06.2008 endet (gibts hier kein Sonderkündigungsrecht?). Zuviel geleistete Zahlungen würden sie mir nach Vertragsende umgehend erstatten. Wie darf ich das bitte verstehen?
Dann noch eine Bestätigung über den Widerruf meiner Einzugsermächtigung: Demnach würden sie ab 25.03.2008 keine Beträge von meinem Konto mehr abbuchen (was so nicht stimmt, denn heute haben sie mir den ersten Betrag abgebucht!). Stattdessen würde ich eine Rechnung mit Zahlungsvordruck für meine Überweisung erhalten und soll dafür noch 1,50 Euro pro Rechnung hinblättern!
Was meint Ihr?
Was kann/soll ich tun?
Viele Grüsse,
s_d, ein unfreiwilliger KD-Kunde
Ps: heute ist der 01.04., aber der Beitrag ist ernstgemeint!
Ist das rechtens?
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Eröffnet in diesem Board bitte nur Threads, die mit dem Unternehmen Vodafone Kabel Deutschland und der Muttergesellschaft Vodafone allgemein zu tun haben. Für alle spezifischeren Themen nutzt bitte die entsprechenden Boards im Forum.
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- Registriert: 02.03.2008, 17:22
Re: Ist das rechtens?
Hallo zurück,
ich bin unfreiwilliger Kunde (...) von KD geworden, weil mein bisheriger Kabelbereitsteller RKS die Verträge (...) an KD übergeben hat.
Zunächst nix schlimmes ...
Das soll, laut dem "Begrüssungsbrief" von KD von Ende Februar 2008, zum 01.12.2007 geschehen sein. I
Besser spät als nie - eine Vorabinfo wär netter gewesen
In dem Begrüssungsschreiben schreibt KD, dass sie die erteilte Einzugsermächtigung weiter verwendet, wenn sie innerhalb von 4 Wochen keinen Widerspruch erhalten hätten, sowie, sollte ich innerhalb von 4 Wochen keine Mitteilung schicken, gehen sie davon aus, dass ich mit der Übernahme des Vertrages durch KD einverstanden bin (keine weitergehende Info bzgl. möglicher Kündigung oder erhöhter Preise wenn auf Überweisung umgestellt wird - ausser die Info auf die kostenintensive Hotline).
Bin ich natürlich beides NICHT und habe einen Brief (18.03.) geschrieben, in dem ich erklärte, dass ich mit der Übernahme des Vertrages NICHT einverstanden bin, mit sofortiger Wirkung kündige und ihnen auch die Einzugsermächtigung entziehe.
So weit so gut
Eine Woche später kam eine Rechnung von KD, ((rück-??)datiert auf den 14.03., abgesendet am 25.03.!), in der stand, dass sie in den nächsten Tagen den Betrag von meinem Konto abbuchen werden. UND (wichtig bzgl. der Ankündigung in einem der anderen Briefe): "Sollte sich an den oben genannten Leistungen bzw. monatlichen Leistungen keine Änderungen für Sie ergeben, werden wir auf eine weitere Rechnungsschreibung verzichten."
Ein ganz normaler Rechnungsvorgang, sogar mit Info über die Rechnungszusendung
Heute nun fand ich zwei weitere Briefe von KD in meinem Briefkasten. Einmal eine Kündigungsbestätigung, die mir sagt, dass mein Vertragsverhältnis erst zum 30.06.2008 endet (gibts hier kein Sonderkündigungsrecht?). Zuviel geleistete Zahlungen würden sie mir nach Vertragsende umgehend erstatten. Wie darf ich das bitte verstehen?
Dann noch eine Bestätigung über den Widerruf meiner Einzugsermächtigung: Demnach würden sie ab 25.03.2008 keine Beträge von meinem Konto mehr abbuchen (was so nicht stimmt, denn heute haben sie mir den ersten Betrag abgebucht!). Stattdessen würde ich eine Rechnung mit Zahlungsvordruck für meine Überweisung erhalten und soll dafür noch 1,50 Euro pro Rechnung hinblättern!
Ein Wunder - eine Antwort, und das schon so schnell ...
Auch hier ein Standardschreiben, wobei das nicht berücksichtigt, das die Rechnungslegung bereits angelaufen ist und die keiner ausgesetzt hat ...
Was meint Ihr?
Was kann/soll ich tun?
Ps: heute ist der 01.04., aber der Beitrag ist ernstgemeint![/quote]
Nu aber ... Grundsätzlich behalten die Vertragsbestimmungen Gültigkeit, die Du mit der RKS vereinbart hast. Daran ändert auch die Übernahme des Vertrages durch Kabel D. nichts. Sollte sich in diesen Vertragsbestimmungen eine Regelung zur Sonderkündigung finden, kann muß diese auch angewendet werden. Nur ist da leider ein sehr dezenter Hinweis notwendig...
Die durchgeführte Lastschrift kannst zurückbuchen lassen - allerdings berechnet Kabel D. dann Gebühren, die zwar wieder erstattet werden, aber erst wenn man denen die ungerechtfertigte Buchung mit deren Bestätigung um die Ohren haut.
Was die Erstattung über zuviel gezahlte Gebühren angeht, so ist das ein Standardtext. Kabel D. erwartet die Zahlung der Entgelte im vorraus, und so passiert es bei denen, daß Beträge gebucht werden, wo der Vertrag schon beendet ist. Eine Erstattung erfolgt natürlich auch erst nach Anfrage und nicht automatisch ... Besonders wenn man seine Beiträge bereits für ein Jahr gezahlt hat ist das äußerst ärgerlich...
Demnach meine Vorgehensweise:
Prüfen des alten Vertrages und der darin enthaltenen Bestimmungen
Ein nachweisbares Schreiben an Kabel D. mit Verweis auf Beendigung des Vertrages wegen nicht vereinbarter Weitergabe zum Änderungszeitpunkt.
Da der Vertrag aktuell ja genutzt wurde, ist eine Berechnung bis aktuellem Datum durchaus wahrscheinlich.
ich bin unfreiwilliger Kunde (...) von KD geworden, weil mein bisheriger Kabelbereitsteller RKS die Verträge (...) an KD übergeben hat.
Zunächst nix schlimmes ...
Das soll, laut dem "Begrüssungsbrief" von KD von Ende Februar 2008, zum 01.12.2007 geschehen sein. I
Besser spät als nie - eine Vorabinfo wär netter gewesen
In dem Begrüssungsschreiben schreibt KD, dass sie die erteilte Einzugsermächtigung weiter verwendet, wenn sie innerhalb von 4 Wochen keinen Widerspruch erhalten hätten, sowie, sollte ich innerhalb von 4 Wochen keine Mitteilung schicken, gehen sie davon aus, dass ich mit der Übernahme des Vertrages durch KD einverstanden bin (keine weitergehende Info bzgl. möglicher Kündigung oder erhöhter Preise wenn auf Überweisung umgestellt wird - ausser die Info auf die kostenintensive Hotline).
Bin ich natürlich beides NICHT und habe einen Brief (18.03.) geschrieben, in dem ich erklärte, dass ich mit der Übernahme des Vertrages NICHT einverstanden bin, mit sofortiger Wirkung kündige und ihnen auch die Einzugsermächtigung entziehe.
So weit so gut
Eine Woche später kam eine Rechnung von KD, ((rück-??)datiert auf den 14.03., abgesendet am 25.03.!), in der stand, dass sie in den nächsten Tagen den Betrag von meinem Konto abbuchen werden. UND (wichtig bzgl. der Ankündigung in einem der anderen Briefe): "Sollte sich an den oben genannten Leistungen bzw. monatlichen Leistungen keine Änderungen für Sie ergeben, werden wir auf eine weitere Rechnungsschreibung verzichten."
Ein ganz normaler Rechnungsvorgang, sogar mit Info über die Rechnungszusendung
Heute nun fand ich zwei weitere Briefe von KD in meinem Briefkasten. Einmal eine Kündigungsbestätigung, die mir sagt, dass mein Vertragsverhältnis erst zum 30.06.2008 endet (gibts hier kein Sonderkündigungsrecht?). Zuviel geleistete Zahlungen würden sie mir nach Vertragsende umgehend erstatten. Wie darf ich das bitte verstehen?
Dann noch eine Bestätigung über den Widerruf meiner Einzugsermächtigung: Demnach würden sie ab 25.03.2008 keine Beträge von meinem Konto mehr abbuchen (was so nicht stimmt, denn heute haben sie mir den ersten Betrag abgebucht!). Stattdessen würde ich eine Rechnung mit Zahlungsvordruck für meine Überweisung erhalten und soll dafür noch 1,50 Euro pro Rechnung hinblättern!
Ein Wunder - eine Antwort, und das schon so schnell ...
Auch hier ein Standardschreiben, wobei das nicht berücksichtigt, das die Rechnungslegung bereits angelaufen ist und die keiner ausgesetzt hat ...
Was meint Ihr?
Was kann/soll ich tun?
Ps: heute ist der 01.04., aber der Beitrag ist ernstgemeint![/quote]
Nu aber ... Grundsätzlich behalten die Vertragsbestimmungen Gültigkeit, die Du mit der RKS vereinbart hast. Daran ändert auch die Übernahme des Vertrages durch Kabel D. nichts. Sollte sich in diesen Vertragsbestimmungen eine Regelung zur Sonderkündigung finden, kann muß diese auch angewendet werden. Nur ist da leider ein sehr dezenter Hinweis notwendig...
Die durchgeführte Lastschrift kannst zurückbuchen lassen - allerdings berechnet Kabel D. dann Gebühren, die zwar wieder erstattet werden, aber erst wenn man denen die ungerechtfertigte Buchung mit deren Bestätigung um die Ohren haut.
Was die Erstattung über zuviel gezahlte Gebühren angeht, so ist das ein Standardtext. Kabel D. erwartet die Zahlung der Entgelte im vorraus, und so passiert es bei denen, daß Beträge gebucht werden, wo der Vertrag schon beendet ist. Eine Erstattung erfolgt natürlich auch erst nach Anfrage und nicht automatisch ... Besonders wenn man seine Beiträge bereits für ein Jahr gezahlt hat ist das äußerst ärgerlich...
Demnach meine Vorgehensweise:
Prüfen des alten Vertrages und der darin enthaltenen Bestimmungen
Ein nachweisbares Schreiben an Kabel D. mit Verweis auf Beendigung des Vertrages wegen nicht vereinbarter Weitergabe zum Änderungszeitpunkt.
Da der Vertrag aktuell ja genutzt wurde, ist eine Berechnung bis aktuellem Datum durchaus wahrscheinlich.
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- Registriert: 01.04.2008, 11:47
Re: Ist das rechtens?
Hallo Bubblegum,
danke für Deine Antwort. ich hab mich mal in meinem alten Vertrag (+AGB) schlau gemacht. Dort steht zum Thema "Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten":
"Die Gesellschaft ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen dritten Anlagenbetreiber zu übertragen. Die Gesellschaft hat dem Kunden die Übertragung mindestens vier Wochen vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann der Übertragung innerhalb eines Monats widersprechen. Der Widerspruch führt zur Beendigung des Vertrages im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, so gilt seine Zustimmung als erteilt. "Dritter Anlagenbetreiber" i.S.d. Regelung sind nicht Tochter - oder verbundene Unternehmen nach §§15 ff AktG."
Ich (als juristischer Laie) verstehe das so, dass durch meinen Widerspruch der Vertrag beendet ist. Wenn ich einer solchen Übernahme nicht zustimme, kann ich (in meinem Empfinden) nicht gezwungen werden, Leistungen, die ich nicht (mehr bzw. von dieser Firma) brauche/möchte, noch 3 Monate bis zur regulären Kündigungsfrist weiterzuzahlen.
Für den letzten Monat habe ich wohl noch zu zahlen, da ich erst am 18.03. reagiert habe - und KD berechnet wohl immer den vollen Monat (01.03.-31.03.).
Seh ich beides richtig?
Wenn nein, was meintest Du dann?
Viele Grüsse,
s_d
Ps:
danke für Deine Antwort. ich hab mich mal in meinem alten Vertrag (+AGB) schlau gemacht. Dort steht zum Thema "Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten":
"Die Gesellschaft ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen dritten Anlagenbetreiber zu übertragen. Die Gesellschaft hat dem Kunden die Übertragung mindestens vier Wochen vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann der Übertragung innerhalb eines Monats widersprechen. Der Widerspruch führt zur Beendigung des Vertrages im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb der Frist, so gilt seine Zustimmung als erteilt. "Dritter Anlagenbetreiber" i.S.d. Regelung sind nicht Tochter - oder verbundene Unternehmen nach §§15 ff AktG."
Ich (als juristischer Laie) verstehe das so, dass durch meinen Widerspruch der Vertrag beendet ist. Wenn ich einer solchen Übernahme nicht zustimme, kann ich (in meinem Empfinden) nicht gezwungen werden, Leistungen, die ich nicht (mehr bzw. von dieser Firma) brauche/möchte, noch 3 Monate bis zur regulären Kündigungsfrist weiterzuzahlen.
Für den letzten Monat habe ich wohl noch zu zahlen, da ich erst am 18.03. reagiert habe - und KD berechnet wohl immer den vollen Monat (01.03.-31.03.).
Seh ich beides richtig?
Da möchte ich nochmal nachfragen, ob ich das richtig verstanden habe: Mit nachweisbarem Schreiben meinst Du ein Einschreiben (mit oder ohne Rückschein)? Was meinst Du mit "wegen nicht vereinbarter Weitergabe zum Änderungszeitpunkt"? Sofortige Beendigung des Vertrages, weil man mir "so spät" mitteilte, dass der Vertrag am 01.12.07 übertragen wurde, ohne dass ich es wusste?Ein nachweisbares Schreiben an Kabel D. mit Verweis auf Beendigung des Vertrages wegen nicht vereinbarter Weitergabe zum Änderungszeitpunkt.
Wenn nein, was meintest Du dann?
Viele Grüsse,
s_d
Ps:
Den Vertrag hätte ich nutzen können, habe es aber seit längerem nicht gemacht - was aber ja kein "Grund" darstellt.Da der Vertrag aktuell ja genutzt wurde, ist eine Berechnung bis aktuellem Datum durchaus wahrscheinlich.
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- Insider
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Re: Ist das rechtens?
"Die Gesellschaft ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen dritten Anlagenbetreiber zu übertragen. Die Gesellschaft hat dem Kunden die Übertragung mindestens vier Wochen vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen."
Du hast mit dem Begrüßungsschreiben in Verbindung mit den alten AGB´s juristisch die Möglichkeit erhalten, von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen. Bist Du vom bisherigen Betreiber in Kenntnis gesetzt worden? Denn wenn ja, hält Kabel D. die normale Frist (Monatsende + 3 Monate) mit ihrer Bestätigung zum 30.6.08 ein.
Wenn nicht, ist die Vertragsfortführung grundsätzlich nach Bekanntwerden der Änderungen (durch das Begrüßungsschreiben) und durch Deine Mitteilung als Widerruf zu behandeln und demnach zu beenden.
Juristisch kannst Du gar ein Vertragsende zum 30.11.07 durchsetzen (Ende des originären Vertragsverhältnisses, da dir mindestens 4 Wochen zuvor dies hätte mitgeteilt werden müssen)...
Von der Praxis sehe ich ehrlich gesagt als frühestens Termin den 30.4.08 - Dein Widerspruch zum Monatsende + 4 Wochen (so handhabt Kabel D. die Kündigungsfrist bei Ihren "alten" als analog bezeichneten Kabelvertägen.
Mit nachweisbarem Schreiben meine ich tatsächlich ein Einschreiben (mit Rückschein, ein Fax mit Sendebericht erfüllt zum Glück den gleichen Zweck.-Dank der AGB´s von Kabel D.)
"wegen nicht vereinbarter Weitergabe zum Änderungszeitpunkt
Sofortige Beendigung des Vertrages, weil man mir "so spät" mitteilte, dass der Vertrag am 01.12.07 übertragen wurde, ohne dass ich es wusste?"
-->Genau
Ehrlich gesagt stellt sich die Frage, wie das zu beweisen wäre - denn diese Beweisführung liegt bei Dir. Und wenn sich Kabel D. auf die Hinterbeine stellt, wirds wahrscheinlich gar beim 30.6.08 bleiben ... Also eher auf die Veränderung durch Kenntnisnahme des Begrüßungsschreibens pochen.
Viel Erfolg...
Du hast mit dem Begrüßungsschreiben in Verbindung mit den alten AGB´s juristisch die Möglichkeit erhalten, von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen. Bist Du vom bisherigen Betreiber in Kenntnis gesetzt worden? Denn wenn ja, hält Kabel D. die normale Frist (Monatsende + 3 Monate) mit ihrer Bestätigung zum 30.6.08 ein.
Wenn nicht, ist die Vertragsfortführung grundsätzlich nach Bekanntwerden der Änderungen (durch das Begrüßungsschreiben) und durch Deine Mitteilung als Widerruf zu behandeln und demnach zu beenden.
Juristisch kannst Du gar ein Vertragsende zum 30.11.07 durchsetzen (Ende des originären Vertragsverhältnisses, da dir mindestens 4 Wochen zuvor dies hätte mitgeteilt werden müssen)...
Von der Praxis sehe ich ehrlich gesagt als frühestens Termin den 30.4.08 - Dein Widerspruch zum Monatsende + 4 Wochen (so handhabt Kabel D. die Kündigungsfrist bei Ihren "alten" als analog bezeichneten Kabelvertägen.
Mit nachweisbarem Schreiben meine ich tatsächlich ein Einschreiben (mit Rückschein, ein Fax mit Sendebericht erfüllt zum Glück den gleichen Zweck.-Dank der AGB´s von Kabel D.)
"wegen nicht vereinbarter Weitergabe zum Änderungszeitpunkt
Sofortige Beendigung des Vertrages, weil man mir "so spät" mitteilte, dass der Vertrag am 01.12.07 übertragen wurde, ohne dass ich es wusste?"
-->Genau
Ehrlich gesagt stellt sich die Frage, wie das zu beweisen wäre - denn diese Beweisführung liegt bei Dir. Und wenn sich Kabel D. auf die Hinterbeine stellt, wirds wahrscheinlich gar beim 30.6.08 bleiben ... Also eher auf die Veränderung durch Kenntnisnahme des Begrüßungsschreibens pochen.
Viel Erfolg...
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- Newbie
- Beiträge: 17
- Registriert: 06.03.2008, 23:21
Re: Ist das rechtens?
Hallo,
vorsicht: nach meinen Erfahrungen am besten sofort zum Rechtsanwalt bzw. Verbraucherschutz. Kabel Deutschland zeigt freiwillig bei mir null Kulanz. Ohne massiven Druck haben die sich keinen Centimeter bewegt. Scheint so eine Unternehmenskultur zu sein. Bei Schreiben an Kabel Deutschland: ganz klare Fristen setzen, Folgen ankündigen und wahrmachen bzw. weitereskalieren. Am besten nicht darauf hoffen "Das können die doch gar nicht machen" oder ähnliches.
Noch etwas: Anrufe beim Call Center sind für Kabel Deutschland völlig unverbindlich. Sämtliche Zusagen, die mir vor Zeugen gemacht wurden, wurden nach Tagen oder Wochen wiederrufen. Bei der Einleitung späterer strafrechtlicher Schritte sind die Mitarbeiter dann plötzlich nicht mehr bekannt! Daher: auf jeden Fall schriftlich (eMail bzw. Einschreiben mit Rückschein). Da Kabel Deutschland einen Entzug der Einzugsermächtigung offensichtlich gerne ignoriert ggf. Rückbuchen, da können die nicht viel mehr machen, als wilde Drohungen ausstossen, falls sie wirklich im Unrecht sind.
Viel Glück,
Kabel Salat 1
vorsicht: nach meinen Erfahrungen am besten sofort zum Rechtsanwalt bzw. Verbraucherschutz. Kabel Deutschland zeigt freiwillig bei mir null Kulanz. Ohne massiven Druck haben die sich keinen Centimeter bewegt. Scheint so eine Unternehmenskultur zu sein. Bei Schreiben an Kabel Deutschland: ganz klare Fristen setzen, Folgen ankündigen und wahrmachen bzw. weitereskalieren. Am besten nicht darauf hoffen "Das können die doch gar nicht machen" oder ähnliches.
Noch etwas: Anrufe beim Call Center sind für Kabel Deutschland völlig unverbindlich. Sämtliche Zusagen, die mir vor Zeugen gemacht wurden, wurden nach Tagen oder Wochen wiederrufen. Bei der Einleitung späterer strafrechtlicher Schritte sind die Mitarbeiter dann plötzlich nicht mehr bekannt! Daher: auf jeden Fall schriftlich (eMail bzw. Einschreiben mit Rückschein). Da Kabel Deutschland einen Entzug der Einzugsermächtigung offensichtlich gerne ignoriert ggf. Rückbuchen, da können die nicht viel mehr machen, als wilde Drohungen ausstossen, falls sie wirklich im Unrecht sind.
Viel Glück,
Kabel Salat 1